Betreff
Erlanger Standardlösung für die bauliche Bevorrechtigung des Fußgänger- und Radverkehrs an Überquerungsstellen
Vorlage
613/112/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Der UVPA nimmt die grundsätzlichen Festlegung eines Erlanger Standards zur baulichen Bevorrechtigung von Radfahrern und Fußgängern an Überquerungsstellen gegenüber dem Kfz-Verkehr zur Kenntnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, den Standard (gem. Anlage 1) an möglichen Örtlichkeiten umzusetzen. Die Örtlichkeiten werden im Rahmen der Prioritätenliste-Radverkehr oder in der Arbeitsgemeinschaft-Radverkehr vorgeschlagen und dem UVPA zur Beschlussfassung vorgelegt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Durch die Schaffung dieses Standards soll eine rechtlich eindeutige und für alle Verkehrsteilnehmer verständliche Situation geschaffen werden. Sowohl Fußgänger als auch Radfahrer erhalten an den Örtlichkeiten eine bauliche Bevorrechtigung gegenüber dem Kfz-Verkehr.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die Markierung und Beschilderung eines Fußgängerüberweges („Zebrastreifen“) ermöglicht eine Bevorrechtigung für Fußgänger gegenüber dem Kfz-Verkehr. Für den Radverkehr ergibt sich eine Bevorrechtigung durch das Schaffen einer Kreuzungssituation und der farblichen Hervorhebung des Radweges. Durch die Kombination der beiden Elemente erhalten sowohl Fußgänger als auch der Radverkehr eine Bevorrechtigung gegenüber dem Kfz-Verkehr.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Die zentrale Vorraussetzung für eine bauliche Bevorrechtigung der Radfahrer gegenüber dem Kfz-Verkehr ist eine quantitative Mehrzahl des querenden Radverkehrs. Eine bauliche Bevorrechtigung ist allerdings auch schon möglich, wenn zukünftig zu erwarten ist, dass der querende Radverkehr und Fußgängerverkehr der Hauptverkehrsstrom wird. Insgesamt wird mit diesem Standard die unklare rechtliche Situation des Radverkehrs an Fußgängerüberwegen – Radfahrer dürfen den Fußgängerüberweg befahren, haben allerdings keinen Vorrang gegenüber dem Kfz-Verkehr - beseitigt.

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten: abhängig vom Änderungsbedarf der jeweiligen Einzelmaßnahme

€ 100.000,--€

bei IPNr.: 541.841

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.  541.841     

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1: Standardlösung bauliche Bevorrechtigung des Fußgänger- und Radverkehrs an    Überquerungsstellen