Die Beantwortung der Fragen durch die Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Damit ist der Fraktionsantrag der CSU Nr. 083/2012 vom 05.07.2012 abschließend bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Fragen des o. g. Antrages (siehe Anlage) werden wie folgt beantwortet:
1) Welche
Veränderungen im Modal Split (im Gesamtverkehr Modal Split sowie im Modal Split
Binnenverkehr Stadt Erlangen) ergeben sich im Vergleich zum Status quo beim System
RoBus und beim System StUB?
(siehe Beantwortung der FAQ,
Themenbereich „Verkehrsplanung“ der UVPA-Vorlage „Stadt-Umland-Bahn – Beschluss
zum weiteren Vorgehen“, Frage 12):
„Nach internen Berechnungen der Verwaltung in Abstimmung mit dem VGN ergäbe
sich für den ÖPNV beim Konzept RoBus voraussichtlich ein Zuwachs von ca. 9 %
beim ÖPNV-Gesamtverkehr, bei der StUB von ca. 16%. Unter
der Annahme von 14 % ÖPNV und 62 % MIV am Erlanger Gesamtverkehr (aus
Verkehrsentwicklungsplan Erlangen 2005) würden die 10.930 durch die StUB vom
MIV verlagerten Fahrten eine MIV-Reduzierung von 3 % bedeuten. Durch den RoBus
würden 6.610 Fahrten vom MIV auf den ÖPNV verlagert, was einer MIV-Reduzierung
von 1,8 % entsprechen würde.“
Detaillierte Angaben zur Auswirkung der beiden Systeme auf den Binnenverkehr
der einzelnen Gebietskörperschaften liegen nicht vor. Daher können zum
gegenwärtigen Zeitpunkt auch noch keine Modal-Split-Veränderungen für den
Binnenverkehr errechnet werden.
Detaillierte Berechnungen zu
den verkehrlichen Wirkungen im Gesamtverkehr und zu etwaigen Optimierungspotentialen
können im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) durchgeführt werden. Das
hierfür notwendige Verkehrsmodell Erlangen wird derzeit von einem externen
Gutachter erarbeitet.
2) Um
wieviel Prozent verringert sich der Ziel- und Quellverkehr beim System StUB und
beim System RoBus zum Ist-Zustand?
Wie hoch ist die Reduzierung im MIV-Binnenverkehr?
Siehe Frage 1
3) Welche
Verkehrsmengen ergeben sich an der Stadtgrenze auf den jeweiligen Ausfallstraßen
ohne StUB und RoBus bzw. im Mitfall prognostiziert im Jahr 2020?
Laut Gutachter reduziert sich in der
Summe über alle stadtgrenzüberschreitenden Ausfallstraßen der MIV:
- bei der StUB um 3.820 Persf./24h
- beim RoBus um 2.385 Persf./24h
Eine detaillierte Analyse der weiteren Wirkungen im Straßennetz sind für die
Standardisierte Bewertung nicht vorgesehen, ein geeignetes Verkehrsmodell für
den MIV liegt noch nicht vor. Detaillierte Analysen sind
deshalb auch hierzu erst im Rahmen des VEP (Verkehrsentwicklungsplan) nach
erfolgter Erstellung des Erlanger Verkehrsmodells möglich.
4) Ist
die Leistungsfähigkeit einer Straßenbahn erforderlich, weil die
Leistungsfähigkeit eines Bussystems nicht ausreicht?
Empirische Untersuchungen haben
gezeigt, dass das Bussystem bei 12.000 Fahrgästen pro Tag an die wirtschaftlich
vertretbare Leistungsfähigkeitsgrenze stößt. Eine Tram ist zwischen 5.000 bis
30.000 Fahrten pro Tag das geeignetere
Verkehrsmittel (Nahverkehrsentwicklungsplan Nürnberg). Die StUB liegt in
weiten Streckenabschnitten im sinnvollen Einsatzbereich eines
Schienengebundenen Systems.
Das Bussystem könnte durch Taktverdichtung (z.B. 5 Min.-Takt) noch eine höhere
Leistungsfähigkeit erhalten. Allerdings steigen die Betriebskosten dann
erheblich und die Straßeninfrastruktur (Straßenunterbau) müsste dann an vielen
Stellen ertüchtigt werden. Daher wird ein Schienenverkehrssystem dann häufig
wirtschaftlicher als der Bus.
Außerdem leidet bei sehr kurzen Takten die Fahrplanqualität, da die Busse sich
an den Haltestellen gegenseitig behindern. Die Bevorrechtigung an den
Lichtsignalanlagen bei kurzer Fahrzeugfolge wäre nicht mehr durchgehend
gewährleistet, vor allem aber hätte dies erhebliche Qualitätseinbußen für den
MIV zur Folge.
Insofern kann ein Straßenbahnsystem unter hohen Leistungsanforderungen eine
bessere Fahrplanqualität mit weniger Nachteilen für den MIV bieten.
5) Bei
welchen Fahrbeziehungen bzw. Verbindungen im heutigen Busnetz entstehen bei
einer Nutzung der StUB mit dem Busergänzungsnetz Umsteigevorgänge?
(siehe auch Beantwortung der FAQ,
Themenbereich „Verkehrsplanung“ der UVPA-Vorlage „Stadt-Umland-Bahn – Beschluss
zum weiteren Vorgehen“, Frage 40):
Das StUB-Netz ist im Osten und Westen im Vergleich zur ursprünglichen Planung
reduziert worden. Im vorliegenden Busergänzungsnetz wären die Gemeinden östlich
von Uttenreuth (also z. B. Weiher, Dormitz, Neunkirchen am Brand, Eschenau)
sowie die Herzogenauracher Stadtgebiete westlich der Innenstadt (z. B.
Atlantis, Fachklinik), von denen heute direkte Fahrmöglichkeiten mit dem Bus
nach Erlangen bestehen, von Erlangen nicht mehr direkt erreichbar. Folglich
müsste auf der Fahrt aus diesen Gebieten nach Erlangen einmal vom Bus auf die
StUB umgestiegen werden.
Das Busergänzungsnetz zur Standardisierten Bewertung der StUB sieht ferner
derzeit vor, dass die Wohn- und Gewerbegebiete von Tennenlohe über eine lokale
Buslinie an die StUB angebunden werden.
Um Umsteigevorgänge auf den relativ kurzen Fahrbeziehungen aus Büchenbach zu
vermeiden, werden von dort weiterhin direkte Buslinien umsteigefrei über die
Kosbacher Brücke in das Erlanger Zentrum geführt.
Aus verfahrenstechnischen Gründen war bei der Standardisierten Bewertung nicht
erlaubt, eine grundlegende Busnetzoptimierung im gesamten Stadtgebiet
vorzunehmen. Diese Optimierungspotentiale wurden daher nur beim RoBus-Netz
genutzt, für das kein formalisierter Nutzen-Kosten-Indikator errechnet wurde.
Bei der Verwaltung gibt es bereits interne Überlegungen, wie das
Busergänzungsnetz zur StUB mit der Bildung von langen Durchmesserlinien
deutlich optimiert werden könnte. Dann wären auch für Tennenlohe bzw. aus dem
Osten über andere Fahrtrouten wieder direkte Anbindungen möglich. Diese
Optimierungspotentiale können im Rahmen des
Verkehrsentwicklungsplanes (VEP) weiter konkretisiert werden.
6) Ist
die Förderung ein Festbetrag, welcher mit der Bewilligung festgelegt wird oder
werden Mehrkosten, die nach Fertigstellung des Vorhabens festgestellt werden,
auch gefördert?
Die Förderung ist eine
Projektförderung, welche sich nach der Höhe der Kostenberechnung im
Förderantrag bemisst. Später auftretende Mehrkosten können gefördert werden,
wenn eine einschlägige Begründung vorliegt.
7) Sind
in den Kostenangaben auch die Herstellungs- und Folgekosten für Park- und Ride-
sowie für Bike- und Ride-Anlagen enthalten?
Nein. Da es sich bei der
Nutzen-Kosten-Rechnung um ein standardisiertes Verfahren handelt, werden nur
die Kosten des Verkehrssystems selbst sowie die Wiederherstellungskosten für
die sonstige durch den Bau betroffene Infrastruktur (z. B. Straßeninfrastruktur)
berücksichtigt. Diese können an sinnvollen Stellen nachgerüstet werden.
8) Ist
für das System RoBus überhaupt ein Antrag auf GVFG-Mittel notwendig?
(siehe auch Beantwortung der FAQ,
Themenbereich „Finanzierung / Antragsverfahren“ der UVPA-Vorlage
„Stadt-Umland-Bahn – Beschluss zum weiteren Vorgehen“, Frage 2):
Für das Gesamtsystem RoBus-Netz ist kein besonderer Antrag notwendig. Die
Konzeption dieses Netzes kann in einem gemeinsamen Nahverkehrsplan der Stadt
Erlangen und der beteiligten Landkreise definiert werden. Für die einzelnen
Infrastrukturmaßnahmen (Kosbacher Brücke, Busspuren, LSA-Anpassungen) wären
allerdings Förderanträge für das GVFG-Landesprogramm notwendig.
9) Welche
Kosten löst ein Grundsatzbeschluss für die StUB bzw. das RoBus-Konzept unmittelbar
aus und an welchen Entscheidungspunkten kann/muss der Erlanger Stadtrat erneut
eine Entscheidung treffen? (Ausstiegsbedingungen)
(siehe auch Beantwortung der FAQ,
Themenbereich „Finanzierung / Antragsverfahren“ der UVPA-Vorlage
„Stadt-Umland-Bahn – Beschluss zum weiteren Vorgehen“, Frage 1):
Mit dem vorliegenden Grundsatzbeschluss sollen ca. 20.000 € für möglichen Anpassungsbedarf an der Standardisierten
Bewertung nach Rückmeldung des Bundes angemeldet werden und einen finanziellen
Background für weitere Bürgerbeteiligung bilden.
Bis zur Aufnahme des Projektes in das Förderprogramm des Bundes entstehen
darüber hinaus keine weiteren Kosten. Nach der Aufnahme muss im Stadtrat
darüber entschieden werden, ob und wenn ja, wann mit den Planungsleistungen für
den weiter vertieften Zuschussantrag und der damit verbundenen intensiven
öffentlichen Beteiligung begonnen werden soll.
Hinweis der Verwaltung:
Mit dem Grundsatzbeschluss, der vorliegt, ist keine automatische
Bereitstellung von Planungskosten oder gar Beauftragung der Planungsleistungen
2013/2014 verbunden. Die Planungsaufträge und damit die Mittelbereitstellung
ist erst nach Beantwortung der Voranmeldung bei Land und Bund vorgesehen und
wird voraussichtlich 2013 für den HH 2014 in die Diskussion gebracht. In dieser
Zeit ist auch eine Bürgerbeteiligung mit den bestehenden Unterlagen möglich.
Zusätzlich werden in diesem Zusammenhang Antworten beim
Fördermittelgeber angefordert, um Aussagen zu einer möglichen erhöhten
Förderquote (von 80% auf 90%) für die Investitionen wegen der
„STUB-Hochschullinie“ zu erreichen.
Daneben soll in der Antwort vom Fördermittelgeber auch die
grundsätzliche Bereitschaft abgefragt werden, ob die die Möglichkeit besteht,
Förderungen der Investitionen außerhalb des sog. „eigenen Gleiskörpers“ zu erreichen,
wenn die gleichen Beschleunigungssituationen über Steuerungen erreicht werden,
wie bei einem eigenen Gleiskörper.
So werden sogenannte „verlorene“ Planungsgelder in diesem Zeitraum
vermieden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage: CSU-Fraktionsantrag 083/2012 vom 05.07.2012