Betreff
Antrag der SPD-Fraktion Nr. 087/2012 - Für ein Studentenwohnheim im Uni-Südgelände
Vorlage
611/167/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

1.  Der Bericht der Verwaltung über den aktuellen Sachstand des Masterplans Südgelände und die  Stellungnahme zu möglichen Wohnheimstandorten sowie zur möglichen Umsetzung von Bauvorhaben für Studentenwohnheime auf dem Südgelände werden zur Kenntnis genommen.

 

2.  Der Antrag Nr. 087/2012 der SPD-Fraktion (Anlage 1) ist hiermit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Das Staatliche Bauamt hat zu Jahresbeginn einen Masterplan für das Uni-Südgelände vorgestellt. Der Antrag der SPD-Fraktion zielt insbesondere darauf ab, Potentiale für studentisches Wohnen auf dem Uni-Südgelände zu eruieren.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Das Baureferat steht mit der Universität, dem Staatlichen Bauamt und dem Studentenwerk in Kontakt, um bauliche Entwicklungen und konkrete Vorhaben zu besprechen. Es soll im Rahmen von weiteren Gesprächen mit der Obersten Baubehörde wie auch der Universität die Möglichkeit abgeglichen werden, um in eine Umsetzung 2013 / 2014 / 2015 zu kommen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Allgemeiner Hinweis:

-       Die Flächen des Südgeländes sind im Besitz des Freistaates (Immo Bayern).

-       Die Flächen sind im Flächennutzungsplan als Sondergebiet Universität ausgewiesen.

-       Die Universität / das Staatliche Bauamt mit dem Studentenwerk müssen die Initiative ergreifen, die erforderlichen Schritte zur Realisierung zu gehen.

-       Die staatliche Bauverwaltung entwickelt den Masterplan in einem Workshopverfahren weiter bis Ende 2012.

 

Der derzeitige Masterplan formuliert als Ziele u.a.

-       die „Klärung der undefinierten Räume und Strukturen“,

-       das „Schaffen freiräumlicher Qualitäten“ sowie

-       die Entwicklung von „Orientierungssysteme(n) und ergänzende(n) Ausbaumöglichkeiten“

und soll

-       „die zukünftige Entwicklung des Campus“ regeln und

-       „Integrationsmöglichkeiten von Gewerbe- und Wohnstrukturen“ aufzeigen.

 

Der Masterplan ist als Ziel- / Planungsinstrument für die langfristige Entwicklung des Uni-Südgeländes zu verstehen. Die Umsetzung des Masterplans und die Realisierung evtl. Bauvorhaben sind einerseits voneinander unabhängig, andererseits aber aufeinander abzustimmen, damit nicht kurzfristige Entscheidungen die Verwirklichung der langfristigen Zielsetzungen des Masterplans unmöglich machen.

 

Studentisches Wohnen soll laut Masterplan einerseits in Nähe zum Roten Platz und anderseits am westlichen Campusrand in der Nähe des bestehenden Wohngebietes angesiedelt werden.

 

Das Studentenwerk steht in Abstimmung mit der Obersten Baubehörde, um über Verfahren und Finanzierung zu sprechen. Man denkt derzeit über die Durchführung eines Wettbewerbes zur Realisierung eines Studierendenwohnheims mit ca. 300 Plätzen nach. Als Wettbewerbsgebiet sind Flächen an den bestehenden Wohnheimen und der nördlich anschließenden möglichen Wohnbauflächen östlich der Erwin-Rommel-Straße angedacht (s. Anlage 2).

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

  1. SPD-Fraktionsantrag 087/2012
  2. Möglicher Wettbewerbsumgriff
  3. Luftbild Uni-Südgelände
  4. Plan Freiflächen - Auszug aus dem Masterplan