Den Verwaltungsvorschlägen zur Bezuschussung der vier Erlanger Naturschutzverbände Bund Naturschutz Kreisgruppe Erlangen e.V., Natur- und Umwelthilfe e.V., der Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V. und dem Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. wird zugestimmt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die vier Erlanger
Naturschutzorganisationen Natur- und Umwelthilfe e.V.(NUH), Bund Naturschutz,
Kreisgruppe Erlangen e.V. (BN), die Erlanger Kreisgruppe des Landesbund für Vogelschutz
und die Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V.(NGE) haben wie im Vorjahr beantragt,
im Jahr 2012 städt. Zuschüsse für ihre Naturschutzprojekte im Stadtgebiet zu
erhalten (siehe Anlagen 1-4). Die vier Vereine haben die Verwendungsnachweise
für die Zuschüsse des Jahres 2011 dem
Zu den vorliegenden Förderanträgen werden für das Jahr 2012 von der Verwaltung folgende Aussagen getroffen bzw. folgende Vorschläge unterbreitet:
Natur - und Umwelthilfe e.V. -NUH- (Antrag vom 15.02.2012):
Die Natur- und Umwelthilfe hat
sich seit langem um die Erlanger Storchenpopulation verdient gemacht; das
Pos. 1: Zur Fütterung von
Störchen besteht für die Kommune keine rechtliche Verpflichtung; der Einsatz
von städt. Fördermitteln kann insofern nicht in Erwägung gezogen werden.
Pos. 2 Biotoppflege auf ca. 9 ha
Wiesen- und Gewässerfläche, z.B. Wartung des Regnitzwasserradsystems, Gewässer-
und Gehölzpflege am Langenaugraben und am Adergraben, wenn dies unter primärer
Inanspruchnahme staatlicher Zuschussmittel erfolgt und mit der
Wasserrechtsbehörde abgestimmt ist.
Pos. 3: Schutzmaßnahmen für
heimische Vogelarten wie im Förderantrag dargestellt.
Pos. 4: Zur beantragten
Unterschutzstellung der im Eigentum der Natur- und Umwelthilfe stehenden
Biotopflächen ist auszuführen, dass sich diese
im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung der Stadt Erlangen
befinden und somit naturschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Diese
Position stellt kein Fördervorhaben dar.
Pos. 6: Das Vorhaben wurde
inzwischen als sog. „Eigene Maßnahme der unteren Naturschutzbehörde“ realisiert
und unter Inanspruchnahme staatlicher Zuschüsse zu 100 % finanziert. Eine
Inanspruchnahme städt. Fördermittel ist nicht erforderlich.
Pos. 7: Die hier genannten
Aufwendungen für die Storchenhorstpflege und die Kennzeichnung der Jungtiere
werden als förderfähig erachtet, wenn die Maßnahmen mit der Höheren
Naturschutzbehörde abgestimmt bzw. von dieser explizit genehmigt werden.
Pos. 8: Das seitens des Bayer.
Naturschutzfonds geforderte Pflege- und Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2008
steht in Zusammenhang mit dem Grunderwerb der Fl. Nr. 1613, Gem. Eltersdorf.
Der Einsatz städt. Fördermittel für Grunderwerb und den damit in Zusammenhang
stehenden Aufwendungen wird seitens der Verwaltung (wie bisher) abgelehnt.
Pos. 9: Der Einsatz des
Kraftfahrzeugs ist für die Arbeiten vor Ort erforderlich; notwendige
Aufwendungen für Instandsetzungsarbeiten werden insofern als förderfähig
erachtet.
Pos. 10: Hinsichtlich der anzuerkennenden Aufwendungen, die
über die sog. Aufwandspauschale abgerechnet werden können, gelten die
bisherigen Festlegungen des UVPA weiter; durch die Aufwandspauschale abgegolten
sind damit sämtliche Aufwandentschädigungen der Mitarbeiter, sämtliche
Bürokosten (Materialien und Geräte), Fahrtkosten und die Aufwendungen für
Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, Ausstellungen, Vorträge, Honorarkosten für
Referenten u.ä.).
Sollten einzelne, im Zuschussantrag zur Förderung beantragte Projekte im Laufe
des Zuwendungszeitraumes nicht durchgeführt werden, besteht in begründeten
Einzelfällen die Möglichkeit, stattdessen andere Projekte in die Förderung mit
einzubeziehen; dies bedarf der vorherigen schriftlichen Anzeige und der
vorherigen Genehmigung durch die Stadt Erlangen.
Die
Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund vor, dem Verein für seine vorgenannten Arten- und
Biotopschutzmaßnahmen den Betrag in Höhe von 8.950 EURO zu gewähren. Voraussetzung
hierfür ist, dass die Projekte und Arbeiten vorher mit dem
Bund Naturschutz, Kreisgruppe
Erlangen e.V. – BN -(Antrag vom 30.03.2012)
Der vorliegende Antrag beinhaltet die Weiterführung von
Projekten der Flächenbetreuung auf städtischen Grundstücken sowie Ausgaben für
Veranstaltungen, die der Verein (z.B. im Rahmen der „Rädli“ und des
Holzweg-Aktionstages in Büchenbach) der Erlanger Bevölkerung anbietet.
Auf dem Sektor des Arten- und Biotopschutzes ist die Fortführung von
Dokumentationen auf einer seit 1991 eingerichteten Dauerbeobachtungsfläche
(sog. Biomonitoring), die die Populationsentwicklung von gefährdeten Pflanzen
im Hinblick auf durchgeführte Pflegemaßnahmen aufzeigt, zu nennen.
Wie im Vorjahr soll die städt. Förderung auch auf einer von
der Stadt Erlangen angepachteten Streuobstwiese bei Atzelsberg für
Pflegemaßnahmen verwendet werden. Das Grundstück wurde vom Bund Naturschutz
inzwischen zu einem Obstlehrgarten entwickelt.
Für das vereinseigene Fahrzeug werden Reparaturkosten in
Höhe von voraussichtlich 850 EURO erforderlich, die als förderfähig erachtet
werden (vgl. Ausführungen bei der Natur- und Umwelthilfe, Pos. 9 – s. o.)
Neben den Naturschutzprojekten wird der Stadtzuschuss noch
für folgende Planungen erbeten:
Die Fortführung des Projektes „Gärten in der Stadt“
umfasst in erster Linie die Anschaffung neuer Arbeitsgeräte und
Pflanzmaterialien.
Auf dem Gebiet des Energie- und Klimaschutzes
wird die städt. Förderung schwerpunktmäßig für Vortragsreihen und
Demonstrationsobjekte erbeten. Daneben sollen themenbezogene Broschüren
erstellt und publiziert werden.
Das Projekt „Umweltbildung“ umfasst div. Exkursionen
für Schulklassen zum Thema „Sehnsucht Wildnis“, Naturerlebnisführungen während
der Schulferien und div. andere Kinderprogramme. Neu ist das Projekt
„Fledermäuse in und um Erlangen“, welches Führungen und Veranstaltungen zum
Thema beinhaltet.
Die Erlanger BN-Kreisgruppe möchte des Weiteren ihr Projekt „Senioren und
Naturschutz“ fortführen, dies u. a. mit
Diavorträgen, der Anschaffung eines Megaphons, Exkursionen und Anzeigen.
Das Projekt „Verbraucherschutz, Ernährung und Gesundheit“
beinhaltet publikumswirksame Aktionen zur regionalen Vermarktung von Produkten
und Erzeugnissen aus Streuobstbeständen;
hierfür sollen u. a. ein Faltzelt angeschafft
und Probieraktionen zum Thema „Essen mit Genuss“ durchgeführt werden.
Auf dem Gebiet der Verbraucherberatung erbringt der
BN in Ergänzung zu den städt. Beratungsstellen zusätzliche Serviceleistungen in
den Bereichen Ernährung, Artenschutz, Garten, Energiesparen und Gesundheit, die
mit rd. 40 Arbeitsstunden/jährlich beziffert werden. Hier erbittet der BN die
Übernahme der Personalkosten.
Zusammenfassung: Der BN
beantragt insgesamt einen Zuschuss von 8.950 EURO, der im Hinblick auf das
Budget des
Arten- und
Biotopschutz auf städt. Flächen bis
6.810 EURO
Garten in der Stadt: bis 870 EURO
Energie und Klimaschutz: bis
2.040 EURO
Umweltbildung: bis
1.910 EURO
Verbraucherschutz, Gesundheit, Ernährung bis
1.480 EURO
Verbraucherberatung (Personalkosten, 40 Std.) bis
1.300 EURO
Die Planungen umfassen Ausgaben
in einer Gesamthöhe von 14.410 EURO. Seitens der Verwaltung wird ein Förderbetrag in Höhe von insgesamt 8.950
EURO für die vorstehenden Projekte vorgeschlagen.
Naturschutzgemeinschaft Erlangen
–NGE- (Antrag vom 28.01.2012)
Für
das lfd. Jahr ist beabsichtigt, das Schauangebot für lebende Tiere zu
erweitern, das hierfür notwendige neue Schauterrarium fertig zustellen, d.h.
den Metallaufbau und die Verglasung fertigen zu lassen. Daneben soll ein neuer
Strom und Wasseranschluss im Mittelteil des Weihergrundstückes hergestellt und
die Mulchauflage der begehbaren Bereiche erneuert werden.
Der
Verein plant die Erstellung eines Konzeptes zur Zucht von Futtertieren und
möchte evtl. mit ersten Aufbauten hierfür beginnen. Des Weiteren soll ein
Hinweisschild auf das Weihergrundstück an den Seelöchern aufgestellt werden.
Der Verein führt zudem seine landschaftspflegerischen Maßnahmen auf
ökologisch wertvollen Grundstücken beim Wasserwerk West weiter und organisierte
im März 2012 erneut die Amphibienschutzmaßnahmen am Kuhwasen und dem
Hellersweiher. Die Finanzierung der erstgenannten Pflegemaßnahmen erfolgt
inzwischen durch die Erlanger Stadtwerke AG.
Wie in den Vorjahren beantragt
die Naturschutzgemeinschaft die Bezuschussung der Personalstelle für eine
pädagogische Kraft mit einem Anteil in Höhe von 3.000 EURO, die die zahlreichen
Schulklassenführungen auf dem Weihergrundstück in diesem Jahr durchführen wird.
Das
Insgesamt werden für das
Weihergrundstück, die Landschaftspflegemaßnahmen und für die Personalstelle
11.450 EURO als städt. Zuschuss erbeten, der im Hinblick auf das Budget des
Weiterer Ausbau des
Weihergrundstücks und
Aufwendungen für landschaftspflegerische Maßnahmen: 5.950 EURO
Zuschuss für die
Personalkostenaufwendungen für Führungen 3.000
EURO
Die Verwaltung schlägt somit
eine Förderung in einer Gesamthöhe von 8.950 EURO vor.
Landesbund für Vogelschutz,
Kreisgruppe Erlangen (Antrag vom 27.03.2011)
Die örtliche Kreisgruppe des LBV
hat mit dem sich in der Anlage befindlichen Schreiben einen Zuschuss in Höhe
von 11.570 EURO beantragt. Die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter führen auch 2012 rd. 20 naturkundliche Führungen im Bereich
des Erlanger Stadtgebietes, u. a. bei der „Rädli“ und dem Büchenbacher
„Holzweg-Aktionstag“ im Juni 2012 durch. Der Verein beteiligt sich zudem am
Ferienprogramm und dem der Jugendkunstschule der Stadt Erlangen.
Das im Jahr 2008 begonnene Gebäudebrüterprojekt
soll im lfd. Jahr weiter ausgebaut werden. Näheres kann unter der Internetseite
www.gebaeudebrueter-erlangen.de in Erfahrung gebracht werden.
Der Verein kooperiert hier im Besonderen mit dem Erlanger Gymnasium Fridericianum
und dem Albert-Schweitzer-Gymnasium.
Auch die vom LBV in Erlangen
angebrachten Nisthilfen bedürfen weiterer Pflege und müssen ggf. ersetzt
und ausgebaut werden. Der LBV hat im März 2012 zudem die Amphibienschutzmaßnahmen
der Stadt unterstützt.
Die Verwaltung schlägt im
Hinblick auf die im Budget des
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bezuschussung unter dem Aspekt der vorgelegten Förderanträge und einem Pauschalbetrag für wiederkehrende Aufwendungen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Vorprüfung der Zuschussanträge durch die Verwaltung; Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise; eine Bezuschussung im Folgejahr ist nur bei einer sachgerechten Verwendung der Vorjahresmittel möglich.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Der Stadtrat hat in seiner
Sitzung am 16.02.2012 beschlossen, die Haushaltsmittel im Budget des
Der Betrag soll zu gleichen Teilen an die Naturschutzverbände gewährt werden.
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 310090/55410031/530101
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Anlage 1_Zuschussantrag Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erlangen e. V.
Anlage 2_Zuschussantrag Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen
Anlage 3_Zuschussantrag Naturschutzgemeinschaft Erlangen
Anlage 4_Zuschussantrag Natur- und Umwelthilfe e. V.