Betreff
Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgericht vom 18.07.2012 in Erlangen
Vorlage
502/008/2012
Aktenzeichen
V/502/MG-2998
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Mit Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 wurden die Berechnung und die Höhe der Leistungssätze nach § 3 AsylbLG durch eine Übergangsregelung, die auf das Regelbedarfsermittlungsgesetz zurückgreift, neu gefasst.

 

Die Übergangsregelung gilt ab dem 01.08.2012. Danach ist zum Beispiel für einen Alleinstehenden das monatliche „Taschengeld“, also die Leistungen zur Sicherung des soziokulturellen Existenzminimums, von 40,00 € auf jetzt monatlich 134,00 € angestiegen.

 

Diese Leistung wird, bzw. wurde in Erlangen voll ausgezahlt. Nachdem die erhöhte Auszahlung Ende Juli 2012 für den Monat August 2012 aus zeitlichten Gründen nicht durchzuführen war, wurden die Erhöhungsbeträge mit der Auszahlung für den September 2012 Ende August 2012 nachbezahlt.

 

Ab Oktober 2012 wird auch der Bedarf für Bekleidung als monatliche Geldleistung und nicht mehr als Sachleistung (Gutschein) ausgezahlt.

 

Wegen der abschließenden Details bei der Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 18.07.2012 werden im Einzelnen noch entsprechende Hinweise vom Bayerischen Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, bzw. von der Regierung von Mittelfranken erwartet.


Anlagen: