Der Bebauungsplan Nr. F 217 – Frauenaurach Süd-West – der Stadt Erlangen ist für das Gebiet südlich der Willi-Grasser-Straße, westlich der Sylvaniastraße und nördlich der Bundesautobahn A 3 durch das 4. Deckblatt nach den Vorschriften des Baugesetzbuches (BauGB) zu ändern und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
a)
Anlass und Ziel der Planung
Die Firma PROJEKTA Grundstücksverwertungs GmbH hat am 19.03.2012 einen Bauantrag zur Erweiterung des Lebensmittelmarktes auf dem Grundstück Sylvaniastr.14 in Frauenaurach eingereicht. Der Lebensmittelmarkt ist Teil einer Nahversorgungseinrichtung, zu der auch ein Bäcker, ein Metzger, ein Getränkemarkt sowie ein Drogeriemarkt gehören. Die Flächen befinden sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. F 217 (Inkrafttreten am 25.06.1987), in einem Gewerbegebiet gemäß § 8 BauNVO.
Für den bisher von der Firma Schlecker betriebenen Drogeriemarkt wird von der Firma PROJEKTA als Nachnutzung nach dessen Schließung ein Textildiscounter in Betracht gezogen. Dies widerspräche dem Städtebaulichen Einzelhandelskonzept (SEHK) der Stadt Erlangen, welches das zentrenrelevante Sortiment Textil am Standort Frauenaurach ausschließt.
Ziele der Bebauungsplanänderung sind die planungsrechtliche Umsetzung des SEHK durch den Ausschluss zentrenrelevanter Sortimente, die Umstellung auf die Anwendbarkeit der Baunutzungsverordnung 1990 und die Sicherung der Funktion der Gewerbegebiete.
b)
Geltungsbereich
Der Geltungsbereich umfasst die als Gewerbegebiete ausgewiesenen Grundstücke des Bebauungsplanes Nr. F 217 südlich der Willi-Grasser-Straße, westlich der Sylvaniastraße und nördlich der Bundesautobahn A 3 und hat eine Größe von ca. 9,75 ha.
c)
Planungsrechtliche Grundlage
Im wirksamen Flächennutzungsplan (FNP) von 2003 ist das Plangebiet als gewerbliche Baufläche dargestellt. Das 4. Deckblatt zum Bebauungsplan steht der Darstellung im FNP nicht entgegen. Eine Änderung des FNP ist daher nicht erforderlich.
d)
Rahmenbedingungen
Das SEHK wurde als sonstige städtebauliche Planung gemäß § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB von der Stadt Erlangen beschlossen und ist bei der Aufstellung des Bebauungsplanes zu berücksichtigen. Der Standort Frauenaurach ist demnach als Nahversorgungslage des Typs I definiert (Typ I = mit Lebensmittelmarkt > 800 m² Verkaufsfläche; siehe Anlage 2).
e)
Städtebauliche Ziele
Ziel ist es, die wohnungsnahe Versorgung der
Frauenauracher Bürger zu sichern und das Erlanger Einzelhandelskonzept
planungsrechtlich umzusetzen. Gleichzeitig sollen die
Gewerbegebiete in ihrer Funktion, Gewerbebetriebe unterzubringen, gestärkt
werden.
Mit dem 4. Deckblatt zum B-Plan Nr. F 217 sollen daher
Regelungen zur Art der baulichen Nutzung neu bestimmt und detailliert
festgelegt werden. Dies betrifft insbesondere die Zulässigkeit von
Einzelhandelsbetrieben in den Gewerbegebieten, für die auf der Grundlage des
SEHK und der sog. „Erlanger Liste“ differenzierte Sortimentsfestsetzungen zu
treffen sind
(siehe Anlage 3).
Die Festsetzungen zu überbaubaren Flächen, zum Maß der baulichen Nutzung und zur Höhenentwicklung der Gebäude sollen unverändert bleiben.
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Aufstellung des 4. Deckblattes zum Bebauungsplan Nr. F 217 – Willi-Grasser-Straße-Süd – der Stadt Erlangen.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
a) Änderung
Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) beschließt die Änderung des Bebauungsplanes Nr. F 217 durch das 4. Deckblatt für das Gebiet südlich der Willi-Grasser-Straße, westlich der Sylvaniastraße und nördlich der Bundesautobahn A 3 nach den Vorschriften des BauGB.
b) Frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB soll in der Form durchgeführt werden, dass der Planentwurf mit Begründung für die Dauer von zwei Wochen im Amt für Stadtentwicklung und Stadtplanung zur Einsicht dargelegt wird.
c) Frühzeitige
Behördenbeteiligung
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange soll gleichzeitig mit der Unterrichtung der Öffentlichkeit durchgeführt werden.
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1. Übersichtslageplan mit
Geltungsbereich
2. Ausschnitt aus
dem Städtebaulichen Einzelhandelskonzept der Stadt Erlangen
3. Übersichtsplan
mit Darstellung der geplanten Änderungen