1 Der Bedarf von 12 neuen Krippenplätzen in der Kindertagesstätte Heilige Familie, Am Saidelsteig 33a, 91058 Tennenlohe wird anerkannt.
2 Der oben genannten Baumaßnahme wird hinsichtlich Art, Ausmaß und Ausführung (Art. 27 Abs. 4 Satz 4 BayKiBiG) zugestimmt.
3 Die Kath. Kirchengemeinde Heilige Familie, Saidelsteig 33a, 91058 Tennenlohe erhält als Bau- und Betriebsträger für 12 bedarfsanerkannte Plätze einen Zuschuss zu den Bau- und Ausstattungskosten nach der Richtlinie „Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2013“.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Bedarfseinschätzung
Aus Sicht der
Die Kindertageseinrichtung „Heilige Familie“ ist dem Planungsbezirk I –
Erlangen-Südost zuzurechnen. In der am 21.06.2012 vom Jugendhilfeausschuss
beschlossenen Fortschreibung der Bedarfsplanung zur Kindertagesbetreuung für
unter Dreijährige wird für den Planungsbezirk I aufgrund seiner
soziodemografischen Merkmale von einer lokalen Bedarfsquote von deutlich über
50% ausgegangen. Die bedarfsnotwendige Anzahl von Plätzen wird mit 120
angegeben.
Mit Stichtag zum 01.09.2012 können im Planungsbezirk I 88
Betreuungsplätze für Kinder im Alter von unter drei Jahren in Einrichtungen der
Kindertagesbetreuung sowie in Kindertagespflegeverhältnissen angeboten werden.
Dies entspricht einer lokalen Versorgungsquote von 46,8%. Durch die Einrichtung
von 12 Krippenplätzen in der Kindertageseinrichtung Hl. Familie wird sich
lokale Quote auf 50,3% erhöhen. Der Projektgruppe „Krippenausbau 2013“ liegen
für diesen Planungsbezirk noch zwei weitere geplante Maßnahmen vor. Können
diese wie geplant umgesetzt werden, wird sich die Platzzahl dieses Bezirkes auf
119 Plätze erhöhen.
Das Ausbauvorhaben in der Kindertageseinrichtung Heilige Familie trägt
somit dazu bei, ein dem Bedarf angemessenes Betreuungsangebot für unter
Dreijährige vor Ort zu schaffen und ist aus diesem Grund aus
bedarfsplanerischer Sicht zu befürworten.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Neuschaffung von 12 Krippenplätzen in der Kindertagesstätte Heilige Familie durch die Katholische Kirchengemeinde.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Katholische Kirchengemeinde Heilige Familie in Tennenlohe betreibt eine Kindertagesstätte mit Kindergarten und Schulkindbetreuung und möchte ihr Betreuungsangebot für unter Dreijährige erweitern. Hierfür soll im nebenstehenden Pfarrhaus, welches Mietwohnungen beinhaltet, durch Umbauten im Erdgeschoss und einen kleinen Anbau eine Kinderkrippe mit 12 Plätzen geschaffen werden. Die geplante Krippe und der bestehenden Kindergarten liegen sehr nah beieinander, so dass eine enge Verzahnung in der pädagogischen Arbeit und kurze Wege für die Eltern gegeben sind.
Baumaßnahme: Die bestehende Wohnung im Erdgeschoss wird umgebaut und der notwendige Gruppenraum in einem Anbau verwirklicht. Gleichzeitig wird das gesamte Haus energetisch saniert.
Außenanlagen: Das zur Verfügung stehende Außengelände ist mit 120m² ausreichend groß und wird zu einer separaten kleinkindgerechten Außenspielfläche umgestaltet.
Gesamtkosten laut Kostenaufstellung vom 30.06.2012 |
KG 300 – 700 |
333.871,00 € |
Davon: |
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Baukosten, die gefördert werden: |
KG 300, 400, 500, 700 |
318.871,00 € |
Ausstattungskosten: |
KG 600 |
15.000,00 € |
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Die Gesamtkosten verteilen sich voraussichtlich wie folgt: |
333.871,00 € |
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Staatlicher Anteil Bau + Ausstattung: |
198.700,00 + 15.000,00 € |
213.700,00 € |
Städtischer Anteil Bau: |
(318.871,00 € - 198.700,00) x
0,5 |
60.085,50€ |
Anteil KG Heilige Familie |
|
60.085,50 € |
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Ausgaben: |
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Investitionskosten: |
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Krippe
Bau: |
273.785,50
€ |
Bei
IPNr.: 365D.880 |
(Staatl.
+ Städt. Anteil): |
(198.700
+ 60.085,50 €) |
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Krippe
Ausstattung |
15.000 € |
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Betriebskosten: |
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ab
Sept. 2013 jährlich |
Ca. 85.000 € |
Bei
Sachkonto 530101 |
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Korrespondierende Einnahmen |
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Staatliche
Investitionskostenförderung für Bau und Ausstattung |
213.700
€ |
Bei
IPNr.: 365D.610ES |
Staatliche
Betriebskostenförderung (jährlich ab Sept.2013) |
Ca. 42.500 € |
Bei
Sachkonto 414101 |
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
x für Investitionskostenbezuschussung sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
x für Betriebskostenbezuschussung sind nicht vorhanden, für die Jahre 2013 ff. erfolgt eine entsprechende Nachmeldung der Verwaltung
Anlagen: