Betreff
Fettabscheider in der Erlanger Gastronomie, Fraktionsantrag der FDP-Stadtratsfraktion Nr. 096/2012 vom 01.08.2012
Vorlage
63/218/2012
Aktenzeichen
VI/63
Art
Beschlussvorlage

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Fraktionsantrag der FDP-Stadtratsfraktion Nr. 096/2012 ist damit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Antrag der FDP-Stadtratsfraktion ist beantwortet.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Am 26.04.2012 wurde von der Verwaltung ein Runder Tisch zum Thema Fettabscheider durchgeführt. Ziel war, den Grundstückseigentümerinnen und -eigentümern sowie den Gastronomen die Hintergründe für die Einbaupflicht von Fettabscheidern zu erläutern und mit ihnen über Termine und Fristen ins Gespräch zu kommen. Auch Vertreterinnen und Vertreter der Stadtratsfraktionen haben an diesem Runden Tisch teilgenommen.

 

Es wurde vereinbart, dass es keine allgemeine Fristverlängerung gibt, sondern im Einzelfall entschieden werden muss, welche Nachrüstungspflicht angemessen ist.

 

Die Verwaltung hat die Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, die nicht inzwischen freiwillig tätig geworden sind, per Bescheid verpflichtet, innerhalb von vier Monaten den erforderlichen Antrag für den Einbau eines Fettabscheiders in die Grundstücksentwässerungsanlage zu stellen. Für die nachfolgende Baumaßnahme wurden wiederum vier Monate zur Umsetzung eingeräumt. Der zugestandene Zeitraum von insgesamt acht Monaten ist grundsätzlich ausreichend, um einen Fettabscheider nachzurüsten. In begründeten Fällen werden Termine auf Antrag verlängert, wie beim Runden Tisch zum Thema Fettabscheider zugesagt.

 

Bei den vorgenannten Fristen ist zu beachten, dass die ersten Anschreiben mit Hinweis auf die Fettabscheiderverpflichtung bereits einen deutlichen Vorlauf hatten, so dass die zur Verfügung stehende Zeit deutlich mehr als die zuvor genannten acht Monate beträgt. Zusätzlich wird bei Neueröffnungen von Kleinbetrieben ein Jahr Karenzzeit zugestanden, bis sich der Betrieb etabliert hat, um Existenzgründungen nicht zu gefährden.

 

Bei dem Ergebnis des Runden Tisches sollte es bleiben. Eine generelle Änderung der Bescheide, die im Wesentlichen ja bereits ausgelaufen sind, ist nicht möglich.

Darüber hinaus handelt es sich bei der Frage, welche Frist für die Umsetzung der sich aus der Entwässerungssatzung ergebenden Pflicht zum Einbau eines Fettabscheiders gewählt wird, um eine Angelegenheit der laufenden Verwaltung.

 


Anlage:          Antrag der FDP-Stadtratsfraktion Nr. 096/2012