Betreff
Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen (EBE) Zwischenbericht Wirtschaftsjahr 2012 hier: Mitteilung zur Kenntnis über den Geschäftsgang, insbesondere über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung des Finanzplanes gemäß § 19 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) i. V. m. § 8 Abs. 1 Betriebssatzung
Vorlage
EBE-B/047/2012
Aktenzeichen
EBE
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb vom 16.05.1995 i. d. F. v. 19.04.2011 i. V. m. § 19 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist der EBE verpflichtet, den Werkausschuss, den Oberbürgermeister sowie das Finanzreferat halbjährlich über den Geschäftsgang, insbesondere über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie die Abwicklung des Finanzplanes anhand schriftlicher Unterlagen zu unterrichten.

 

Nachdem der EBE seine Bücher gemäß § 9 Abs. 1 Betriebssatzung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung führt, erfolgt dies anhand des Zwischenberichtes zum 30.06.2012 bestehend aus:

 

-          Zwischenbilanz

-          Gewinn- und Verlustrechnung

-          Betriebsergebnis

-          Finanzmittel Anlagen im Bau

 

Zur Zwischenbilanz ist anzumerken, dass diese auf den Jahresabschluss 2011 zum 31.12.2011 aufbaut, der vom Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband (BKPV) geprüft, in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am 19.06.2012 begutachtet sowie in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 05.07.2012 beschlossen wurde und in die Stadtratssitzung am 26.07.2012 zur Feststellung und Entlastung der Werkleitung eingebracht wird.

 

An die Mitglieder des BWA´s wurde vorab ein Exemplar (Kurzfassung) verteilt.

 

Die ausführliche Fassung des Halbjahresabschlusses kann beim EBE, Abteilung Buchhaltung / Organisation, eingesehen werden.

 


Anlagen: