Betreff
Umgehungsstraße Eltersdorf (ER 5) von der Anschlussstelle Eltersdorf der A 73 zur Weinstraße, hier: Zustimmung zur Sonderbaulastvereinbarung
Vorlage
66/173/2012
Aktenzeichen
VI/66
Art
Beschlussvorlage

Die Verwaltung wird beauftragt, die Sonderbaulastvereinbarung (Anlage 1) zur Realisierung der Ortsumgehung Elterdorf mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg abzuschließen.

Zur Abwicklung der Maßnahme entsprechend der vorgelegten Terminplanung (Anlage 3) sind die personellen Kapazitäten sowie die notwendigen Finanzmittel bei Ref. II im Haushalt 2013 und im Investitionsprogramm 2012-2016 wie folgt nachzumelden:

·         bei IvP-Nr. 541.400 „Ortsumgehung Eltersdorf“

2013                              150.000 €    Planungskosten

2014                              170.000 €    Planungskosten

2015                                30.000 €    Planungskosten

2016                                30.000 €    Planungskosten

2017/2018                  5.200.000 €    Baukosten

 

·         bei IvP-Nr. 541.801 „Straßenbrücke ER 5, Kostenbeteiligung“

2015                              925.000 €


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die OU Eltersdorf ist im gültigen Verkehrsentwicklungsplan (1995) und Flächennutzungsplan (2003) der Stadt Erlangen dargestellt. Sie ist im Entwurf für den 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern (2011) im Zuge der umzulegenden Staatsstraße 2242 mit der Dringlichkeit 1R enthalten, d.h. die Maßnahme kann durch die Staatliche Straßenbauverwaltung frühestens ab 2020 realisiert werden.

Da im Rahmen der Planfeststellung zum Abschnitt 17 des viergleisigen Ausbaus der Bahnstrecke Nürnberg – Ebensfeld (1996 – 2009) von der DB ein Brückenbauwerk im Zuge der bestehenden ER 5 mit Kostenbeteiligung der Stadt Erlangen errichtet werden wird, wurde durch das StMI festgelegt, dass dieses Brückenbauwerk bereits in den für eine künftige Ortsumgehung Eltersdorf geeigneten Dimensionen geplant werden soll. Darüber hinaus wurde durch das StMI angeregt, dass die Stadt Erlangen den Bau der Ortsumgehung in kommunaler Sonderbaulast übernehmen solle, damit eine zeitnahe Realisierung dieser für die Entlastung des Ortskerns von Eltersdorf wichtigen Umgehungsstraße möglich ist. Zur weiteren inhaltlichen Erläuterung wird auf den Beschluss des UVPA vom 17.01.2012 (Anlage 2) verwiesen.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Entsprechend dem Beschluss des UVPA vom 17.01.2012 ist zur Realisierung des Projekts mit dem Freistaat Bayern die beiliegende Sonderbaulastvereinbarung abzuschließen. Wesentliche Eckpunkte dieser Vereinbarung sind:

-        Planung und Bau der Ortsumgehung Eltersdorf durch die Stadt Erlangen

-        Durchführung des Grunderwerbs durch die Stadt Erlangen

-        Nach Abschluss der Bauarbeiten und der Widmung zur Staatsstraße geht die Straßenbaulast auf den Freistaat Bayern über.

-        Abschluss einer gesonderten Umstufungsvereinbarung über die übrigen im Zusammenhang mit dem Neubau der Ortsumgehung stehenden Umstufungen

Verbunden mit der Sonderbaulastvereinbarung muss die Stadt Erlangen nach Vorliegen der entsprechenden Planunterlagen die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bei der Regierung von Mittelfranken beantragen.

Entsprechend der beiliegenden Terminplanung soll nach Abschluss der Sonderbaulastvereinbarung ein VOF-Verfahren (europaweite Ausschreibung) eingeleitet werden mit dem Ziel ein geeignetes Ingenieurbüro zu finden, das die erforderliche Qualifikation, Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Durchführung der einzelnen Planungsschritte aufweist. Nach Abarbeitung der einzelnen Planungsschritte, Durchführung entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung  und Entscheidung durch die politischen Gremien (DABau-Beschluss) soll das Planfeststellungsverfahren im Frühjahr 2015 eingeleitet werden. Mit der baulichen Realisierung der Maßnahme ist nicht vor 2017 zu rechnen.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Unabdingbare Voraussetzung für die Realisierung der Maßnahme entsprechend nachfolgender Terminplanung ist die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel wie unter „4 Ressourcen“ dargestellt.

Für die Realisierung der Maßnahme ist folgender Terminplan (siehe Anlage 3) vorgesehen:

 

Zeitraum

Maßnahmenstand

Herbst 2012 – Frühjahr 2013

Durchführung VOF-Verfahren

Frühjahr 2013 – Ende 2013

Variantenstudie

Anfang 2014

Beschluss der Vorplanung im UVPA und Stadtrat

Frühjahr 2014 – Herbst 2014

Erstellung der Entwurfsplanung

Herbst 2014

DABau-Beschluss im BWA und StR

Ende 2014 – Frühjahr 2015

Zusammenstellung der Planfeststellungsunterlagen

Frühjahr 2015 – Frühjahr 2016

Durchführung Planfeststellungsverfahren

bis Mitte 2016

Abschluss Grunderwerb und Erstellen Zuschussantrag

Frühjahr 2016 – Herbst 2016

Erstellung der Ausführungsplanung

Mitte 2016 – Anfang 2017

Erstellung der Ausschreibungsunterlagen

ab Frühjahr 2017

Baudurchführung

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IvP-Nr.: 541.400 „Ortsumgehung Eltersdorf“

2013:                 150.000 €     Planungskosten

2014:                 170.000 €     Planungskosten

2015:                   30.000 €     Planungskosten

2016:                   30.000 €     Planungskosten

2017/2018:     5.200.000 €     Baukosten

bei IvP-Nr.  541.801

„Straßenbrücke ER 5, Kostenbeteiligung

2015:   925.000 €

Sachkosten:

 

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

 

Folgekosten

Es entstehen keine Folgekosten, da nach Abschluss der Bauarbeiten die Straßenbaulast auf den Freistaat Bayern übergeht.

 

Korrespondierende Einnahmen

Die Maßnahme soll aus dem Programm „Staatsstraßenumfahrungen in gemeindlicher Sonderbaulast“ gefördert werden. Mit einer Förderrate in Höhe von 75-80% der zuwendungsfähigen Kosten ist zu rechnen. Ausgehend vom derzeitigen Projektstand und der erfolgten groben Kostenschätzung ist von förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von ca. 7.200.000€ und somit mit einer Förderung in Höhe von ca. 5.400.000€ (angenommener Fördersatz: 75%) auszugehen. Die Planungskosten werden im Rahmen dieses Förderprogramms pauschal mit 12% der Baukosten gefördert.

 

Weitere Ressourcen

Für die Ortsumfahrung Eltersdorf muss ein Planfeststellungsverfahren durchgeführt werden. Aufgrund der Komplexität der Materie hinsichtlich des Planungsprozesses, der beteiligten Träger öffentlicher Belange (z.B. Autobahndirektion, Staatliches Bauamt, DB AG, etc.) der umwelt- und naturschutzrelevanten Fragestellungen und des Verwaltungsverfahrensprozesses erfordert dieses Projekt qualitativ sehr gute Fachkenntnisse verbunden mit einem hohem Betreuungsaufwand. Da hierdurch die betreffende Mitarbeiterin für weitere Projekte hinsichtlich Planung, Bauleitung, Städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge, etc. nicht zur Verfügung stehen kann, wurde vom Fachamt eine auf 5 Jahre befristete halbe Planstelle zum Stellenplan 2013 beantragt (Antrag Liste A).

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden. Im Verwaltungsentwurf des Haushalts 2013 sind Mittel als                         Merkposten nach 2016 veranschlagt.


Anlagen:        Anlage 1: Sonderbaulastvereinbarung

                        Anlage 2: Beschluss des UVPA vom 17.01.2012

                        Anlage 3: Terminplan