Die Satzung über eine Veränderungssperre für die Grundstücke im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen 1. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. 104/163 der Stadt Erlangen – Sieglitzhofer Waldsiedlung – mit integriertem Grünordnungsplan (Entwurf vom 23.08.2012 – siehe Anlage 1) wird beschlossen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der UVPA hat am 12.04.2011 beschlossen, für
den Bereich Niendorfstraße, Rühlstraße, Von-Bezzel-Straße, Saranstraße und
westliche Jungstraße das 1. Deckblatt zum Bebauungsplan Nr. 104/163 –
Sieglitzhofer Waldsiedlung – mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen.
Die bisherigen Bebauungspläne Nr. 104 und
Nr. 163 aus den 60-er Jahren entsprechen in einigen Festsetzungen nicht mehr
aktuellen Anforderungen und erfordern im laufenden Vollzug immer wieder
Befreiungen. Es ist daher beabsichtigt, ohne den Siedlungscharakter
grundsätzlich zu verändern, das Baurecht auf einen aktuellen Stand zu bringen
und eine etwas größere bauliche Dichte und Vielfalt zu ermöglichen.
Auf dem Grundstück Niendorfstraße 7 wurde im
Juli 2011 die Errichtung eines freistehenden zweigeschossigen Einfamilienhauses
geplant. Das Bauvorhaben widerspricht den Festsetzungen des noch gültigen
Bebauungsplans Nr. 104, der für die Nordwestseite der Niendorfstraße nur eine
eingeschossige Bebauung zulässt. Ob hier in Zukunft in der Niendorfstraße
generell zweigeschossig gebaut werden kann, soll mit der Aufstellung des 1.
Deckblatts zum Bebauungsplan Nr. 104/163 geklärt werden. Um den dafür
notwendigen Handlungsspielraum zu sichern und ihn nicht durch eine weitere
Einzelentscheidung einzuschränken, war es notwendig,, den Bauantrag zurückzustellen.
Zwei ähnlich gelagerte Bauvoranfragen, die auch den Festsetzungen des
bisherigen Bebauungsplans Nr. 104 widersprachen, wurden ebenfalls
zurückgestellt.
Mit Beschluss des UVPA vom 18.10.2011 wurde
die Entscheidung über die Zulässigkeit des Vorhabens / der Vorhaben für einen
Zeitraum von bis zu 12 Monaten zurückgestellt (Anlage 2). Die entsprechenden
Bescheide wurden durch das Bauaufsichtsamt am 15.11.2011 erteilt.
Eine endgültige Klärung des zukünftigen
Baurechts bzw. der städtebaulichen Ziele war in dem betreffenden Baugebiet
aufgrund sehr intensiver Abstimmungen sowie zahlreicher Anregungen der dortigen
Eigentümer und Anwohner (die u.a. zu mehrmaligen Konzeptüberarbeitungen
führten) innerhalb der 12-monatigen Zurückstellungsfrist nicht möglich. Die
geplante öffentliche Auslegung des 1. Deckblattes zum BPlan Nr. 104/163 wird
erst nach dem Fristende der Zurückstellung der Bauvorhaben am 15.11.2012
abgeschlossen sein. Eine Behandlung der dann vorliegenden Stellungnahmen mit
anschließendem Satzungsbeschluss kann somit frühestens in den Ausschüssen
Anfang 2013 erfolgen.
Daher ist der Erlass einer Veränderungssperre bis zur Rechtskraft des Bebauungsplanes nötig, um den weiteren Handlungsspielraum zu sichern.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Zur Sicherung der vorgenannten Planungsziele
beschließt der Stadtrat (STR) den Erlass einer Veränderungssperre (Anlage 1)
für den Bereich der Niendorfstraße, Rühlstraße, Von-Bezzel-Straße, Saranstraße
und westliche Jungstraße nach den Vorschriften des BauGB.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Entwurf der Satzung über eine
Veränderungssperre vom 23.08.2012
2.
Beschluss des UVPA vom 18.10.2011 über die Zurückstellung von
Baugesuchen bis zu max. 12 Monaten