Betreff
Informationen zum Biber im Stadtgebiet von Erlangen
Vorlage
31/179/2012
Aktenzeichen
III/31/BI002
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis zur Anfrage von Herrn Stadtrat Höppel in der 5. Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses.


 

1) Lebensweise

 

Der Europäische Biber / Castor fiber ist das größte einheimische Nagetier und kann ein Gewicht von bis zu 30 kg und eine Körperlänge von bis zu 130 cm erreichen, wovon auf den abgeflachten beschuppten Schwanz bis zu 30 cm entfallen können. Der haarlose flache Schwanz und die Körpergröße ist das beste Unterscheidungsmerkmal zu den ähnlich aussehenden Bisam und Nutria.

Biber sind reine Pflanzenfresser (Wasser- und Uferpflanzen, aber auch Obst und Mais) und machen keinen Winterschlaf. Daher haben sie auch die Fähigkeit entwickelt Rinde und Zweige von Bäumen zu fressen. Biber sind am Gewässer geschickte Baumeister. Sie bauen sich Schlaf- und Vermehrungsstätten so, dass sie hinein schwimmen können, innen aber Atemluft haben. Sie fällen Gehölze, auch dicke Bäume, mit ihren scharfen und ständig nachwachsenden Schneidezähnen.

 

Biber bilden Familienverbände mit zwei Elterntieren und mehreren Jungtieren bis zum 3. Lebensjahr. Die Reviere werden gegen fremde Artgenossen abgegrenzt und umfassen - je nach Nahrungsangebot - ca. 1-5 Kilometer Gewässerufer, an dem ca. 10-20 Meter breite Uferstreifen genutzt werden. Gut drei Monate nach der Paarung, die zwischen Januar und März erfolgt, werden in der Regel 2-3 Jungtiere geboren. Mit Vollendung des 2. Lebensjahres wandern die Jungbiber ab und suchen sich ein eigenes Revier. Dabei legen sie Entfernungen von durchschnittlich 4-10 (max. 100) km zurück. Die Tiere werden durchschnittlich knapp 10 Jahre alt.

 

2) Vorkommen

 

Ursprünglich waren Biber in ganz Europa mit Ausnahme von Island und Irland zuhause, in Bayern kamen sie bis auf die höheren Lagen der Mittelgebirge und der Alpen flächendeckend vor. Mitte des 19. Jahrhunderts wurden sie ausgerottet (Biberpelz, Fleisch und das als Arzneimittel verwendete Bibergeil ließen sich gut vermarkten). Heute, über 40 Jahre nach der Wiedereinbürgerung an der Donau, sind sie in Bayern wieder weit verbreitet.

 

Im Stadtgebiet von Erlangen zeigen sich erst seit 2004 wieder Spuren der hier vor allem nachts aktiven Biber. Seither werden dem Umweltamt immer wieder Fraßspuren gemeldet, zunächst nur an der Regnitz, dann ab 2009 an der Schwabach, ab 2010 an der Aurach, kurzzeitig 2012 auch am Bimbach und derzeit am auffälligsten am Alterlanger See.

 

 

3) Schutz

 

Der Biber ist nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt. Das bedeutet, es ist verboten, ihm nachzustellen, ihn zu fangen, zu verletzen oder zu töten. Genauso ist es verboten, den Biber zu stören, seine Baue und Dämme zu beschädigen oder zu zerstören. Biber dürfen nicht verkauft oder gekauft werden, weder lebend noch tot oder präpariert.

 

 

4) Probleme und Lösungen

 

Konflikte entstehen durch die Grabetätigkeiten am Ufer, die Aufstauungen nach dem Dammbau und die Gehölzfällungen. Im Freistaat Bayern gibt es daher seit etlichen Jahren ein Bibermanagement und einen Schadensfond, der im Jahr 2011 auf 350 000 € aufgestockt wurde. Die Biber sollen erhalten und Schäden minimiert bzw. verhindert werden. Zwei hauptamtliche „Bibermanager“ beraten und unterstützen bayernweit besonders schwierige Problemfälle, bilden ehrenamtlich tätige Biberberater aus und betreiben Öffentlichkeitsarbeit.

 

Die artenschutzrechtliche Zuständigkeit wurde 2007 von der Höheren Naturschutzbehörde bei den Regierungen auf die Untere Naturschutzbehörde, in Erlangen im Amt für Umweltschutz und Energiefragen, übertragen. Dort muss nach den Richtlinien des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Gesundheit zum Bibermanagement vom 24.01.2012 gearbeitet werden. Schäden sind demnach innerhalb einer Woche nach Bekanntwerden im Amt für Umweltschutz und Energiefragen zu melden, wenn sie auf eine Entschädigungsmöglichkeit hin geprüft werden sollen. Für Hausgärten gibt es keine Entschädigung. Ausgleichsfähige Schadensarten nach den Vorgaben des bayerischen Umweltministeriums sind Fraß- und Vernässungsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen, Flurschäden wie Uferabbruch, Maschinenschäden in der Landwirtschaft, Schäden an Teichdämmen und forstwirtschaftliche Schäden. Bislang wurde in 2012 im Stadtgebiet ein landwirtschaftlicher Schaden über 109 EUR gemeldet. Maximal 80 % eines anerkannten Schadens können über den bayerischen Schadensfond ausgeglichen werden und gelten förderrechtlich als Beihilfe.

 

Am Alterlanger See hat sich der Biber am nördlichen Auslauf in den letzten Monaten etliche Dämme in den Adergraben gebaut, um die Wasserhöhe in einer für ihn akzeptablen Höhe zu halten. Die im Frühjahr dort als Kompromiss eingebauten beiden Ablaufrohre wurden durch das extrem trockene Jahr funktionslos, weswegen er sich im August weiter südlich einen weiteren Damm gebaut hat. Die Rohre wurden daher wieder entfernt sowie die funktionslosen Dammeinbauten. Welche Auswirkungen der verbleibende Damm bei steigenden Wasserständen hat wird beobachtet.

 

Kennt man die Biber und ihre Lebensweise, ist es oft möglich, Schäden zu vermeiden oder zu vermindern. So können wertvolle Einzelgehölze mit festem Drahtzaun (z.B. Estrichmatten) oder durch den Anstrich mit einem Verbissschutzmittel mit Quarzsand vor dem Biber geschützt werden. Es ist nicht sinnvoll vom Biber gefällte Bäume immer gleich „aufzuräumen“, da dieser dann gezwungen ist, weitere zu fällen, um an Nahrung oder Baumaterial zu gelangen. Nutzungsfreie Uferrandstreifen könnten viele Probleme erst gar nicht entstehen lassen. Biber zerbeißen nicht den gesamten Gehölzbestand – sie sorgen vielmehr für unterschiedliche Verjüngungsstadien.

 

Weitere Informationen:

http://www.bibermanagement.de./

http://www.lfu.bayern.de/umweltwissen/doc/uw_105_biber_baumeister_der_wildnis.pdf

 


Anlagen: