Betreff
Erhöhung des Essensgelds in den Spiel- und Lernstuben
Vorlage
511/041/2012
Aktenzeichen
IV/51/511/SWI
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


In den Spiel- und Lernstuben gehört das Mittagessen zum festen Bestandteil der pädagogischen Arbeit. Aktuell beträgt das Essensgeld 28,00 € im Monat und ist schon lange nicht mehr auch nur annährend kostendeckend. Das Essensgeld wurde letztmals im Jahre 1996 erhöht und blieb trotz der Preissteigerungen, auch aufgrund der oft schwierigen finanziellen Situation der Eltern, seitdem unverändert. Aufgrund eines Verwaltungsgerichtsurteils werden Kinder, die eine Gebührenbefreiung erhalten, auch von den Gebühren für das Essen befreit. Im Bereich der Spiel- und Lernstuben liegt die Gebührenbefreiungsquote bei durchschnittlich 60%.

Die Erhöhung um 5,00 € (Essensgeld neu: 33,00 €) ist zum 01.01.2013 vorgesehen.


Anlagen:        keine