Die Bezuschussung der Maßnahmen im Rahmen des Brandschutzes
und zur Herstellung
eines zweiten Rettungsweges im Kath. Kinderhort „Zu den Heiligen Aposteln“ soll
entsprechend
Art. 27 BayKiBiG mit max. 15.718 € erfolgen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aus Sicherheitsgründen sind im Kath. Kinderhort „Zu den Heiligen Aposteln“ im Rahmen des Brandschutzes Umbauten sowie die Herstellung eines zweiten Rettungsweges notwendig.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung des Vorhabens nach Art. 27 BayKiBiG.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit Schreiben vom 21.06.2012
stellt die Kath. Kirchenstiftung „Zu den Heiligen Aposteln“, Odenwaldallee
32, den Antrag auf Bezuschussung der
durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen im Kath. Kinderhort „Zu den Heiligen Aposteln“, Odenwaldallee 34.
Damit die Sicherheit im Kath.
Kinderhort „Zu den Heiligen Aposteln gewährleistet ist und diese den aktuellen
Bestimmungen entspricht, ist es notwendig, im Rahmen des Brandschutzes Umbauten
vorzunehmen sowie die Herstellung eines zweiten Rettungsweges (Außentreppe)
herbeizuführen. Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG förderfähig. Der städt.
Baukostenzuschuss beträgt 66 2/3 % der notwendigen Kosten. Nach der vorgelegten
Kostenaufstellung betragen die Gesamtkosten
25.950 €. Davon sind 23.576 € förderfähig. Hieraus ergibt sich ein städt. Baukostenzuschuss von max. 15.718 €. Diese Bezuschussungsgrenze kann nicht
überschritten werden.
Sollte das Vorhaben kostengünstiger als in der vorgelegten Kostenkalkulation
vom 19.06.2012 verwirklicht werden, so wird der städt. Baukostenzuschuss analog
der staatlichen Bestimmungen nach der Richtlinie zu kommunalen Baumaßnahmen im
kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR 2006) neu ermittelt. Kostensteigerungen sind
durch die Kath. Kirchenstiftung „Zu den Heiligen Aposteln“ voll zu
tragen.
Eine staatliche Zuwendung nach FAG an die Stadt Erlangen ist nicht möglich, da
die Bagatellgrenze von 100.000 € unterschritten wird.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskostenzuschuss |
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bei
IPNr.: 365D.880 |
Kath.
Kinderhort „Zu den Hl. Aposteln“ |
15.718 € |
Kostenstelle;
510090 |
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Keine Einnahmen nach FAG |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: