Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Gemäß § 8 Abs. 1 der Betriebssatzung für den
Entwässerungsbetrieb vom 16.05.1995 i. d. F. v. 19.04.2011 i. V. m. § 19
Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist der EBE verpflichtet, den Werkausschuss,
den Oberbürgermeister sowie das Finanzreferat halbjährlich über den
Geschäftsgang, insbesondere über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen
sowie die Abwicklung des Finanzplanes anhand schriftlicher Unterlagen zu
unterrichten.
Nachdem der EBE seine Bücher gemäß § 9 Abs. 1
Betriebssatzung nach den Regeln der kaufmännischen doppelten Buchführung führt,
erfolgt dies anhand des Zwischenberichtes zum 30.06.2012 bestehend aus:
-
Zwischenbilanz
-
Gewinn- und Verlustrechnung
-
Betriebsergebnis
-
Finanzmittel Anlagen im Bau
Zur Zwischenbilanz ist anzumerken, dass diese auf
den Jahresabschluss 2011 zum 31.12.2011 aufbaut, der vom Bayerischen Kommunalen
Prüfungsverband (BKPV) geprüft, in der Sitzung des Bau- und Werkausschusses am
19.06.2012 begutachtet sowie in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses
vom 05.07.2012 beschlossen wurde und in die Stadtratssitzung am 26.07.2012 zur
Feststellung und Entlastung der Werkleitung eingebracht wird.
An
die Mitglieder des BWA´s wurde vorab ein Exemplar (Kurzfassung) verteilt.
Die ausführliche Fassung des Halbjahresabschlusses
kann beim EBE, Abteilung Buchhaltung / Organisation, eingesehen werden.
Anlagen: