1. Der Vorentwurfsplanung für den zweiteiligen Anbau an die
Adalbert- Stifter-Schule zur Errichtung einer Mensa mit Speisesaal sowie einem
Mehrzweckraum, zwei Klassenzimmern und
vier Gruppenräumen für die Ganztagszüge wird zugestimmt.
2. Die weiteren Planungsschritte sind zu veranlassen.
3. Die erforderlichen Finanzmittel in Höhe von 2,855 Mio € sind bei Referat II zum Haushalt 2013 ff anzumelden.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Mit Beschluss des
Schulausschusses vom
Die Adalbert-Stifter-Grundschule richtete daher zum Schuljahr 2012/2013 einen gebundenen Ganztagszweig ein. Aufgrund des sehr hohen Schulkindbetreuungsbedarfes erteilte das Kultusministerium einen positiven Vorbescheid für die Einrichtung eines zweiten Ganztagszuges zum Schuljahr 2013/2014. Die beiden Ganztagszüge werden zum Schuljahr 2016/2017 mit acht Klassen komplett aufgebaut sein. Für die tägliche Versorgung dieser rd. 200 Ganztagsschülerinnen und –schüler ist die Errichtung einer Mensa mit Speiseräumen dringend geboten.
Darüber hinaus bestehen im Schulhaus keinerlei räumliche Kapazitäten, um für die beiden genehmigten Ganztagszüge die erforderlichen Gruppenräume einzurichten.
Eine Prüfung des Raumprogramms
ergab außerdem, dass im Bestand zwar ausreichend viele Klassenzimmer zur
Verfügung stehen, aber neben der Mensa und den Gruppenräumen auch noch dringend
benötigte Funktionsräume wie ein PC-Raum sowie ein Mehrzweckbereich fehlen. Die
Flächen für Lehrer sind zu klein, so dass eine Bibliothek eingerichtet werden
soll.
Da der PC-Raum und die Bibliothek in bestehenden Klassenzimmern eingerichtet werden,
sind in den geplanten Anbauten neben der Mensa mit Speisesaal, dem Mehrzweck-
und den Gruppenräumen auch ersatzweise zwei Klassenzimmer zu schaffen, um die
nach dem Bauprogramm erforderlichen Flächen nachweisen zu können.
Die geplanten Maßnahmen wurden
mit der Regierung von Mittelfranken bereits am
Die Gemeinde Buckenhof wird sich entsprechend ihres Schüleranteils in der Adalbert-Stifter-Schule an den Gesamtkosten mit rd. 20 % beteiligen.
Eine entsprechende vertragliche Regelung zur Ergänzung des bestehenden öffentlich-rechtlichen Vertrages zwischen der Gemeinde Buckenhof und der Stadt Erlangen zur Regelung der Rechtsbeziehungen im Volksschulwesen wird derzeit erarbeitet.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Errichtung eines
zweigeschossigen Anbaus an die Adalbert-Stifter-Schule gemäß beigefügter
Vorentwurfsplanung.
In dem vorderen Anbauteil werden die Mensa mit dem Speisesaal sowie der
fehlende Mehrzweckraum eingebaut. Im
zweiten Anbauteil sollen die Klassenzimmer sowie die Gruppenräume eingerichtet
werden.
Der fehlende PC-Raum sowie die Bibliothek werden in geeigneten Klassenzimmern im Bestand hergestellt.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die
vorliegende Vorentwurfsplanung für den zweiteiligen Anbau der Mensa und des
Klassenraumtraktes soll der Entwurfsplanung zugrunde gelegt werden. Die
weiteren Planungsschritte sind zu
veranlassen.
Vorausgesetzt, dass die Mittel zum Haushalt 2013 eingestellt werden, ist
folgender Zeitplan vorgesehen:
Zeitplan
Förderantrag Regierung November 2012
vorgesehener Baubeginn August
2013
Geplante Fertigstellung Ende 2014
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
2.720.000€ |
bei
IPNr.: 211A.400 |
Sachkosten
(Einrichtung&
Küche): |
135.000€ |
bei
Sachkonto: 211A.neu |
Korrespondierende
Einnahmen: |
€ |
bei
Sachkonto: |
FAG-Förderung |
Ca. 900.000€ |
bei
Sachkonto: |
Anteil Buckenhof |
Ca. 390.000€ |
bei
Sachkonto: |
|
IPNr. |
2012 |
2013 |
2014 |
Gesamt € |
Bau |
211A.400 |
75.000 |
1.350.000 |
1.295.000 |
2.720.000 |
Einrichtung |
|
|
|
135.000 |
135.000 |
Die Kosten der Einrichtung setzen sich
aus den Kosten für die Regenerierküche sowie deren Ausstattung und den Kosten
für die lose Möblierung zusammen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden.
Kostenbeteiligung durch die Gemeinde Buckenhof i.H.v. ca. 20% der
Gesamtkosten abzüglich der FAG-Förderbeträge.
Zuschuss
Die Maßnahme ist
nach Art. 10 FAG bzw. FAGplus15 förderfähig.
Ein entsprechender Zuschussantrag
wird bei der Regierung von Mittelfranken eingereicht.
Anlagen: Lageplan, Grundrisse Ebene 0 und Ebene1
Beschluss des
Schulausschusses vom 17.11.2011