Betreff
Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen hier: Bebauungsplan Nr. 411 der Stadt Erlangen - Häuslinger Wegäcker Mitte -
Vorlage
612/032/2012
Aktenzeichen
VI\61
Art
Beschlussvorlage

Die neuen Erschließungsstraßen, Wohnwege sowie Fuß- und Radwege im Geltungsbereich des BPlans 411 werden gemäß der Anlage 1 benannt mit:

 

            Goeschelstraße                    Lindnerstraße

 

            Hegemannweg                     Demlingweg              Schaldachweg

 

            Sehmerweg                          Pätzoldweg               Dünischweg

 

                                                           Dresselweg               An den Häuslinger Wegäckern

 


 

 

 

1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die Gemeinden haben gemäß Art. 56 Abs. 2 GO für eine zuverlässige Orientierung im Gemeindegebiet zu sorgen. Dazu tragen Straßen- und Platznamen, Straßennamensschilder und Hausnummern wesentlich bei. Dadurch wird insbesondere bei Notfällen ein effektiver Einsatz der Rettungsdienste und der Polizei gewährleistet, sowie Zustellungen und der private Besuchsverkehr erleichtert. Für die Erteilung der Namen ist gemäß Art. 53 Abs. 1 BayStrWG die Gemeinde zuständig.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

 
Im Geltungsbereich des BPlan 411 sind 6 Wohnquartiere (Quartiershöfe), 2 Erschließungsstraßen und 2 Fuß- und Radwege zu benennen. Das Benennungskonzept sieht vor, dort aus der vorhandenen Vorschlagsliste für Straßenbenennungen vorrangig Persönlichkeiten aus der Medizin und der Fa. Siemens zu ehren, dazu kommen 2 Personen aus der Politik.

 

Die Straßen- und Wegebenennungen erfolgen gemäß den Grundsätzen des „Leitfadens für Straßenbenennungen“ (UVPA Beschluss vom 16.11.2010). Die Personen werden nur mit ihrem Nachnamen geehrt. Nähere Angaben zu den Personen werden auf einem darunter angebrachten Hinweisschild angezeigt.

 

In der RB vom 31.07.2012 wurde das folgende Benennungskonzept (Anlage 1) befürwortet:

 

Die Haupterschließungsstraße (Nord-Süd-Verbindung) inklusive Abzweig vom Adenauer Ring für die Einfahrt in das gesamte Wohnquartier wird mit Goeschelstraße (nach Heinz Goeschel, Gründer des Siemens-Standorts Erlangen) benannt. Die Verlängerung im Norden (Fußgängerzone mit Busverkehr in östlicher Richtung verlaufend) bis zum geplanten Bürgerhaus und mit Anschluss an die Mönaustraße / Rudeltplatz wird mit Lindnerstraße (nach Johann Lindner, 1. rechtskundiger Bürgermeister Erlangens) bezeichnet.

 

Die Wohnquartiere auf der westlichen Seite der Goeschelstraße erhalten Namen von verdienten Medizinern der Universitätskliniken. Die Benennung der verkehrsberuhigten Quartiershöfe ergibt sich aus dem Nachnamen und dem Zusatz „Weg“:

à Hegemannweg  (nach Dr. Gerd Hegemann)

à Demlingweg  (nach Dr. Ludwig Demling)

à Schaldachweg  (nach Dr. Max Schaldach)

 

Die Wohnquartiere auf der östlichen Seite der Goeschelstraße erhalten Namen nach Persönlichkeiten der Fa. Siemens bzw. Siemens-Reiniger-Werke. Die Benennung der verkehrsberuhigten Quartiershöfe ergibt sich aus dem Nachnamen und dem Zusatz „Weg“:

à Sehmerweg  (nach Theodor Sehmer)

à Pätzoldweg  (nach Dr. Johannes Pätzold)

à Dünischweg  (nach Dr. Oskar Dünisch)

 

Die im östlichen Grünstreifen geplante Nord-Süd-Wegeverbindung wird nach Margarete Dressel (erste Frau im Erlanger Stadtrat 1919) mit Dresselweg bezeichnet.

 

Weiter Informationen zu den o.g. Personen sind auch der Anlage 2 (Auszug aus der Vorschlagsliste) zu entnehmen.

 

Um den örtlichen Bezug zu den bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen zu erhalten, schlägt die Verwaltung vor, die im Liegenschaftskataster immer noch eingetragene Gewannebezeichnung „Häuslinger Wegäcker“ im Bereich des BPlan 411 zu verwenden. Dazu wird der von Ost nach West verlaufende Fuß- und Radweg mit An den Häuslinger Wegäckern bezeichnet. Eine Weiterführung dieser Bezeichnung in den anschließend  zu entwickelnden westlichen Bereich 412 ist dabei denkbar.
Der Verwaltung ist die Länge des Namens bewusst. Da aber an diesem Weg keine Häuser liegen werden, stellt dies für mögliche Anwohner kein Problem dar.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die Umsetzung vor Ort (Aufstellen der Schilder) erfolgt durch Amt 66 in Abstimmung mit Amt 61.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

300,- € pro Schild

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Lageplan zur Benennung im BPlan 411 mit Kennzeichnung der neuen Straßen
                und Wege

Anlage 2: Auszug aus der offiziellen Vorschlagsliste