Betreff
Jugendsozialarbeit an der Eichendorffschule, Gemeinsamer Fraktionsantrag von SPD, Grüne Liste und ÖDP - Nr. 72/2012
Vorlage
11/102/2012
Aktenzeichen
OBM/ZV/11
Art
Beschlussvorlage
  1. Vorbehaltlich der Beschlussfassung im Stadtrat am 25.10.2012 zur Bedarfsfeststellung und zur Beantragung der Förderung bei der Regierung von Mittelfranken wird im Vorgriff auf den Stellenplan 2013 eine zusätzliche Stelle (Volumen 0,5) mit dem Stellenwert S 12 Tarifvertrag für den Sozial- und Erziehungsdienst (SuE) für die Jugendsozialarbeit an der Eichendorffschule geschaffen.
  2. Nach der Genehmigung des vorzeitigen Maßnahmenbeginns durch die Regierung von Mittelfranken wird die Planstelle zur sofortigen Besetzung freigegeben.
  3. Der Fraktionsantrag Nr. 072/2012 ist damit abschließend bearbeitet.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Sachbericht:

 

Wegen der Bedarfsfeststellung für eine zusätzliche Stelle (Volumen 0,5) für die Jugendsozialarbeit an der Eichendorffschule und die zu beantragende Förderung wird auf die Vorlage des Stadtjugendamtes verwiesen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Schaffung einer Planstelle mit dem Stellenwert S 12 und einem Volumen von 0,5 „Jugendsozialarbeit an Schulen“. Bei der Regierung werden Anträge auf eine zusätzliche Förderung einer halben Stelle und der vorzeitige Maßnahmenbeginn gestellt.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

€ 2.500,00

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

€ 25.800,00

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

€ 8.200,00 aus der staatlichen Förderung

 

Die Gesamtkosten, die bis Ende 2013 für die Erweiterung der Jugendsozialarbeit in der Eichendorffschule anfallen, können aus dem Bildungs- und Teilhabepaket- „Verbesserung der Schulsozialarbeit“ zu    100 % refinanziert werden. Erst ab 2014 sind zusätzliche Finanzmittel, wie oben eingefügt, im städtischen Haushalt erforderlich.

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt