1.
Das Bauvorhaben und die erforderliche Befreiung vom Bebauungsplan nach § 31
Abs.2 BauGB werden befürwortet, wenn gemäß der Verwaltungsvorlage eine
Abänderung der Fassaden-gestaltung erfolgt. Die finanzielle Ablösung des
Stellplatzes kann erfolgen.
2. Der Antrag Nr. 64/2012 der SPD-Stadtratsfraktion ist damit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen ruft das
Bauvorhaben hervor?)
Bebauungsplan: |
D 245 |
Gebietscharakter: |
WA |
Widerspruch zum Bebauungsplan: |
Stellplatz liegt außerhalb der Baugrenzen. |
Ortsbesichtigung: |
ja |
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Über das Bauvorhaben wurde im Bau- und Werkausschuss am 15.05.2012 eine mündliche Mitteilung zur Kenntnis gegeben. Die Verwaltung wurde laut Protokollvermerk beauftragt, im Hinblick auf die nachteilige Baugestaltung gegenüber der ursprünglichen Genehmigung, bezüglich der Gestaltung des Daches und der Fassaden eine Bauberatung zur Beruhigung der Fassaden durchzuführen.
Am 24.05.2012 wurde eine Ortsbesichtigung durchgeführt. Dabei wurde festgestellt, dass das Bauvohaben entgegen der genehmigten Planung 2011-818-VV bereits nach der nicht genehmigten Tekturplanung mit 6 Wohneinheiten ausgeführt worden ist (Grundrisse und Fassaden). Die Bauarbeiten wurden mit Bescheid vom 25.05.2012 eingestellt.
Die Verwaltung beabsichtigt, die nicht genehmigte Ausführung zurückbauen zu lassen. Nachdem der Bauträger in der jüngeren Vergangenheit wiederholt von genehmigten Bauplänen eigenmächtig abgewichen ist, sieht die Verwaltung hier keinerlei Möglichkeit für eine Duldung. Diese würde das rechtswidrige Verhalten des Bauträgers unterstützen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Nachbarbeteiligung: Es liegen alle Nachbarunterschriften vor.
Anlagen: Lageplan
Antrag Nr. 64/2012
der SPD-Stadtratsfraktion
Protokollvermerk
aus der BWA-Sitzung am 19.06.2012