Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis zur Anfrage von Herrn Stadtrat Höppel in der 5. Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses.
1) Lebensweise
Der Europäische Biber / Castor fiber ist das größte
einheimische Nagetier und kann ein Gewicht von
bis zu 30 kg und eine Körperlänge von bis zu 130 cm erreichen, wovon auf den
abgeflachten beschuppten Schwanz bis zu 30 cm entfallen können. Der haarlose
flache Schwanz und die Körpergröße ist das beste Unterscheidungsmerkmal zu den
ähnlich aussehenden Bisam und Nutria.
Biber sind reine Pflanzenfresser (Wasser- und Uferpflanzen, aber auch Obst und Mais) und machen keinen Winterschlaf. Daher haben sie auch die Fähigkeit entwickelt Rinde und Zweige von Bäumen zu fressen. Biber sind am Gewässer geschickte Baumeister. Sie bauen sich Schlaf- und Vermehrungsstätten so, dass sie hinein schwimmen können, innen aber Atemluft haben. Sie fällen Gehölze, auch dicke Bäume, mit ihren scharfen und ständig nachwachsenden Schneidezähnen.
Biber bilden
Familienverbände mit zwei Elterntieren und mehreren Jungtieren bis zum 3.
Lebensjahr. Die Reviere werden gegen fremde Artgenossen abgegrenzt und umfassen
- je nach Nahrungsangebot - ca. 1-5 Kilometer Gewässerufer, an dem ca. 10-20
Meter breite Uferstreifen genutzt werden. Gut drei Monate nach der Paarung, die
zwischen Januar und März erfolgt, werden in der Regel 2-3 Jungtiere geboren.
Mit Vollendung des 2. Lebensjahres wandern die Jungbiber ab und suchen sich ein
eigenes Revier. Dabei legen sie Entfernungen von durchschnittlich 4-10 (max.
100) km zurück. Die Tiere werden durchschnittlich knapp 10 Jahre alt.
2) Vorkommen
Ursprünglich
waren Biber in ganz Europa mit Ausnahme von Island und Irland zuhause, in
Bayern kamen sie bis auf die höheren Lagen der Mittelgebirge und der Alpen
flächendeckend vor. Mitte des 19. Jahrhunderts wurden sie ausgerottet
(Biberpelz, Fleisch und das als Arzneimittel verwendete Bibergeil ließen sich
gut vermarkten). Heute, über 40 Jahre nach der Wiedereinbürgerung an der Donau,
sind sie in Bayern wieder weit verbreitet.
Im
Stadtgebiet von Erlangen zeigen sich erst seit 2004 wieder Spuren der hier vor
allem nachts aktiven Biber. Seither werden dem Umweltamt immer wieder
Fraßspuren gemeldet, zunächst nur an der Regnitz, dann ab 2009 an der Schwabach,
ab 2010 an der Aurach, kurzzeitig 2012 auch am Bimbach und derzeit am
auffälligsten am Alterlanger See.
3) Schutz
Der
Biber ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Das bedeutet, es
ist verboten, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten.
Genauso ist es verboten, den Biber zu stören, seine Baue und Dämme zu
beschädigen oder zu zerstören. Biber dürfen nicht verkauft oder gekauft werden,
weder lebend noch tot oder präpariert.
4) Probleme und
Lösungen
Konflikte entstehen
durch die Grabetätigkeiten am Ufer, die Aufstauungen nach dem Dammbau und die
Gehölzfällungen. Im Freistaat Bayern gibt es daher
seit etlichen Jahren ein Bibermanagement und einen Schadensfond, der im Jahr
2011 auf 350 000 € aufgestockt wurde. Die Biber sollen erhalten und Schäden
minimiert bzw. verhindert werden. Zwei hauptamtliche „Bibermanager“ beraten und
unterstützen bayernweit besonders schwierige Problemfälle, bilden ehrenamtlich
tätige Biberberater aus und betreiben Öffentlichkeitsarbeit.
Die
artenschutzrechtliche Zuständigkeit wurde 2007 von der Höheren
Naturschutzbehörde bei den Regierungen auf die Untere Naturschutzbehörde, in
Erlangen im Amt für Umweltschutz und Energiefragen, übertragen. Dort muss nach
den Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit
zum Bibermanagement vom 24.01.2012 gearbeitet werden. Schäden sind demnach
innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden im Amt für Umweltschutz und
Energiefragen zu melden, wenn sie auf eine Entschädigungsmöglichkeit hin
geprüft werden sollen. Für Hausgärten gibt es keine Entschädigung. Ausgleichsfähige Schadensarten nach den Vorgaben
des bayerischen Umweltministeriums sind Fraß- und Vernässungsschäden an
landwirtschaftlichen Kulturen, Flurschäden wie Uferabbruch, Maschinenschäden in
der Landwirtschaft, Schäden an Teichdämmen und forstwirtschaftliche Schäden.
Bislang wurde in 2012 im Stadtgebiet ein landwirtschaftlicher Schaden über 109
EUR gemeldet. Maximal 80 % eines anerkannten Schadens können über den bayerischen
Schadensfond ausgeglichen werden und gelten förderrechtlich als Beihilfe.
Am
Alterlanger See hat sich der Biber am nördlichen Auslauf in den letzten Monaten
etliche Dämme in den Adergraben gebaut, um die Wasserhöhe in einer für ihn
akzeptablen Höhe zu halten. Die im Frühjahr dort als Kompromiss eingebauten
beiden Ablaufrohre wurden durch das extrem trockene Jahr funktionslos, weswegen
er sich im August weiter südlich einen weiteren Damm gebaut hat. Die Rohre
wurden daher wieder entfernt sowie die funktionslosen Dammeinbauten. Welche
Auswirkungen der verbleibende Damm bei steigenden Wasserständen hat wird
beobachtet.
Kennt man die Biber und ihre Lebensweise, ist es oft möglich, Schäden zu vermeiden oder zu vermindern. So können wertvolle Einzelgehölze mit festem Drahtzaun (z.B. Estrichmatten) oder durch den Anstrich mit einem Verbissschutzmittel mit Quarzsand vor dem Biber geschützt werden. Es ist nicht sinnvoll vom Biber gefällte Bäume immer gleich „aufzuräumen“, da dieser dann gezwungen ist, weitere zu fällen, um an Nahrung oder Baumaterial zu gelangen. Nutzungsfreie Uferrandstreifen könnten viele Probleme erst gar nicht entstehen lassen. Biber zerbeißen nicht den gesamten Gehölzbestand – sie sorgen vielmehr für unterschiedliche Verjüngungsstadien.
Weitere
Informationen:
http://www.bibermanagement.de./
http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_105_biber_baumeister_der_wildnis.pdf
Anlagen: