Auf dem derzeitigen Parkplatz südlich der Karl-Heinz-Hiersemann-Halle soll keine weitere Überplanung für Wohn- und Gewerberaum erfolgen. Die in städtischem Besitz verbliebenen Grundstücke werden für einen derzeit nicht abschätzbaren zukünftigen Bedarf an öffentlichen Einrichtungen vorgehalten.
Der Antrag der GL-Fraktion Nr. 075/2012 vom 19.06.2012 ist
damit abschließend bearbeitet
(Anlage 3).
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Erhalt der Flächen in städtischem Eigentum als Stellplatzfläche und mögliche Erweiterungsflächen für die städtischen Nutzungen. Eine mögliche Anordnung der notwendigen Stellplätze für die Karl-Heinz-Hiersemann-Halle ist in der Planung von KJS-Architekten zum Bauantrag der ProHC Erlangen GmbH & Co. KG für den Umbau der Halle mit Anbau eines Sanitärtraktes dargestellt (Anlage 5).
Anlässlich des geplanten Umbaus der Karl-Heinz-Hiersemann-Halle hat die Stadtratsfraktion der Grünen Liste beantragt, „im Rahmen der Planungen für den Umbau der Halle das gesamte Areal mit einzuplanen und zu klären, inwieweit hier zusätzlicher Wohn- und Gewerberaum mit entsprechenden Einnahmen für die Stadt Erlangen errichtet werden kann.“ Mündlich wurde der Antrag noch dahin gehend ergänzt, dass ein Gesamtkonzept für das ehemalige Kasernengelände vorgelegt werden soll.
Eine ähnliche Fragestellung wurde bereits anlässlich einer Kaufanfrage für eine Teilfläche aus dem Gesamtgrundstück des Berufsschulzentrums am 21.07.2009 vom UVPA in nichtöffentlicher Sitzung beschlussmäßig behandelt. Demnach sollte das sogenannte Arrondierungskonzept umgesetzt werden mit dem Ergebnis, nördlich der beiden Gebäude Drausnickstraße 1 und 1 a eine Teilfläche für die Errichtung privater Stellplätze zu verkaufen. Die in städtischem Besitz verbleibende Fläche sollte als potenzielle Erweiterungsfläche für städtische Nutzungen, insbesondere der dort ansässigen Schulen, und als Stellplatzfläche in städtischem Eigentum bleiben.
Weitergehende Überlegungen privater Bauträger für eine teilweise Bebauung des Grundstücks bei gleichzeitiger Schaffung einer Tiefgarage hätten lediglich dazu geführt, dass die Stadt Erlangen statt eines großen Grundstücks mit preiswerten ebenerdigen Stellplatzflächen einen kleineren Grundstücksanteil mit im Unterhalt wesentlich teureren Tiefgaragen- oder Parkhausplätzen erhalten hätte, was wirtschaftlich nachteilig gewesen wäre. Da sich in der Zwischenzeit keine wesentlichen neuen Gesichtspunkte ergeben haben, schlägt die Verwaltung vor, an dem damaligen Beschluss festzuhalten und keine weiteren Grundstücksflächen für private Bauvorhaben zu verkaufen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Entscheidung zum Erhalt der Flächen in städtischem Eigentum.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Sicherung einer langfristigen Option zur städtischen Daseinsvorsorge.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Übersichtsplan
2. Bestand an städtischen Grundstücken
3. Antrag der GL-Fraktion Nr. 075/2012 vom 19.06.2012
4. Verkaufsflächen im Berufsschulareal
5.
Stellplatznachweis von KJS Architekten vom 11.06.2011 zum Bauantrag
Nr. 2012-789-BA der ProHC Erlangen
GmbH& Co. KG: Umbau der KHHH
mit Anbau eines Sanitärtraktes