Der Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den Ausführungen im Sachbericht und der vorgelegten Ausführungsplanung zur Erschließung des BP 339, südlicher Teil
1 Übersichtslageplan M 1: 1000 Unterlage 2-1203.0
8 Lagepläne M 1: 250 Unterlage 2-1203.1.1 bis 1.8
3 Detailpläne M 1: 50 bzw. 1 :25 Unterlage 2-1203.14.1, 14.3 und 14.4
14 Regelquerschnittspläne M 1: 50 Unterlagen 2-1203.4.1 bis 4.14
11 Höhenpläne M 1: 500/50 Unterlagen 2-1203.3.1 bis 3.11
wird zugestimmt. Die Originalpläne sind im Sitzungssaal ausgehängt bzw. in der Planmappe ausgelegt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der südliche Bereich des BP 339 soll verkehrstechnisch erschlossen und somit die Voraussetzungen zur Bebauung dieser Bereiche geschaffen werden.
An der Straße „Am Brucker Bahnhof“ werden Stellplätze für Pkw und eine Bushaltestelle errichtet. Durch den Anschluss des Brucker Radweges an die geplante Unterquerung der Felix-Klein-Straße wird eine stadtteilverbindende Geh- und Radwegverbindung hergestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zum Vollzug des Bebauungsplanes Nr. 339 “Am Brucker Bahnhof“ unter Einschluss des 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 339 wurde am 28.12.2011 ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen, der die Vereinbarungen in den Altverträgen ersetzt. Darin verpflichten sich die Vorhabenträger, der Stadt die auf Grundlage der genehmigten und mit ihr abgestimmten Entwurfsplanungen erstellten Ausführungspläne zur Freigabe durch den Bau- und Werkausschuss vorzulegen.
Auf Grundlage des Bebauungsplanes Nr. 339 „Am Brucker Bahnhof“ wurde in Abstimmung mit den beteiligten Dienststellen die Ausführungsplanung für die künftigen öffentlichen Verkehrsflächen im Bereich der Wohnquartiere südlich des Bachgrabens und der Verkehrsflächen der Straße „Am Brucker Bahnhof“ durch das vom Vorhabensträger beauftragte Ingenieurbüro Thielemann & Friderich, 86424 Dinkelscherben, erarbeitet.
Die Querschnittsaufteilungen und die Oberflächenbefestigungen sind aus den ausgehängten Plänen bzw. aus der ausliegenden Planmappe ersichtlich und entsprechen im Wesentlichen den Ausbaustandards der bisher hergestellten Straßen und Wege.
Das anfallende Oberflächenwasser der öffentlichen Verkehrsflächen wird weitestgehend über Straßenabläufe der städtischen Kanalisation zugeführt.
In den Wohnwegen kommen moderne energiesparende LED-Leuchten zum Einsatz, da zum einen die bisher im nördlichen Baugebiet BP 339 verwendeten Leuchten Typ Siteco 341 inzwischen nicht mehr erhältlich sind und darüber hinaus die geometrischen und planungstechnischen Randbedingungen den Einsatz von LED-Leuchten zulassen.
In den Erschließungsstraßen werden die teilweise vorhandenen Straßenleuchten mit Natriumdampf-Hochdrucklampen ausgestattet, den verkehrstechnischen Erfordernissen angepasst und mit zusätzlichen Leuchtstellen ergänzt.
Die vorgelegte Ausführungsplanung soll beschlossen werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Der Beginn der baulichen Umsetzung ist nach Auskunft des planenden Ingenieurbüros für Herbst 2012 geplant.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 2.057.000 € |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
Jährliche Unterhaltskosten: |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Gemäß Städtebaulichem Vertrag vom 28.12.2011 werden die
Investitionskosten vom Vorhabensträger getragen.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des Rechnungsprüfungsamtes
Die Entwurfsplanungsunterlagen mit dazugehöriger Kostenberechnung vom 08.06.2011 haben dem RPA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe anhängenden Vermerk)
10.09.2012 gez. Steinwachs
Datum Unterschrift
Anlagen: Übersichtslageplan (Anlage 1)