Betreff
Einrichtung von Bewohnerparken im Bereich Berufsschulzentrum: zweite Bedarfsermittlung der Stellplatznutzung und -auslastung
Vorlage
613/113/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Anlass und Zielsetzung der Erfassung

Auf Grundlage des Beschlusses 321/068/2012 vom 10.07.2012 zur Ermittlung evtl. erforderlicher zusätzlicher Bewohnerstellplätze im Bereich Berufsschulzentrum (Bewohnerparkbereiche Hindenburg 1 und Hindenburg 2) hat die Verwaltung eine erneute Bestandserfassung während eines regulären Werktages außerhalb der Schul- und Semesterferien durchgeführt. Ziel der Erfassung war es, den Grad der Auslastung der öffentlichen Stellplätze sowie deren Nutzung (Anteil an Bewohner-Kfz und gebietsfremden Kfz) zu verschiedenen Tageszeiten festzustellen.

Datenerhebung und -analyse

Am 18. und 19.07.2012 fanden demgemäß mehrmalige Ortsbegehungen in beiden Bewohnerparkbereichen statt. Die parkenden Kfz wurden im Zeitraum von 5:45 bis 3:00 Uhr insgesamt sieben Mal komplett erfasst. Die öffentlichen Stellplätze sowie die jeweilige Parkregelung (Parken ohne Einschränkung, Kurzzeitparken, Bewohnerparken, absolutes Halteverbot, eingeschränktes Halteverbot, Behindertenparkplatz) wurden bereits in einer vorherigen Begehung quantifiziert. Mit den erfassten Daten wurde zunächst die prozentuale Stellplatzauslastung zu verschiedenen Tageszeiten berechnet (vgl. Anlage 1). Die Anteile der tagsüber parkenden Bewohner wurden auf Grundlage der Hypothese errechnet, dass es sich um Bewohner-Kfz handelt, wenn diese auch nachts (1:00-3:00) bzw. früh morgens (5:45-6:15) parkten (vgl. Anlage 2). Die Berechnung erfolgte mit Hilfe eines Abgleichs der jeweils erfassten Kennzeichen.

Ergebnisse

Mit Ausnahme der Hindenburgstraße wurde für beide Bewohnerparkbereiche eine hohe Stellplatzauslastung identifiziert. Dieses Ergebnis ist größtenteils deckungsgleich mit dem der ersten Bedarfsermittlung im März 2012. Gestiegener Parkdruck wurde im Bewohnerparkbereich H2 (Löhe-, Moltke- und Eichendorffstraße) sowie in der Wilhelmstraße festgestellt. Die in Anlage 2 dargestellen Anteile der Bewohner-Kfz in den einzelnen Straßen dienen als Grundlage für die Festlegung der Zahl an Bewohnerparkplätzen. Ergänzend zu den im Rahmen der Beschlussvorlage 321/068/2012 vorgeschlagenen Bewohnerparkflächen wird die Verwaltung für das Bewohnerparkgebiet Nummer 7 "Schillerstraße" (H 1) in der Wilhelmstraße 18 Bewohnerparkplätze und für das Gebiet Nummer 8 "Berufsschulzentrum" (H 2) insgesamt 50 Bewohnerparkplätze (Löhestraße sowie Eichendorffstraße) auf bestehenden Parkflächen ausweisen. Um ggf. zusätzliche Parkmöglichkeiten schaffen zu können, wird die Verwaltung die Notwendigkeit von bestehenden Halteverboten im benannten Bereich überprüfen und diese ggf. auflassen. Die genauen Standorte der neuen Bewohnerparkflächen können den entsprechenden verkehrsrechtlichen Anordnungen entnommen werden, die dem Ausschuss in der Oktobersitzung als Mitteilung zur Kenntnis vorgelegt werden.


Anlagen:

Anlage 1: Auslastung der öffentlichen Stellplätze in den Bewohnerparkbereichen Hindenburg 1 (H1) und Hindenburg 2 (H2)

 

Anlage 2: Nutzung der öffentlichen Stellplätze in den Bewohnerparkbereichen Hindenburg 1 (H1) und Hindenburg 2 (H2)