Betreff
Kommunaler Betrieb für Informationstechnik - KommunalBIT, Jahresabschluss 2011
Vorlage
ZV/028/2012
Aktenzeichen
OBM/ZV
Art
Beschlussvorlage

Nach § 6 Abs. 2 der Satzung für das Kommunalunternehmen „KommunalBIT“ werden die von der Stadt Erlangen bestellten Verwaltungsräte zu folgender Beschlussfassung im Verwaltungsrat des KommunalBIT ermächtigt:

1.    Die Grundsätze zur verursachungsgerechten Kalkulation der Kosten der zu erbringenden Leistungen für 2011 werden anerkannt.

2.    Der Jahresabschluss 2011 wird wie vorgelegt festgestellt. Da weder Gewinn noch Verlust vorliegen, braucht über die Verwendung/Behandlung nicht entschieden werden.

3.    Der Vorstand wird für das Geschäftsjahr 2011 entlastet.

4.    Die Wirtschaftsprüfungs– und Steuerberatungsgesellschaft Dünkel, Schmalzing und Partner, Fürth wird zum Abschlussprüfer für den Jahresabschluss zum 31.12.2012 und den Lagebericht für das Geschäftsjahr 2012 von KommunalBIT bestellt. Die Prüfung hat sich auch auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse nach § 107 Abs. 3 S.2 GO i.V.m. § 53 Abs. 1 HGrG zu erstrecken.

 


1.            Allgemeines

Der Vorstand hat den Jahresabschluss mit Anhang sowie den Lagebericht fristgerecht aufgestellt und nach der Abschlussprüfung mit den entsprechenden Berichten dem Verwaltungsrat und den Beteiligten vorgelegt (§ 14 Abs. 3 der Satzung). Weiterhin hat der Vorstand die nach § 14 Abs. 4 der Satzung nötige Kosten- und Leistungsrechnung vorgelegt und die entsprechenden Grundsätze dieser Kalkulation beschrieben.

Die Feststellung des geprüften Jahresabschlusses, der Verwendung des Jahresgewinnes bzw. die Behandlung des Jahresverlustes sowie die Entlastung des Vorstands sind nach § 6 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung Aufgaben des Verwaltungsrates, ebenso wie die Entscheidung über die Grundsätze zur verursachungsgerechten Kalkulation der Kosten der zur erbringenden Leistungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 4 der Satzung. In beiden Fällen unterliegen die Mitglieder des VR den Weisungen der jeweiligen Stadt (§ 6 Abs. 2 der Satzung).


 

Die Weisungen der Städte erfolgen in den entsprechenden Gremien der Städte Erlangen, Fürth und Schwabach. Die entsprechenden Entscheidungen sollen dann in der nächsten VR-Sitzung erfolgen.

 

 

2. Grundsätze der Kalkulation

Die „Grundsätze der Kalkulation“ sind in der Anlage 3 zur Vorlage beigegeben. Damit sind alle Kosten des KommunalBIT für die Durchführung der satzungsgemäßen Aufgaben in 2011 objektiv und wirtschaftlich den jeweiligen Städten belastet. Zukünftig soll die Abrechnung der Leistungen über einen noch abzustimmenden Warenkorb/Produktkatalog mit kalkulierten Preisen und die Menge der „abgenommen Dienste“ erfolgen.

 

Bei der Stadt Erlangen sind in den Abschlägen und den verrechneten Leistungen die Aufgabe der  IT-Schulbetreuung enthalten.

 

In Absprache mit dem Beteiligungsmanagement und den ITK der Städte sowie dem Verwaltungsrat sollen die Überdeckungen ausgezahlt und die Unterdeckung eingefordert werden, das wurde entsprechend beim Jahresabschluss 2011 berücksichtigt.

 

3. Geprüfter Jahresabschluss 2011

 

Die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Geschäftsjahr 2011 wurde von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dünkel, Schmalzing und Partner, Fürth, durchgeführt.
Auftragsgemäß wurde der Jahresabschluss zum 31.12.2011 unter Einbeziehung der Buchführung sowie des Lageberichts gemäß § 317 HGB geprüft. Der Auftrag umfasste nach Art. 107 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung auch die Prüfungen, die dem § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) entsprechen.

 

Die Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt, insbesondere haben sich keine Beanstandungen ergeben, die Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung geben könnten. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

 

Nach Überzeugung der Wirtschaftsprüfer entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft.

 

Der Lagebericht (siehe Anlage 4) steht im Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Im Übrigen wird auf die Anlagen 1 (Bilanz) und 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) verwiesen.

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Anlagen:        Anlage 1: Bilanz zum 31.12. 2011
                        Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung
                        Anlage 3: Leitfaden Kostenrechnung/Leistungsverrechnung 2011

                        Anlage 4: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2011