Die Gestaltungsplanung, Stand 29. August 2012, mit dem eingearbeiteten Lichtkonzept für den Gerbereitunnel wird beschlossen.

Die Verwaltung wird beauftragt, auf dieser Grundlage die weiteren Planungsschritte in Abstimmung mit der DB AG durchzuführen.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Im Zusammenhang mit dem viergleisigen Ausbau der Bahnstrecke Nürnberg-Ebensfeld soll die Bahnunterführung „Gerbereitunnel“ zu einem attraktiven Durchgang umgebaut werden.

Der Gerbereitunnel ist ein zentraler Zugang zur historischen Innenstadt. Die Gestaltung des Tunnels mit den Zugangssituationen und seine Wandlung vom „dunklen Angstraum“ zu einer gut beleuchteten, farbigen und einladenden Passage soll wesentlich zur gestalterischen Aufwertung der Innenstadt beitragen.

Mit der Aufwertung der Zugänge zur historischen Innenstadt kann ein wichtiges Ziel der Innenstadtentwicklung, das jeweils als Maßnahme im Integrierten Handlungskonzept und im Städtebaulichen Einzelhandelskonzept definiert ist, umgesetzt werden.

Die geplante Befahrbarkeit der Unterführung für Radfahrer und somit die Lückenschließung in der Hauptwegroute Nr.6 (zentrale Verbindungsachse zwischen Stadtwesten und Innenstadt) dient ebenfalls einer funktionellen Verbesserung der Unterführung.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Geplante Bauabschnitte:

Nach Aussage der DB AG sind die Bauarbeiten zum Gleisausbau vom 01.07.2013 bis 30.06.2014 vorgesehen. In diesem Zeitraum soll auch die Neugestaltung des Gerbereitunnels durchgeführt werden.

Die Gestaltungsplanung umfasst den Tunneldurchgang, die beiden Tunneleingänge, die Rampe, die Treppenanlage und den Eingangsbereich zur Rampe (Geltungsbereich Bauabschnitt ab 2013).

 

Die anschließenden Straßenräume Paulistraße und Westliche Stadtmauerstraße (siehe definierter Geltungsbereich der Gesamtmaßnahme entsprechend Beschluss UVPA vom 22.05.2012) könnten in einem nächsten Bauabschnitt realisiert werden (ab 2014).

 

Gestaltungsplanung:

Ausgangspunkt der Planung ist die Verbreiterung und Verlängerung der Rampe, um die Befahrbarkeit für Radfahrer zu ermöglichen. Für eine bessere Befahrbarkeit der Rampe für Rollstuhlfahrer ist die Einordnung von drei Zwischenpodesten vorgesehen.

 

Vergleich

Bestand: Breite 2,95 m-2,98 m/Länge 46,50 m

Planung: Breite 5,50 m-6,95 m/Länge 49,00 m inklusive drei Zwischenpodeste Länge je 2,00 m

 

Da es sich bei dieser Maßnahme um „Bauen im Bestand“ handelt und die räumlichen Grenzen durch das angrenzende Bahngelände, die bestehende Stadtmauer und den vorhandenen Straßenraum bestimmt werden, ist es trotz der Verlängerung der Rampe nicht möglich, die vorgegebene Rampenneigung von max. 6 % einzuhalten. Unter entsprechender Anpassung der Geländehöhen kann eine Neigung der Rampe von 6,86 % sowie eine Neigung der Zwischenpodeste von 1,50 % realisiert werden.

 

Vergleich

Bestand: Rampe Neigung 7,10 % und keine Zwischenpodeste

Planung: Rampe Neigung 6,86 % und drei Zwischenpodeste mit je einer Neigung von 1,50 %

 

Materialien:

Für eine griffige und rutschhemmende Oberfläche des Tunneldurchgangs und der Rampe ist Natursteinpflaster als Kleinsteinpflaster Granit 10/10, Oberfläche gesägt, vollflächig verfugt vorgesehen.

Entsprechend der Stellungnahme des Zentrums für Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. vom 08.08.2012 und der Abstimmungen mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Erlangen wurde die genannte Ausführung des Kleinsteinpflasters gewählt, da diese im Vergleich zum bestehenden Kleinsteinpflaster durch eine bearbeitete Oberfläche (z. B. gestockt) und der vollflächigen Verfugung eine nahezu ebene Oberfläche bietet. Diese Art der Ausführung als Natursteinpflaster praktiziert die Stadt Regensburg seit mehreren Jahren und hat hinsichtlich der Nutzung für mobilitätseingeschränkte Bürger gute Erfahrungen gemacht.

 

Gemäß Planfeststellungsbeschluss soll die Verkleidung der neuen Schallschutzmauer mit Sandsteinplatten erfolgen, um eine Assoziation zur benachbarten Stadtmauer aus Sandstein herzustellen. Die abschließende positive Zusage sowie die Bestätigung der Kosten durch die DB stehen derzeit noch aus. Die Materialien zur Wandverkleidung des Tunnels und der Stützmauer gegenüber der Schallschutzmauer werden durch das vorliegende Lichtkonzept bestimmt.

 

 

Lichtkonzept:

Das Lichtkonzept bezieht sich vorrangig auf eine Wandgestaltung der Stützmauer und der Tunnelinnenwände mit Farbe und Lichtelementen. Durch vertikale Lichtlinien soll die Rampenlänge und die Tunnellänge strukturiert und optisch verkürzt werden. Dabei wird die große sandsteinverkleidete Fläche der Schallschutzmauer durch die gegenüberliegenden Lichtlinien angestrahlt. Im Bereich der Verengung am unteren Tunneleingang/Treppenbeginn ist eine wandhohe Spiegelfläche vorgesehen, die den Blick auf entgegenkommende Verkehrsteilnehmer ermöglicht. Die farbigen Wandverkleidungen im Tunnel werden ebenso durch vertikale Lichtlinien geordnet. Die beiden Zugänge des Gerbereitunnels sollen im städtischen Raum markanter gestaltet werden. So wird z. Z. geprüft, ob am Zugang zur Rampe von der Paulistraße ein beleuchtetes Sichtfenster mit Festverglasung in die Schallschutzmauer eingefügt werden kann, um von weitem den Eingang zu kennzeichnen.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

Die Erarbeitung des Lichtkonzeptes erfolgte durch die Lichtplaner Dietz-Joppien Architekten AG, Frankfurt a. M., und luna.lichtarchitektur, Karlsruhe. Eine Vorstellung des Lichtkonzeptes erfolgte bereits im UVPA am 10.07.2012 als MzK.

 

Die Abstimmung zur Gestaltung der Rampe mit drei Zwischenpodesten und ggf. beidseitigen Handläufen wurde mit dem Behindertenbeauftragten der Stadt Erlangen und in Rücksprache mit dem Zentrum für Selbstbestimmtes Leben Behinderter e.V. getroffen.

 

Die Gesamtmaßnahme liegt im Sanierungsgebiet „Erlanger Neustadt und Teile des Lorlebergplatzes“ und ist grundsätzlich im Rahmen des Städtebauförderprogrammes „Aktive Zentren“ förderfähig. Außerdem sind Teile der Kosten nach FAG förderfähig. Zur Förderfähigkeit der Maßnahme fand am 30.07.2012 eine Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken statt.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

930.000,- €
(ohne Sichtfenster)

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr. 541 800

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   660 190

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       

Anlage 1         Gestaltungsplanung Grundriss, Stand 03. September 2012, M 1:100 (verkleinert zum A4-Format)

Anlage 2         Gestaltungsplanung Systemschnitt Rampe, Stand 29. August 2012, Vergleich Bestand und Planung mit Zwischenpodesten, M1:200 (verkleinert zum A4-Format)

Anlage 3         Lichtkonzept, Stand Juli 2012, Visualisierung Eingang Rampe von Paulistraße

Anlage 4         Lichtkonzept, Stand Juli 2012, Visualisierung Rampe

Anlage 5         Lichtkonzept, Stand Juli 2012, Visualisierung Tunneldurchgang