Die Bezuschussung der Maßnahmen im Rahmen des Brandschutzes
und zur Herstellung
eines zweiten Rettungsweges im Kath. Kindergarten St. Xystus soll entsprechend
Art. 27 BayKiBiG mit max. 12.111 € erfolgen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Aus Sicherheitsgründen sind im Kath. Kindergarten St. Xystus im Rahmen des Brandschutzes Umbaumaßnahmen sowie die Herstellung eines zweiten Rettungsweges notwendig.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung des Vorhabens nach Art. 27 BayKiBiG.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Mit Schreiben vom 21.06.2012
stellt die Kath. Kirchenstiftung St. Xystus, Bachgraben 3, vertreten durch die
Kath. Kirchenstiftung „Zu den Heiligen Aposteln“, den Antrag auf Bezuschussung
der durchzuführenden Brandschutzmaßnahmen im Kath. Kindergarten St. Xystus,
Kolpingweg 16.
Damit die Sicherheit im Kath.
Kindergarten St. Xystus gewährleistet ist und diese den aktuellen Bestimmungen
entspricht, ist es notwendig, im Rahmen des Brandschutzes Umbauten vorzunehmen
sowie die Herstellung eines zweiten Rettungsweges (Außentreppe) herbeizuführen.
Das Vorhaben ist nach Art. 27 BayKiBiG förderfähig. Der städt. Baukostenzuschuss
beträgt 66 2/3 % der notwendigen Kosten. Nach der vorgelegten Kostenaufstellung
betragen die Gesamtkosten 26.810 €.
Davon sind 18.166,40 € förderfähig. Hieraus ergibt sich ein städt. Baukostenzuschuss von max. 12.111 €. Diese Bezuschussungsgrenze kann nicht
überschritten werden.
Sollte das Vorhaben kostengünstiger als in der vorgelegten Kostenkalkulation
vom 19.06.2012 verwirklicht werden, so
wird der städt. Baukostenzuschuss analog der staatlichen Bestimmungen nach der
Richtlinie zu kommunalen Baumaßnahmen im kommunalen Finanzausgleich (FA-ZR
2006) neu ermittelt. Kostensteigerungen sind durch die Kath. Kirchenstiftung voll
zu tragen.
Eine staatliche Zuwendung nach FAG an die Stadt Erlangen ist nicht möglich, da
die Bagatellgrenze von 100.000 € unterschritten wird.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskostenzuschuss |
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bei
IPNr.: 365D.880 |
Kath.
Kindergarten St. Xystus |
12.111 € |
Kostenstelle;
510090 |
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Keine Einnahmen nach FAG |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr. 365D.880
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: