Für den Teilbereich – Gewerbegebiet Geisberg – westlich des bestehenden Frauenauracher Gewerbegebietes zwischen Rittersbachtal und der St 2244 (Niederndorfer Straße) ist der Flächennutzungsplan mit integriertem Landschaftsplan der Stadt Erlangen (FNP 2003) nach den Vorschriften des BauGB zu ändern und die frühzeitige Bürgerbeteiligung durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
a) Anlass und Ziel der Planung
Der FNP 2003 soll geändert werden, um die Entwicklung gewerblicher Bauflächen westlich des bestehenden Gewerbegebiets in Frauenaurach zu ermöglichen und damit den mittelfristigen Gewerbeflächenbedarf decken zu können.
Der UVPA hat zuletzt am 17.04.2012 über den Bedarf zur Entwicklung von Gewerbebauland auch im Rahmen der Außenentwicklung beschlossen.
b) Geltungsbereich
Der räumliche Geltungsbereich umfasst eine Gesamtfläche von ca. 28,5 ha. (vgl. Anlage 1)
c) Planungsrechtliche Grundlage
Eine Änderung des FNP 2003 ist
erforderlich, um die Erschließung des Gesamtgebiets sicherzustellen, da nach dem Ergebnis vorausgegangener
Untersuchungen zur abwassertechnischen Erschließung eine Ableitung von Schmutz-
und Regenwasser in nördliche Richtung erfolgen muss.
Im wirksamen FNP 2003 ist das Plangebiet bereits weitestgehend als gewerbliche Baufläche mit Ein- und Durchgrünung sowie randlich als Grünfläche dargestellt. Die Erweiterungsfläche ist als Fläche für Landwirtschaft (Ackerfläche) dargestellt. Mit der Änderung sollen die gewerblichen Bauflächen einschließlich Grünflächen um ca. 4,8 ha in nördliche Richtung erweitert werden. (vgl. Anlage 2)
Die Änderung erfolgt im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB mit der Aufstellung des Bebauungsplans Nr. F 450 – Gewerbegebiet Geisberg – mit integriertem Grünordnungsplan (vgl. gesonderte Beschlussvorlage 611/172/2012 in gleicher Sitzung). Mit der Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren wird eine auf die verbindliche Bauleitplanung abgestimmte Darstellung gewährleistet.
d) Rahmenbedingungen
Das Plangebiet wird von mehreren Hauptversorgungsleitungen berührt bzw. gequert. Im Norden des Plangebiets verläuft die Grenze des Landschaftsschutzgebiets Rittersbachtal.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Der UVPA hat in der Sitzung am 16.06.2009 beschlossen, dass der beiliegende Rahmenplan (vgl. Anlage 3) Grundlage für die weitere Planung des Gewerbegebiets Geisberg sein soll. Dieser Beschluss wurde in der Sitzung am 17.04.2012 nochmals bestätigt.
Mit der 18. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die bauplanungsrechtlichen Voraussetzungen für die weitere Entwicklung der Gewerbeflächen geschaffen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
a) Verfahren
Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des FNP 2003 für den Teilbereich – Gewerbegebiet Geisberg – nach den Vorschriften des BauGB.
Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden,
dass der Planvorentwurf mit Begründung einen Monat im Amt für Stadtentwicklung
und Stadtplanung zur Einsicht bereitgehalten wird. Darüber hinaus sollen Ziele und Zwecke der Planung in einer öffentlichen
Veranstaltung interessierten Bürgerinnen und Bürgern vorgestellt werden.
Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
b) Schutzverordnung
Eine
Änderung der Landschaftsschutzverordnung ist nach derzeitigem Stand nicht
erforderlich.
c) Ausgleichs- und
Ersatzmaßnahmen
Die
Eingriffsregelung ist Bestandteil des parallel laufenden Verfahrens zum
Bebauungsplan Nr. F 450 – Gewerbegebiet Geisberg – mit integriertem
Grünordnungsplan.
d) Umweltprüfung
Für die
Änderung des Flächennutzungsplans wird eine Umweltprüfung durchgeführt.
e)
Standortalternativen
Aus Sicht der Verwaltung ist es
unabdingbar, ein ausreichend großes Angebot am Markt verfügbarer gewerblicher
Baugrundstücke bereitzustellen, das hinsichtlich Lage, Größe, Zuschnitt und
Branche flexibel handhabbar ist.
Die in den vergangenen Jahren erfolgreiche Innenentwicklung durch Nachverdichtung bestehender Gewerbeflächen und Nachnutzung brachgefallener Flächen zur Mobilisierung gewerblicher Baugrundstücke wird fortgesetzt. Sie reicht jedoch nicht aus, um mittelfristig den Gewerbeflächenbedarf decken zu können.
Ein Großteil des Änderungsbereichs ist bereits im FNP 2003 als gewerbliche Baufläche mit Randeingrünung dargestellt und wurde dort bereits gegen Alternativen abgewogen. Die Erweiterung nach Norden ist zur abwassertechnischen Erschließung des Gesamtgebiets erforderlich.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Einnahmen |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Anlage 1: Übersichtslageplan mit Geltungsbereich
Anlage 2: Wirksame Darstellungen des FNP 2003
Anlage 3: Rahmenplan Gewerbegebiet Geisberg