Betreff
Neufassung der Satzung der Stadt Erlangen für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
30-R/058/2012
Aktenzeichen
III/30/PA
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung der Stadt Erlangen für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Entwurf vom 26.09.2012, Anlage 1) wird beschlossen.


Die Neufassung der Satzung der Stadt Erlangen für die städtischen Kindertageseinrichtungen dient zum einen der Anpassung an die aktuelle Rechtslage, sprachlichen Korrekturen und einer übersichtlichen Strukturierung. Zum anderen soll durch die Normierung der Aufnahmekriterien mehr Transparenz geschaffen werden. Die bislang internen Richtlinien treten nun als Bestandteil der Satzung nach außen verbindlich in Erscheinung. Zudem wird in § 1 Abs. 5 ein Hinweis auf die nach dem neuen BayKiBiG geltenden Bestimmungen zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten aufgenommen. Die danach geltende Auskunftspflicht der Eltern besteht aufgrund des BayKiBiG und bedarf keiner eigenen Regelung in der vorliegenden Satzung; der Verweis dient lediglich der Klarstellung. Statt der deklaratorischen Aussage des § 7 a.F. zur Haftung findet sich im neuen § 7 eine Haftungsbegrenzung zugunsten der Stadt Erlangen.

Zur Veranschaulichung findet sich in Anlage 3 eine synoptische Darstellung der wichtigsten Änderungen.

 


Anlage 1: Satzung der Stadt Erlangen für die städtischen Kindertageseinrichtungen, Entwurf vom 26.09.2012

Anlage 2: Satzung der Stadt Erlangen für die städtischen Kindertageseinrichtungen vom 22. Juni 2006

Anlage 3: Synoptische Darstellung der wichtigsten Änderungen