Die Verwaltung wird beauftragt, die Sonderbaulastvereinbarung (Anlage 1) zur Realisierung der Ortsumgehung Elterdorf mit dem Freistaat Bayern, vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg abzuschließen.
Zur Abwicklung der Maßnahme entsprechend der vorgelegten Terminplanung (Anlage 3) sind die personellen Kapazitäten sowie die notwendigen Finanzmittel bei Ref. II im Haushalt 2013 und im Investitionsprogramm 2012-2016 wie folgt nachzumelden:
· bei IvP-Nr. 541.400 „Ortsumgehung Eltersdorf“
2013 150.000 € Planungskosten
2014 170.000 € Planungskosten
2015 30.000 € Planungskosten
2016 30.000 € Planungskosten
2017/2018 5.200.000 € Baukosten
· bei IvP-Nr. 541.801 „Straßenbrücke ER 5, Kostenbeteiligung“
2015 925.000 €
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die OU Eltersdorf ist im gültigen Verkehrsentwicklungsplan (1995) und Flächennutzungsplan (2003) der Stadt Erlangen dargestellt. Sie ist im Entwurf für den 7. Ausbauplan für die Staatsstraßen in Bayern (2011) im Zuge der umzulegenden Staatsstraße 2242 mit der Dringlichkeit 1R enthalten, d.h. die Maßnahme kann durch die Staatliche Straßenbauverwaltung frühestens ab 2020 realisiert werden.
Da im Rahmen der Planfeststellung zum Abschnitt 17 des viergleisigen Ausbaus der Bahnstrecke Nürnberg – Ebensfeld (1996 – 2009) von der DB ein Brückenbauwerk im Zuge der bestehenden ER 5 mit Kostenbeteiligung der Stadt Erlangen errichtet werden wird, wurde durch das StMI festgelegt, dass dieses Brückenbauwerk bereits in den für eine künftige Ortsumgehung Eltersdorf geeigneten Dimensionen geplant werden soll. Darüber hinaus wurde durch das StMI angeregt, dass die Stadt Erlangen den Bau der Ortsumgehung in kommunaler Sonderbaulast übernehmen solle, damit eine zeitnahe Realisierung dieser für die Entlastung des Ortskerns von Eltersdorf wichtigen Umgehungsstraße möglich ist. Zur weiteren inhaltlichen Erläuterung wird auf den Beschluss des UVPA vom 17.01.2012 (Anlage 2) verwiesen.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Entsprechend dem Beschluss des UVPA vom 17.01.2012 ist zur Realisierung des Projekts mit dem Freistaat Bayern die beiliegende Sonderbaulastvereinbarung abzuschließen. Wesentliche Eckpunkte dieser Vereinbarung sind:
- Planung und Bau der Ortsumgehung Eltersdorf durch die Stadt Erlangen
- Durchführung des Grunderwerbs durch die Stadt Erlangen
- Nach Abschluss der Bauarbeiten und der Widmung zur Staatsstraße geht die Straßenbaulast auf den Freistaat Bayern über.
- Abschluss einer gesonderten Umstufungsvereinbarung über die übrigen im Zusammenhang mit dem Neubau der Ortsumgehung stehenden Umstufungen
Verbunden mit der Sonderbaulastvereinbarung muss die Stadt Erlangen nach Vorliegen der entsprechenden Planunterlagen die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens bei der Regierung von Mittelfranken beantragen.
Entsprechend der beiliegenden Terminplanung soll nach Abschluss der Sonderbaulastvereinbarung ein VOF-Verfahren (europaweite Ausschreibung) eingeleitet werden mit dem Ziel ein geeignetes Ingenieurbüro zu finden, das die erforderliche Qualifikation, Fachkunde und Leistungsfähigkeit für die Durchführung der einzelnen Planungsschritte aufweist. Nach Abarbeitung der einzelnen Planungsschritte, Durchführung entsprechender Öffentlichkeitsbeteiligung und Entscheidung durch die politischen Gremien (DABau-Beschluss) soll das Planfeststellungsverfahren im Frühjahr 2015 eingeleitet werden. Mit der baulichen Realisierung der Maßnahme ist nicht vor 2017 zu rechnen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Unabdingbare Voraussetzung für die Realisierung der Maßnahme entsprechend nachfolgender Terminplanung ist die Bereitstellung entsprechender Haushaltsmittel wie unter „4 Ressourcen“ dargestellt.
Für die Realisierung der Maßnahme ist folgender Terminplan (siehe Anlage 3) vorgesehen:
Zeitraum |
Maßnahmenstand |
Herbst 2012 – Frühjahr 2013 |
Durchführung VOF-Verfahren |
Frühjahr 2013 – Ende 2013 |
Variantenstudie |
Anfang 2014 |
Beschluss der Vorplanung im UVPA
und Stadtrat |
Frühjahr 2014 – Herbst 2014 |
Erstellung der Entwurfsplanung |
Herbst 2014 |
DABau-Beschluss im BWA und StR |
Ende 2014 – Frühjahr 2015 |
Zusammenstellung der
Planfeststellungsunterlagen |
Frühjahr 2015 – Frühjahr 2016 |
Durchführung
Planfeststellungsverfahren |
bis Mitte 2016 |
Abschluss Grunderwerb und
Erstellen Zuschussantrag |
Frühjahr 2016 – Herbst 2016 |
Erstellung der
Ausführungsplanung |
Mitte 2016 – Anfang 2017 |
Erstellung der
Ausschreibungsunterlagen |
ab Frühjahr 2017 |
Baudurchführung |
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
bei IvP-Nr.: 541.400
„Ortsumgehung Eltersdorf“ 2013:
150.000 € Planungskosten 2014: 170.000 € Planungskosten 2015: 30.000 € Planungskosten 2016: 30.000 € Planungskosten 2017/2018: 5.200.000 € Baukosten bei IvP-Nr. 541.801 „Straßenbrücke ER 5,
Kostenbeteiligung 2015: 925.000 € |
|
Sachkosten: |
|
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Es entstehen keine Folgekosten,
da nach Abschluss der Bauarbeiten die Straßenbaulast auf den Freistaat Bayern
übergeht. |
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Korrespondierende Einnahmen |
Die Maßnahme soll aus dem
Programm „Staatsstraßenumfahrungen in gemeindlicher Sonderbaulast“ gefördert
werden. Mit einer Förderrate in Höhe von 75-80% der zuwendungsfähigen Kosten
ist zu rechnen. Ausgehend vom derzeitigen Projektstand und der erfolgten
groben Kostenschätzung ist von förderfähigen Gesamtkosten in Höhe von ca.
7.200.000€ und somit mit einer Förderung in Höhe von ca. 5.400.000€
(angenommener Fördersatz: 75%) auszugehen. Die Planungskosten werden im
Rahmen dieses Förderprogramms pauschal mit 12% der Baukosten gefördert. |
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Weitere Ressourcen |
Für die Ortsumfahrung Eltersdorf muss ein Planfeststellungsverfahren
durchgeführt werden. Aufgrund der Komplexität der Materie hinsichtlich des
Planungsprozesses, der beteiligten Träger öffentlicher Belange (z.B. Autobahndirektion,
Staatliches Bauamt, DB AG, etc.) der umwelt- und naturschutzrelevanten
Fragestellungen und des Verwaltungsverfahrensprozesses erfordert dieses
Projekt qualitativ sehr gute Fachkenntnisse verbunden mit einem hohem
Betreuungsaufwand. Da hierdurch die betreffende Mitarbeiterin für weitere
Projekte hinsichtlich Planung, Bauleitung, Städtebauliche Verträge, Erschließungsverträge,
etc. nicht zur Verfügung stehen kann, wurde vom Fachamt eine auf 5 Jahre
befristete halbe Planstelle zum Stellenplan 2013 beantragt (Antrag Liste A). |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden. Im Verwaltungsentwurf des Haushalts 2013 sind Mittel als Merkposten nach 2016 veranschlagt.
Anlagen: Anlage 1: Sonderbaulastvereinbarung
Anlage 2: Beschluss des UVPA vom 17.01.2012
Anlage 3: Terminplan