Betreff
Umbau und Erneuerung der Straßenbeleuchtung in der Gebbertstraße zwischen Hofmannstraße und Gleiwitzer Straße
Vorlage
66/174/2012
Aktenzeichen
VI/66
Art
Entwurfsplanungsbeschluss nach DA Bau

Der vorgelegten Entwurfsplanung zum Umbau der Straßenbeleuchtung in der Gebbertstraße zwischen Hofmannstraße und Gleiwitzer Straße wird zugestimmt. Die Verwaltung wird beauftragt die bauliche Umsetzung vorzubereiten und entsprechend den im Sachbericht genannten Terminen zu realisieren.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vorhandenen Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen überaltern zunehmend. Rund 40% der Beleuchtungsanlagen der Stadt Erlangen haben die betriebsübliche Nutzungsdauer überschritten. Dem daraus resultierenden Substanzverlust von Leuchten, Tragsystemen, Schaltstellen und Straßenbeleuchtungserdkabel ist durch kontinuierliche Erneuerungsmaßnahmen entgegenzuwirken. Die Folgen der Überalterung sind z.B. unnötig hoher Energieverbrauch sowie ein kontinuierlich steigender Wartungs- und Instandsetzungsaufwand zur Sicherstellung der Betriebs- und Verkehrssicherheit. Hierzu wurde im Rahmen der IvP. Nr. 541.604 entsprechende Haushaltsmittel bereitgestellt.

Die Beleuchtungsanlagen in der Gebbertstraße in dem genannten Abschnitt wurden auf Grund des sehr hohen Alters und des schlechten Zustandes der Gesamtanlage als vordringlich zu erneuernd eingestuft. Die vorhandenen Betonmaste sind zwischen 50 und 70 Jahre alt und zum Teil sehr verschlissen. Dies gilt ebenso für die Leuchten, die mit einem vorhandenen Alter von über 50 Jahren deutlich über der betriebsüblichen Nutzungsdauer von 25 Jahren liegen. Die vorhandenen Kabelanlagen der Straßenbeleuchtung sind überaltert und störanfällig.

Darüber hinaus entspricht die Straßenbeleuchtung der Gebbertstraße hinsichtlich der einzuhaltenden Beleuchtungskenngrößen (z.B. Helligkeit, Gleichmäßigkeit) nicht mehr den heutigen Anforderungen.

Die unzureichende Beleuchtung wird auch häufig von Bürgern beanstandet, insbesondere die des Geh- und Radweges auf der Westseite der Gebbertstraße.

Zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit ist eine den heute und künftigen Anforderungen genügende Beleuchtungsanlage herzustellen.

In diesem Zusammenhang wird auch auf die Verkehrssicherungspflicht der Stadt Erlangen hingewiesen.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Beleuchtungsanlage im Abschnitt zwischen Mozartstraße und Gleiwitzer Straße wird entsprechend den aktuellen Richtlinien und Grenzwerten für eine verkehrssichere Straßenbeleuchtung neu konzeptioniert.

Zum Einsatz kommen Leuchten Typ SR100 mit energieeffizienten Natriumdampfhochdrucklampen und 10m-Stahlrohrmaste als Tragsysteme.

Gleichzeitig werden auch die überalterten Straßenbeleuchtungskabel erneuert und die vorhandenen Stromkreise optimiert.

Im Rahmen der Vorplanung wurde auch der Einsatz von LED Leuchten geprüft. Derzeit ist der Einsatz von LED Leuchten für diese Straßenklassifizierung und die damit verbundene Beleuchtungsklasse noch nicht mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln möglich, da die LED Leuchten wegen der vorhandenen Straßenbreite beidseitig errichtet werden müssten und sich somit die Investitionskosten wegen der doppelten Infrastruktur (Kabel, Maste, Leuchten) nahezu verdoppeln würden.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Entsprechend der beschlossenen Entwurfsplanung wird die bauliche Umsetzung für das Jahr 2013 vorbereitet.

Die Bauleistung wird noch Ende 2012 im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung vergeben, so dass die bauliche Umsetzung unmittelbar im Frühjahr 2013 beginnen kann.

In einem ersten Abschnitt werden bereits im Herbst 2012 im Bereich der Hofmannstraße eine Überspannung und 4 Leuchtstellen an gleicher Stelle erneuert.

Für die Verbesserung der Straßenbeleuchtung in dem betroffenen Abschnitt der Gebbertstraße sind Ausbaubeiträge in Höhe von 40% der umlagefähigen Kosten auf die Anlieger umzulegen.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 245.000 €

bei IPNr.: 545.604

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

ca. 92.000 €

bei IPNr.: 545.604EP

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 545.604

                  bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk

             sind nicht vorhanden

 

 

 

Bearbeitungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes

 

              Die Entwurfsplanungsunterlagen mit dazugehöriger Kostenschätzung haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren

                         nicht veranlasst

                         veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
                                                                                  10.09.2012      gez. Steinwachs

 


Anlagen:        Übersichtslageplan