Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) Sachstand Beitragsnachveranlagung
Vorlage
EBE-V/014/2012
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hatte Ende 2007 in einer Entscheidung die Beitrags- und Gebührensatzung einer anderen Gemeinde, die, wie auch die Beitrags- und Gebührensatzung der Stadt Erlangen (BGS/EWS), in dem entscheidenden Teil der bayerischen Mustersatzung entsprach, für nichtig erklärt. Da die Stadt Erlangen damit noch nie über ein wirksames Satzungsrecht im Beitragsteil verfügt hatte, war die BGS/EWS neu zu erlassen. Mit Inkrafttreten der neuen BGS/EWS am 14.11.2008 hat Erlangen bezüglich der Kanalbaubeiträge erstmals gültiges Satzungsrecht seit Wechsel des Beitragsmaßstabs von „Grundstücksfläche / tatsächliche Geschossfläche“ hin zu „Grundstücksfläche / zulässige Geschossfläche“.

 

Damit ergab sich für den EBE die Verpflichtung, alle seit 01.01.1980 fertig gestellten Baumaßnahmen dahingehend zu überprüfen, ob das betreffende Grundstück bereits nach dem aktuellen Beitragsmaßstab veranlagt wurde, ob eine erstmalige Beitragsnacherhebung veranlasst ist oder ob es zu Geschossflächenüberschreitungen gekommen ist, für die ebenfalls Beiträge nacherhoben werden müssen.

Aufgrund der vierjährigen Festsetzungsverjährungsfrist muss diese Überprüfung bis 31.12.2012 abgeschlossen sein.

 

Seit Inkrafttreten der Satzung wurden 1.300 Bauvorhaben aus der Zeit von 1980 bis 1992 (sog. „satzungslose Zeit“ und „Frontmeterbefreiung“) überprüft. Bei bisher 575 Anwesen kam es zu einer Beitragsveranlagung. Mit 1.760 Bescheiden wurden Beiträge i.H.v. ca. 1,7 Mio. € festgesetzt (Miteigentümer sind nur entsprechend ihrem Miteigentumsanteil beitragspflichtig). Diese wären ohne den Kraftakt der Beitragsnachveranlagung mit Ablauf des Jahres 2012 verjährt und damit für den EBE dauerhaft verloren gewesen.

Parallel wurde die laufende Beitragssachbearbeitung erledigt (aktuelle Bauvorhaben auf bereits veranlagten Grundstücken überprüft und Erstveranlagungen durchgeführt). Mit 705 Bescheiden wurden 413 Anwesen veranlagt.

 

In den vergangenen Jahren kam es immer wieder vor, dass die Unterlagen zu abgeschlossenen Bauvorhaben dem EBE nicht innerhalb der regulären Festsetzungsverjährung (4 Jahre nach Baufertigstellung) zugeleitet wurden. Im Rahmen der aktuellen Beitragsnachveranlagung wurde nun versucht, auch solche Anwesen zu überprüfen und es wurde mit Nachdruck erneut darauf hingewirkt, dass die nötigen Bauakten dem EBE zugeleitet werden, weil der Stadt andernfalls nennenswerte Einnahmen entgehen würden.

 

Da viele der überprüften Bauvorhaben 20 bis 30 Jahre zurück liegen war das Unverständnis bei den Beitragsschuldnern nachvollziehbar groß, sodass erheblicher Erklärungsbedarf entstand. Gleichwohl hielt sich die Anzahl der Widersprüche oder gar Klagen zum Verwaltungsgericht in erfreulich engen Grenzen. Es gingen bisher nur 283 Widersprüche zu 165 Anwesen ein, wovon der EBE nur 42 Bescheide korrigieren musste (Komplett- oder Teilrücknahme) und 77 Vorgänge sind derzeit im laufenden Schriftwechsel oder liegen zur Entscheidung bei der Regierung. Zudem wurden vier Klagen erhoben; hiervon wurden zwei letztlich wieder zurückgenommen, eine Klage wurde vom VG Ansbach abgewiesen und eine Klage ist derzeit noch anhängig.

 

Nach jetzigem Sach- und Kenntnisstand kann die geschilderte Beitragsnachveranlagung bis Ende 2012 erfolgreich abgeschlossen werden; einzelne Vorgänge sind noch in Arbeit und werden in den nächsten Monaten abgeschlossen. Alle jene Beitragsvorgänge, die nach den Grundsätzen Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit überprüft und veranlagt werden konnten wurden abgearbeitet, Fälle von Festsetzungsverjährung sind nicht eingetreten und sind auch nicht absehbar.

Diese außergewöhnliche Arbeitsspitze konnte fristgerecht nur dadurch aufgefangen werden, dass eine Sachbearbeiterin aus der EBE-Buchhaltung zur EBE-Verwaltung gewechselt ist und in enger und unkomplizierter Zusammenarbeit mit dem Personal- und Organisationsamt zusätzliches Personal auf zbV-Stellen eingesetzt wurde (ca. 1,5 Stellen).


Anlagen:        ---