Betreff
Basis-Konzept der Gesellschaft zur Förderung der Arbeit - GGFA AöR für 2013
Vorlage
II/166/2012/1
Aktenzeichen
II
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
  1. Die Stadt nimmt von dem vom Vorstand erarbeiteten und vom Verwaltungsrat der GGFA beschlossenen Basis-Konzept 2013 Kenntnis. Eine vom Beschluss abweichende Weisung wird nicht erteilt.
  2. Zur Umsetzung dieses Konzeptes sind ab 2013 folgende Zahlungen aus dem städtischen Haushalt notwendig und in den Haushalt einzustellen:
    • 53.000 Euro Aufwandsentschädigung Sperrmüllvermeidung (wie bisher, aus der Gebührenumlage refinanziert, auszahlende Stelle: Umweltamt)
    • 25.000 Euro Betriebskostenzuschuss für das Sozialkaufhaus (neu)
    • 65.000 Euro Projekt Hauptschulabschluss (neu - Verstetigung des bereits zweimal aus dem Budgetüberschuss des Sozialamtes zur Verfügung gestellten Betrages)
  3. GGFA und Verwaltung werden beauftragt neben dem Basis-Konzept weitere Zusatzprojekte zu benennen, zu bewerten und kostenmäßig zu klassifizieren. Diese werden im Rahmen der Haushaltspositionen im 4. Quartal eingebracht.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vorstand und Verwaltungsrat der GGFA beschäftigen sich bereits seit mehreren Monaten mit den Auswirkungen der Mittelkürzungen des Bundes (Rückgang im Eingliederungstitel von 2010 bis 2013 von 3,5 Mio. € auf 2,1 Mio. €) und der Instrumentenreform für die Arbeit und Kunden der GGFA. Seit vergangenem November wurden intensiv mehrere Modelle diskutiert. In der 15. Verwaltungsratssitzung am 27. April 2012 wurde das sog. Basis-Konzept nach ausführlicher Debatte beschlossen.

 

Primäre Aufgabenstellung war es ein Arbeitsmarktprogramm zu entwickeln mit den nötigen Instrumenten zur Erreichung der SGB-II-Ziele im Jobcenter Erlangen. Die Zielvorgaben des SGB II sind die Verringerung der Hilfebedürftigkeit, die Verbesserung der Integration in der Erwerbstätigkeit sowie die Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug. Das methodische Vorgehen war als erstes die Beschreibung der Zielgruppen, dann die Ableitung der Integrationsstrategien, anschließend eine Beschreibung der Instrumente zur Zielerreichung und deren Bewertung. Als nächste Stufe wurde dieses Instrumentensetting nach mittel- und langfristigen Auswirkungen auf die Kundenstruktur bewertet, das Ergebnis war und ist ein Instrumentenmix unter Berücksichtigung der Platzbedarfe und der zur Verfügung stehenden Mitteln. Dieses Instrumentensetting ist als Anlage 1 beigefügt. Unterteilt ist es nach Eingliederungstitel interne Durchführung, Eingliederungstitel externe Durchführung, Fifty-up, Drittmittel sowie kommunale Mittel.

 

Für die Arbeit der GGFA bedeutet dieses Setting aber folgende Einschnitte:

·        Wegfall der Beschäftigungsmaßnahmen im Grünbereich und im Baubereich

·        Reduzierung der Betreuungskapazitäten und Maßnahmeplätze in bestehenden Maßnahmen

 

In Summe bedeutet dies den Verlust von vier Stellen des Stammpersonals zum Ende des Jahres 2012. Neben diesem Verlust von Personalstellen sind aber auch diverse interne Umsetzungen erforderlich, um so entfallende Tätigkeiten bzw. Stellen aufzufangen. Wichtig ist zu erwähnen, dass im Jahr 2012 befristete Verträge nicht verlängert werden können, allerdings werden allen Mitarbeitern bei der Stellensuche die Unterstützung der eigenen Personalvermittlung verbindlich zugesagt.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Um die Zielvorgaben des SGB II mit dem oben genannten Instrumentensetting aufrecht zu erhalten sind für die Arbeit der GGFA folgende Grundlage zur Umsetzung des Konzeptes notwendig:

·        Zahlung eines Aufwandszuschusses der Abfallwirtschaft für das Sozialkaufhaus in bisheriger Höhe (53.000 Euro)

·        Zuschuss der Stadt für das Projekt Hauptschulabschluss in Höhe von 65.000 Euro (neu)

·        Betriebskostenzuschuss für das Sozialkaufhaus mit 25.000 Euro (neu)

 

Diese Zuschüsse sichern vier Arbeitsplätze von Stammmitarbeitern und ermöglichen den Erhalt des Sozialkaufhauses. Zudem kann das erfolgreiche Kombiprogramm für Jugendliche zur Erlangung des Hauptschulabschlusses fortgesetzt werden. Basierend auf diesem Basiskonzept wurde ein Wirtschaftsplan für 2013 erarbeitet, der einen geringfügigen Fehlbetrag erwarten lässt (22 T€).

 

Aufgabe und Chancen dieses Konzeptes sind:

·        Es können weiterhin rechtskreisübergreifende Projekte wie Kompetenzagentur oder Migrajob stattfinden.

·        Konsequente Ausrichtung auf die SGB II Zielerreichung.

·        Stärke Nutzung der lokalen Strukturen – Chance zu Synergien in der kommunalen Familie.

·        Weiterhin Bedienung von besonders zu fördernden Zielgruppen aufgrund lokaler Einschätzung möglich.

 

Dieses Konzept wurde zum einen intensiv innerhalb der GGFA erarbeitet und diskutiert, zum anderen aber auch sehr ausführlich dem Verwaltungsrat vorgestellt und erörtert. Das schmerzhafte ist, dass in Summe 15 Stellen abgebaut werden müssen und das – wie oben ausgeführt – die GGFA sich von vier Stammmitarbeitern trennen muss. Der Abbau der anderen Stellen erfolgt durch das Auslaufen von befristeten Verträgen.

 

Damit die GGFA aber dieses Basis-Konzept umsetzen kann, ist eine verbindliche Zusage vom Stadtrat an die GGFA AöR erforderlich. Während der Aufwandszuschuss der Abfallwirtschaft für das Sozialkaufhaus schon in den vergangenen Jahren aus dem städtischen Haushalt gewährt wurde, sind die städtischen Zuschüsse für das Hauptschulabschlussprojekt sowie der Mietzuschuss für das Sozialkaufhaus neue Belastungen des städtischen Haushalts ab 2013. In Summe macht dies 90.000 Euro aus. Ohne diese Unterstützung kann das entwickelte Konzept in Gänze nicht umgesetzt werden und würde zur weiteren Streichung und Kürzung von Maßnahmen und weiteren Streichungen von Personalstellen führen. Dieses vom Verwaltungsrat verabschiedete Konzept ist ein ausgewogener Kompromiss zwischen notwendigen bzw. wünschenswerten durchzuführenden Maßnahmen bei der GGFA bei möglichst viel Erhalt von Personalstellen und der andererseits schwierigen Verpflichtung neue zusätzliche Zuschüsse aus dem städtischen Haushalt ab 2013 dauerhaft darzustellen.

 

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Es ist wichtig darauf hinzuweisen, dass es sich hier um ein Basis-Konzept handelt und dass im Verwaltungsrat gewünscht wurde weitere Zusatzprojekte zu definieren und diese dem Stadtrat vorzustellen, damit dieser entscheiden kann, welche Zusatzprojekte er zusätzlich in der GGFA durchgeführt sehen möchte. Diese Maßnahmen können aber nur dann durchgeführt werden, wenn die GGFA von der Stadt die entsprechenden Zuschüsse in Euro dauerhaft aus dem Haushalt zugesagt bekommt. Die zusätzliche Beauftragung von solchen Projekten führt natürlich zu zusätzlichen Belastungen dauerhafter Art im städtischen Haushalt.

 

Weiterer Ablaufplan:

27.04.2012                       Beschluss des Verwaltungsrates des Basis-Konzeptes 2013

20./27./28.06.2012           Beschluss des HFPA/SGA/Stadtrat über Basis-Konzept – vertagt -

22.06.2012                       Sitzung des SGB II Beirates mit Vorstellung/Erörterung möglicher Zu-                                    satzprojekte
06.07.2012                       Verwaltungsratssitzung der GGFA

25./26.07.2012                 HFPA/Stadtrats-Sitzung mit Beschluss des Basiskonzeptes der                                              GGFA für 2013. Die Zusatzprojekte werden im Rahmen der Haus-                                        haltspositionen im 4. Quartal eingebracht.
4. Quartal 2012                Behandlung Zusatzprojekte (zu den HH-Beratungen)

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten: Aufwandsentschädigung Sperrmüllvermeidung

Neu: Betriebskostenzuschuss Sozialkaufhaus und Projekt Hauptschulabschluss

€ 53.000

 

€ insg. 90.000 neu

bei Sachkonto: Umweltamt

 

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

Insgesamt sind personalwirtschaftliche Maßnahmen für 23 Stellen durchzuführen:

·        Vier Stellen, die zukünftig entfallen

·        Vier Stellen, die zukünftig entfallen, den Mitarbeitern aber alternative Beschäftigungsangebote gemacht werden können

·        Drei Stellen (anteilig), die gegenüber Planung 2012 weggefallen sind, bei denen keine personalwirtschaftlichen Maßnahmen notwendig sind

·        Fünf Besetzungen von vakant gewordenen/werdenden Stellen mit Stammmitarbeitern

·        Sieben weitere notwendige Personalschritte/Umsetzungen

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden für 53.000 Euro auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget des Umweltamt auf Kst/KTr/Sk        

                   sind für 90.000 nicht vorhanden


Anlagen:

Anlage 1 Instrumentensetting

Anlage 2 Konzept kommunaler finanzierter Hauptschulabschluss 2013

Anlage 3 Konzept Sozialkaufhaus 2013