Die Satzung der Stadt Erlangen für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Entwurf vom 26.09.2012, Anlage 1) wird beschlossen.
Die Neufassung der Satzung der Stadt Erlangen
für die städtischen Kindertageseinrichtungen dient zum einen der Anpassung an
die aktuelle Rechtslage, sprachlichen Korrekturen und einer übersichtlichen
Strukturierung. Zum anderen soll durch die Normierung der Aufnahmekriterien
mehr Transparenz geschaffen werden. Die bislang internen Richtlinien treten nun
als Bestandteil der Satzung nach außen verbindlich in Erscheinung. Zudem wird
in § 1 Abs. 5 ein Hinweis auf die nach dem neuen BayKiBiG geltenden
Bestimmungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten aufgenommen. Die
danach geltende Auskunftspflicht der Eltern besteht aufgrund des BayKiBiG und
bedarf keiner eigenen Regelung in der vorliegenden Satzung; der Verweis dient
lediglich der Klarstellung. Statt der deklaratorischen Aussage des § 7
a.F. zur Haftung findet sich im neuen § 7 eine Haftungsbegrenzung zugunsten
der Stadt Erlangen.
Zur Veranschaulichung findet sich in Anlage 3 eine synoptische Darstellung der wichtigsten Änderungen.
Anlage 1: Satzung der Stadt Erlangen für die städtischen Kindertageseinrichtungen, Entwurf vom 26.09.2012
Anlage 2: Satzung der Stadt Erlangen für die städtischen Kindertageseinrichtungen vom 22. Juni 2006
Anlage 3: Synoptische Darstellung der wichtigsten Änderungen