Betreff
Auswirkungen des Fiskalpaktes, des ESM und der Schuldenbremse auf die Stadt Erlangen, SPD-Fraktionsantrag 086/2012 vom 11.7.2012
Vorlage
II/175/2012
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der Fraktionsantrag der SPD-Stadtratsfraktion Nr. 086/2012 vom 11.7.2012 ist damit bearbeitet.


Bisher gibt es – leider – wenig konkretes, wie sich der derzeit in der Ratifizierung befindliche Fiskalpakt auf Kommunalhaushalte und damit speziell auf die Stadt Erlangen auswirken wird. Das Finanzreferat hat sich in den vergangenen Wochen Informationen aus Veröffentlichungen und aus Gesprächen mit der Geschäftsstelle des Bayerischen Städtetages besorgt, die dem Stadtrat zur Beantwortung des Fraktionsantrages weitergegeben werden.

 

Im Rahmen der Föderalismusreform 2009 wurde eine „deutsche“ Schuldenbremse beschlossen und im Grundgesetz festgeschrieben. Inhalt ist, dass der Bund ab 2016 „nicht konjunkturbedingt“ Schulden in Höhe von max. 0,35% des Bruttoinlandsproduktes machen darf. Für die Länder gilt ab 2020 die sog. „Nulllinie“, d. h. die Haushalte der Bundesländer dürfen keinerlei Nettoneuverschuldungen struktureller Art mehr haben. Kommunen sind in dieser beschlossenen Schuldenbremse ebenso wie Sozialversicherungen nicht erwähnt.

 

Im derzeit in der Ratifizierung befindlichen Fiskalpakt werden neben Bund und Ländern auch Kommunen und Sozialversicherungen erwähnt. Von den Quoten her ist der Fiskalpakt im Vergleich zur Schuldenbremse weniger streng, er soll aber bereits ab 2014 gelten. Für den Bund wird die gleiche Quote 0,35% des Bruttoinlandsproduktes wie in der Schuldenbremse genannt, für Länder und Kommunen beträgt zusammen die Quote 0,15% des Bruttoinlandsproduktes.

 

Den kommunalen Finanzen wird nach Einschätzung des Städtetages bei der Einhaltung des Fiskalpaktes eine wichtige Rolle zufallen. Die Länder tragen im Rahmen des Fiskalvertrages die Verantwortung für ihre Kommunen. Durch die Miteinbeziehung der Kommunen in den EU-Fiskalpakt werden die Länder in ihre Konsolidierungspolitik vor deutliche größere Herausforderungen gestellt. Deshalb soll in der nächsten Legislaturperiode ein Bundesleistungsgesetz in Kraft treten und die Eingliederungshilfe für Behinderte regeln. Damit kommt der Bund einer bereits seit vielen Jahren von den kommunalen Spitzenverbänden erhobenen Forderung nach. Insbesondere von den Ländervertretern wurde eine Beteiligung des Bundes von ca. 4 Mrd. Euro p. a. (entspricht ca. 1/3 der Gesamtkosten) angegeben. Die Ausgaben für die Eingliederungshilfe beliefen sich für die bayerischen Kommunen im Jahre 2010 auf ca. 2 Mrd. Euro. Würde sich der Bund mit etwa 1/3 der Kosten beteiligen, gäbe es bei den bayerischen Kommunen eine Entlastung von rd. 670 Mio. Euro. Der Einstieg des Bundes bei der Eingliederungshilfe mit einem Entlastungsvolumen von 4 Mrd. Euro p. a. wäre damit ein elementarer Schritt zur Entlastung der Kommunalhaushalte.

Im Herbst 2012 soll über die Höhe der vom Bund an die Länder für den Zeitraum 2014 – 2019 zu zahlenden Entflechtungsmittel zur Verbesserung der kommunalen Verkehrsverhältnisse entschieden werden.

Für die Finanzierung von 30.000 zusätzlichen Plätzen für die Betreuung von unter dreijährigen Kindern wird der Bund den Ländern jährlich 75 Mio. Euro für Betriebskosten aus dem Umsatzsteueraufkommen überlassen.

An der vom Bund im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zur Neuregelung der Grundsicherung für Arbeitssuchende im Jahr 2011 gemachten Zusage, dass zum 1.1.2014 die Kosten der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig zu übernehmen, wird festgehalten. Derzeit werden vom Bund 45% und im Jahre 2013 75% erstattet. Da sich die Kostenübernahme jeweils auf das Vorvorjahr bezieht, wird der Bund den Kommunen zusätzlich die Nettoausgaben (= ausgabenlaufendes Jahr abzüglich Bundeserstattung für das Vorvorjahr) erstatten.

Die beschriebenen Vereinbarungen sind nach Bewertung des Bayerischen Städtetages aus Sicht der Kommunen grundsätzlich zu begrüßen. Es liegt jetzt an Bund und Ländern die Vereinbarungen zeitnah und transparent umzusetzen.

 

In der zweiten Juliwoche haben sich die Finanzreferenten des Städtetages der Länder zusammen mit der Hauptgeschäftsstelle des Deutschen Städtetages über die Auswirkungen des Fiskalpakts auf die Haushalte beraten und diskutiert. Nach deren Einschätzung kann letztlich keine seriöse Berechnung zu den Auswirkungen auf die einzelnen Haushalte angestellt werden, weil u. a. viele der im Rahmen der Bund-Länder-Verhandlungen getroffenen Vereinbarungen von der Politik noch konkretisiert werden müssen. Wichtig ist, dass der Bund bis einschl. 2019 das Sanktionsrisiko im Falle eines Verstoßes gegen den Fiskalvertrag trägt und deshalb das Risiko, dass die Länder ihre Verschuldung stärker kommunalisieren, sich deutlich reduziert hat.

 

Das Finanzreferat hat von der Geschäftsstelle des Bayerischen Städtetages die in der Anlage befindliche Pressemitteilung des Bundesministeriums für Finanzen zu der vom BMF angestellten Mittelfristprojektion erhalten. Danach erfüllt Deutschland „überraschenderweise“ bereits 2012 und auch mittelfristig die Vorgaben des Fiskalpaktes (näheres siehe im dritten Absatz der Pressemitteilung – Anlage). Die Einschätzung des Finanzministeriums darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es im Falle eines Konjunktureinbruchs ganz anders aussehen kann und bei diesem Szenario der Konsolidierungsdruck für alle staatlichen Ebenen (einschl. der Kommunen) größer werden wird.

 

In 2011 hat das Bruttoinlandsprodukt in Deutschland 2,57 Billionen Euro betragen. 0,15% wären damit 3,8 Mrd. Euro für die Länder und kommunale Ebene. Das Bayerische Bruttosozialprodukt war im 2011 knapp 450 Mrd. Euro. Würde darauf die Quote von 0,15% angewandt werden, wäre der bayerische Kreditrahmen 675 Mio. Euro.

 

Fazit: Unmittelbare Auswirkungen aus dem jetzt in der Ratifizierung befindlichen Fiskalpakts sind bisher nicht bekannt, z. B. in Form einer eigenen städtischen Kreditgrenze. Ob es eine geben wird, bleibt abzuwarten. Mittelbare Auswirkungen sind jedenfalls zu erwarten, wenn die 0,5%-Grenze bezogen auf das Bruttosozialprodukt (etwa 12,5 Mrd. Euro) auf der staatlichen Ebene greift und zwar in Form von geringeren Zuweisungen bzw. Beteiligungen des Bundes oder der Länder (z. B. Bund-Länder-Programm Aktive Zentren, GVFG, etc.). Groß-Investitionen wie z. B. in die StuB sind unter diesen Voraussetzungen schwer vorstellbar.

Erlangen hat jetzt „von oben“ eingeführten Disziplinierungen schon länger sich selber vorgegeben und das Ziel von Haushalten mit Nettoneuverschuldungen von 0 anzustreben. Von den letzten neun aufgestellten Haushalten waren fünf Haushalte mit einer Nettoneuverschuldung von 0 oder besser.

 


Anlagen:

Anlage 1 Pressemitteilung des Bayerischen Städtetages

Anlage 2 SPD-Fraktionsantrag Nr. 086/2012 vom 11.7.2012