1. Der Jugendhilfeausschuss nimmt das vorgestellte Konzept der Sanierung für die Spiel- und Lernstuben, wie von der Verwaltung entwickelt, zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt für den Anger und die Junkersstraße 1 die vorgestellten Alternativen zu untersuchen und für den Jugendhilfeausschuss auf zu bereiten.
3. Über Einzelmaßnahmen wird jeweils gesondert Beschluss herbeigeführt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Sicherung des Angebots der Spiel- und Lernstuben.
Die Sanierung der Spiel- und Lernstuben waren im Jugendhilfeausschuss immer wieder Thema. Letztmalig wurde in der Sitzung 13.10.2011 die Fortschreibung des Sanierungsplans beschlossen. Diese geplante Umsetzung wurde weiter vorangetrieben und teilweise wurden auch bauliche Maßnahmen durchgeführt. Inzwischen wurden verschieden Teilbereiche weiter vorgetrieben, bearbeitet und auch Lösungen erreicht. Aufgrund von veränderten Rahmenbedingungen ist teilweise eine Modifizierung des Sanierungskonzepts erforderlich.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Durchführung der notwendigen baulichen Maßnahmen
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Abarbeiten des Sanierungsplans
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Sachbericht:
Im Jugendhilfeausschuss im Oktober 2011 wurden die fehlenden Nutzungsänderungen dargestellt. Die genehmigte Nutzungsänderung ist Voraussetzung für eine Betriebserlaubnis durch die Regierung von Mittelfranken. In diesem Bereich wurde intensiv gearbeitet, um hier die Genehmigungen für die die Einrichtungen zu bekommen. Die Vermieter haben die entsprechenden Unterlagen erarbeitet und die Nutzungsänderungen beantragt, die das Bauaufsichtsamt zum Teil bereits verbeschieden hat, zum Teil aktuell bearbeitet.
Übersicht über den aktuellen Stand (Juni 2012):
Bereich |
Nutzungsänderung |
Betriebserlaubnis |
Anger
|
|
|
Grundschullernstube Hertleinstr. 59a 20 Plätze, 6 integrative Plätze,
davon 4 Heilpäd. Plätze |
liegt vor |
Bescheid steht noch aus |
Grundschullernstube Hertleinstr. 22-24 36 Plätze (davon 6 integrative) |
Antrag liegt vor |
Bescheid steht noch aus |
Hauptschullernstube „Villa“ Michael-Vogel-Str.
3 34 Plätze (3 integrativer Plätze) |
Liegt uns nicht vor |
Bescheid liegt vor, Befristung
für 5 Jahre |
Bruck |
|
|
Grundschullernstube Zeißstraße 51 (vormals Eggenreuther Weg 36);
Derzeit wegen räumlicher Situation 13 Plätze (4 integrative Plätze, davon 2
Heilpädagogische Plätze |
Liegt vor, befristet bis
31.7.2012; die Verlängerung ist im Bauantrag für den Umbau enthalten |
Betriebserlaubnis befristet bis
01.08.2012 An- bzw. Umbau der GS Brucker Lache für 2012/13 geplant |
Grundschullernstube Junkersstraße 1 25 Plätze (2 integrativ) |
Antrag liegt vor |
Bescheid steht noch aus |
Jugendlernstube Junkersstraße 1 34 Plätze (2 integrativ) |
Antrag liegt vor |
Bescheid steht noch aus |
Grundschullernstube Max-Planckstr. 42 15 Plätze (2 integrative Plätze) |
Liegt vor |
Unbefristet erteilt |
Spielstube Eggenreuther Weg 30 20 Plätze (davon 2 integrative
Plätze) |
liegt vor (befristet ab 7.Juni
2011 für vorerst 4 Jahre; Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf Antrag möglich);
folgende Auflage: |
Unbefristet erteilt; diese Betriebserlaubnis
wurde vor Erteilung der Nutzungsänderung erteilt |
Büchenbach |
|
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Grundschullernstube Forchheimer Straße 6 16 Plätze (5 integrative Plätze,
davon 2 heilpädagogische plätze) |
Umzug in den Familienstützpunkt
Goldwitzerstr. 27 ist inzwischen erfolgt; liegt vor |
Unbefristete Betriebserlaubnis |
Hauptschullernstube Goldwitzer Str. 27 20 Plätze (1 integrativer) |
Umzug in den Familienstützpunkt
ist inzwischen erfolgt; liegt vor |
Unbefristete Betriebserlaubnis |
|
|
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Röthelheimpark |
|
|
Spielstube Schenkstr. 87 20 Plätze (davon 2 integrative
Plätze) |
liegt vor (befristet ab 7.Juni
2011 für vorerst 4 Jahre; Verlängerung um bis zu 2 Jahre auf Antrag möglich);
folgende Auflage: „Elternversammlungen oder ähnliche Nutzungen mit größerer
Menschenansammlung, sind nicht möglich“ |
Unbefristet erteilt; diese Betriebserlaubnis
wurde vor Erteilung der Nutzungsänderung erteilt |
Grundschullernstube Schenkstr. 87 16 Plätze (2 integrative Plätze) |
liegt vor; folgende Auflage: „Elternversammlungen oder ähnliche Nutzungen mit größerer
Menschenansammlung, sind nicht möglich“ Bescheid mit Gültigkeit für 4
Jahre (6/2016) Verlängerung möglich |
Bescheid steht noch aus |
Lernstube Schenkstr. 174 16 Plätze (2 integrative Plätze) |
liegt vor; folgende Auflage: „Elternversammlungen oder
ähnliche Nutzungen mit größerer Menschenansammlung, sind nicht möglich“ Bescheid mit Gültigkeit für 4
Jahre (6/2016) Verlängerung möglich |
Bescheid steht noch aus |
Die Verwaltung schlägt folgendes Sanierungskonzept vor:
Anger
Die Hauptschullernstube und die Jugendsozialarbeit sind inzwischen in die Michael-Vogel-Straße 3 umgezogen (Telecom-Gebäude). Der Mietvertrag wurde im Stadtrat auf 5 Jahre beschlossen und ist bis 31.03.2016 befristet. Die räumliche Situation ist in den angemieteten Räumen ist als Übergangssituation ausreichend, aber auf Dauer unzureichend. Ein ausreichendes Außengelände steht nicht zur Verfügung. Die Verwaltung hat für die Übergangszeit einen Zuschuss zur Miete bei der Regierung von Mittelfranken beantragt, der auch bewilligt wurde. In dem Bescheid ist festgelegt, dass dieser Zuschuss, sollte innerhalb von 5 Jahren keine Generalsanierung bzw. Neubau für die Lernstube bezogen sein, zurück zu zahlen ist. Der Zuschuss zur Miete beträgt über die gesamte Laufzeit 50.000,00 €.
Das Jugendamt hat intensiv geprüft, ob es möglich ist,
Jugendsozialarbeit und Jugendlernstube in der Erba-Villa bzw. auf dem
angrenzenden Grundstück unter zu bringen. In Abstimmung mit Abt. 413 wurde
deutlich, dass es mit gewissen Einschränkungen möglich wäre, eine der beiden
Einrichtungen im Haus unter zu bringen. Eine Aufsplittung der beiden Angebote
Jugendsozialarbeit und Jugendlernstube hält das Jugendamt aus fachlichen
Gesichtspunkten heraus für nicht zielführend.
Für die Unterbringung beider Einrichtungen bedürfte es eines sehr großen Anbaus, der nicht nur einen Eingriff in das denkmalgeschützte Ensemble der Erba-Villa bedeutete, sondern auch den Park der Villa verkleinern und damit die Nutzungsmöglichkeiten des Bürgertreffs erheblich einschränken würde. Für das Gebäude Erba-Villa prüft daher Abt. 413 stattdessen, die Obergeschosse künftig selbst zu nutzen und dafür im Gegenzug den Angertreff in der Fließbachstraße, der aufgrund seiner Verortung in einem Wohngebäude nur eingeschränkt genutzt werden kann, aufzugeben.
Eine Alternative für Jugendsozialarbeit und Jugendlernstube
wäre ein Neubau auf dem städtischen Grundstück Michael-Vogel-Straße 59 (Flur-Nummer
1957/2). Das Grundstück liegt neben dem Beatship, in der Nähe de
Abenteuerspielplatzes, der Rollschuhbahn und des Bolzplatzes mit verschiedenen
sportlichen Möglichkeiten. Hier könnte im gleichen Gebäude bei Bedarf auch noch
eine Kinderkrippe untergebracht werden. Das Jugendamt hat beim Liegenschaftsamt
inzwischen Bedarf für Kindertageseinrichtungen angemeldet.
Alternativ ist in Zusammenarbeit mit GME zu prüfen, ob eine Vertragsverlängerung in der Michael-Vogel-Straße 3 möglich wäre. Hier ist dann auch in Anbetracht der doch erheblichen Mietkosten im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsberechnung zu ermitteln, ob die Verlängerung des Mietverhältnisses oder doch ein Neubau wirtschaftlich um zu setzen ist.
Bruck
Die GEWOBAU hat ihre Planvorhaben mit einem teilweisen
Abriss von Gebäuden im Kernbereich Eggenreuther Weg/ Zeißstraße und Errichtung
von Miet- bzw. Eigentumswohnungen aufgegeben. Diese Wohnungen werden nun nach
energetischen Gesichtspunkten generalsaniert, erhalten andere
Wohnungszuschnitte und werden teils der Stadt teils als Notwohnungen zur
Verfügung gestellt, teils werden diese Wohnungen regulär vermietet. Der Beginn
der Umsetzung dieser baulichen Maßnahmen ist für August 2012 vorgesehen. Diese
Maßnahmen werden zu einer spürbaren Verbesserung und Aufwertung des
Wohnumfeldes führen. Diese Veränderung bringt andere Bedarfslagen für die
Versorgung mit sozialen Einrichtungen durch das Jugendamt mit sich.
Entsprechend sind die bisherigen Konzepte zu überprüfen und an zu passen.
Grundschullernstuben in der Grundschule Brucker Lache
(Zeißstraße 51)
Die Planungen für die Ersatzräume für zwei Grundschullernstuben (Zeißstraße 51 und Junkersstraße 1) konnten abgeschlossen werden, der StR hat die erforderlichen Investitionsmittel beschlossen und der Umbau wird aktuell bereits realisiert. Das Bauvorhaben soll bis zum Schulbeginn 2013/ 2014 abgeschlossen werden.
Grundschullernstube in der Max-Planck-Straße 42
Die GEWOBAU wird auch die gesamte Max-Planck-Straße Anfang 2013 sanieren. Hier ist zu prüfen, ob ein Außengelände möglich ist und ob das Umfeld nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen und Bezug so gestaltet werden kann, dass keine Gefährdung für die Kinder zu besteht. Weiter muss zunächst die Entwicklung im Bereich der Ganztagesklassen/Ganztagesschulen und die Bevölkerungsstruktur in diesem Stadtteil abgewartet werden. Gleichzeitig beobachten wir im Röthelheimpark einen steigenden Bedarf an Lernstubenplätzen. Diese Erkenntnisse müssen bei der Weiterentwicklung einer genaueren Betrachtung unterzogen werden, bevor weitgehende räumliche Entscheidungen getroffen werden.
Junkersstraße 1: Familienpädagogische Einrichtung,
Jugendsozialarbeit und Lernstuben
Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss haben jeweils in ihren Sitzungen am 21.06.2011 einstimmig beschlossen, die Überlegung, die Jugendlernstube Junkersstraße 1 in der Eichendorffschule unter zu bringen, aus wirtschaftlichen Gründen nicht weiter zu verfolgen.
Das Fachamt hat hier Vorüberlegungen entwickelt. Es ist vorgesehen in einer Vorplanung zu prüfen, ob der Betrieb dieser Einrichtungen als Ersatzbau in einem Haus und mit einem Gesamtkonzept in der Junkersstraße 1 möglich wäre. Ähnlich wie in Büchenbach mit dem Familienstützpunkt erwarten wir erhebliche Synergieeffekte durch diesen Gesamtansatz.
Die GEWOBAU hat hier in der Vergangenheit ihre Unterstützung zugesagt. Eine Alternative wäre, von ihr ein Gebäude für diese Einrichtungen errichten zu lassen und an die Stadt langfristig zu vermieten. Das Gebäude soll im Wohnbereich der Zielgruppe situiert werden. Es ist auch hier noch zu prüfen, ob Staatszuschüsse für dieses Konstrukt realisierbar sind.
Büchenbach
Der Neubau des Familienstützpunktes wurde im Herbst 2011
abgeschlossen und das Haus bezogen. Die beiden Lernstuben wurden
zusammengelegt, sind dort eingezogen und damit mit sehr guten Rahmenbedingungen
versorgt.
Röthelheimpark
Im Röthelheimpark sind alle unsere Einrichtungen in
Wohnungen untergebracht. Das Statikgutachten hat eine eingeschränkte
Deckentragkraft erbracht. Gleichzeit fehlt auch für die Einrichtungen ein
entsprechendes Außengelände und aufgrund der Aufteilung in Wohnungen ist auch
die räumliche Situation unzureichend. Bei einem Wasserschaden Anfang Dezember
2011 wurde sehr deutlich, dass die Häuser für Wohnzwecken errichtet wurden und
die Einschränkungen und Auflagen hier ihren Anlass haben.
Mittelfristig muss hier über Alternativen nachgedacht werden. Mit dem Planungsamt wurden diese Punkte bereits angesprochen.
Ausblick – weiteres Vorgehen:
Zusammenfassend kann festgestellt werden, dass die Stadt
bereits erhebliche Anstrengungen und Investitionen zur Verbesserung der
räumlichen Situation der Spiel- und Lernstuben getätigt hat. In guter
Zusammenarbeit mit der GEWOBAU konnten die fehlenden Nutzungsänderungen auf den
Weg gebracht werden, ein Teil davon ist bereits mit teilweisen baulichen
Verbesserungen abgeschlossen.
In der Priorisierung und Dringlichkeit sieht das Fachamt in der Junkersstraße 1 dringenden Handlungsbedarf. Das Gebäude wurde Ende der 90er Jahre mit einer Wärmedämmung versehen, neue Fenster und eine Heizung wurden eingebaut, dennoch besteht ein ganz erheblicher Sanierungs- und Veränderungsbedarf. Der Zuschnitt der Räumlichkeiten ist für die Bedarfe des Jugendamtes ungünstig, es gibt kein umfriedetes Außengelände und es ist noch nicht überplant, ob sich die notwendigen Sanierungen und baulichen Veränderungen wirtschaftlich darstellen lassen. Hier besteht noch Planungs- und Gesprächsbedarf intern und mit der GEWOBAU.
Parallel besteht Klärungs- und Entscheidungsbedarf für die Jugendlernstube und Jugendsozialarbeit Anger. Auch hier gibt es den oben beschriebenen Zeitdruck.
Das Jugendamt wird im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für den Haushalt 2013 Planungsmittel zu Vorklärung der oben aufgezeigten Fragen beantragen.
Anlagen: keine