Betreff
Planfeststellungsverfahren zum kreuzungsfreien Ausbau des Frankenschnellwegs in Nürnberg, Auslegung der Planunterlagen in Erlangen Fraktionsantrag der Erlanger Linken Nr. 058/2012 vom 19.04.2012 Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 084/2012 vom 10.07.2012
Vorlage
613/118/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der Fraktionsantrag der Erlanger Linken Nr. 058/2012 vom 19.04.2012 und der Grünen Liste Nr. 084/2012 vom 10.07.2012 sind abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Zu den in den Fraktionsanträgen gestellten Anträgen bzw. Fragen wurde eine Stellungnahme der Regierung von Mittelfranken eingeholt (siehe Anlage 3). Demnach ist zwischenzeitlich eine ergänzende Auslegung der Planunterlagen in Erlangen vorgesehen (siehe auch Presseartikel in Anlage 4). Eine Aussage über den Zeitpunkt dieser Auslegung kann aber derzeit noch nicht gemacht werden, da noch eine Überprüfung des Verkehrsgutachtens anhand der im Verfahren vorgebrachten Einwendungen durchgeführt werden muss. Das Verkehrsgutachten wird wiederum Grundlage für die auszulegende Lärmprognose sein.

 

Aus diesen Gründen kann derzeit auch noch keine Aussage zu den eventuellen Änderungen an Lärm- und Verkehrsgutachten sowie den genauen Lärmbetroffenheiten in Erlangen gemacht werden.

 

Im Rahmen des bisher durchgeführten Planfeststellungsverfahrens mit Auslegung in Nürnberg wurden durch die Stadt Erlangen keine Einwände gegen das Vorhaben erhoben. Hintergrund war, dass die Regierung von Mittelfranken als Planfeststellungsbehörde damals der Auffassung war, dass die Belange der Stadt Erlangen und ihrer Bürger von dieser Maßnahme nicht betroffen seien. Die Stadt Erlangen wurde daher als Träger öffentlicher Belange nicht am laufenden Verfahren beteiligt. Auch eine Auslegung für Erlanger Bürger wurde nicht für notwendig erachtet.

 

Bei der vorgesehenen ergänzenden Auslegung in Erlangen besteht nach Aussage der Regierung eine Einwendungsbefugnis sowohl für private Einwender als auch Gebietskörperschaften nur bezüglich eigener Rechte. Mit generellen Einwendungen gegen das Projekt muss sich die Planfeststellungsbehörde dagegen nicht auseinandersetzen und es entsteht durch diese auch keine Klagebefugnis des Einwenders.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1: Fraktionsantrag der Erlanger Linken Nr. 058/2012 vom 19.04.2012
Anlage 2: Fraktionsantrag der Grünen Liste Nr. 084/2012 vom 10.07.2012
Anlage 3: Schreiben der Regierung von Mittelfranken vom 29.05.2012
Anlage 4: Presseartikel vom 26.07.2012