Der Wirtschaftsplan 2013 des Entwässerungsbetriebes wird festgestellt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
1. Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen,
insbesondere
2.
-
Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich Wirtschaftsführung
und Rechnungslegung.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Einbringung des Wirtschaftsplanes 2013 in den BWA sowie Vorlage im StR gemäß § 3 Betriebssatzung i. V. m. § 9 Abs. 2 Betriebssatzung.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Begutachtung des Wirtschaftsplanes 2013 im
BWA am 25.09.2012
- Feststellung des Wirtschaftsplanes 2013 im
StR am 27.09.2012
3.
Der
vorliegende Wirtschaftsplan 2013 des Entwässerungsbetriebes soll gemäß § 5 Abs.
1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (BS-EBE)
in der Sitzung des BWA am 25.09.2012 begutachtet und gemäß § 13 Eigenbetriebsverordnung
Bayer (EBV) i. V. m.
§ 6 Abs. 1 Ziff. 4 BS-EBE in der Sitzung des Stadtrates am 27.09.2012
festgestellt werden.
Wie aus der Übersicht Ziff. 2.1 S. 3 des Wirtschaftsplanes 2013 zu ersehen,
wird für das Wirtschaftsjahr 2013 ein bilanzieller Jahresverlust von -191.300
Euro prognostiziert.
Im Einzelnen wird auf die Ansätze im Wirtschaftsplan 2013 verwiesen, welcher den Mitgliedern der Organe bereits vorab zugesandt wurde.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: ---