Betreff
Änderung der Gebührensatzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen
Vorlage
30-R/056/2012
Aktenzeichen
III/30/KJ009, IV/512/KT005
Art
Beschlussvorlage

Die Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen (Entwurf vom 27.06.2012, Anlage) wird beschlossen.

 


Das Bayerische Kabinett hat am 27.03.2012 beschlossen, einen staatlichen Zuschuss zu den Gebühren für den Besuch einer Kindertageseinrichtung im letzten Kindergartenjahr zu gewähren. Dieser Zuschuss soll ab dem Kindergartenjahr 2012/2013 in Höhe von monatlich 50,00 EUR pro Kind und ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 in Höhe von monatlich bis zu 100,00 EUR pro Kind gewährt werden. Der staatliche Zuschuss wird hierbei nicht direkt an die Gebührenpflichtigen ausbezahlt, sondern an die Träger der Kindertageseinrichtungen. Die Gebührenpflichtigen kommen durch eine Reduzierung der von ihnen zu leistenden Gebühren um die Höhe des staatlichen Zuschusses jedoch unmittelbar in den Genuss der Zuschussleistungen.

Da die Gebühren für den Besuch von städtischen Kindergärten in Erlangen in der Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen geregelt sind, bedarf es einer Änderung dieser Satzung dahingehend, dass die Reduzierung der Gebühren um die Höhe des staatlichen Zuschusses in der städtischen Gebührensatzung verankert wird.

 


Anlagen:

Anlage 1_Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen            (Entwurf vom 27.06.2012)

Anlage 2_derzeitige Gebührensatzung zur Satzung für die städtischen Kindertageseinrichtungen (zum Vergleich)