Den Verwaltungsvorschlägen zur Bezuschussung der vier Erlanger Naturschutzverbände Bund Naturschutz Kreisgruppe Erlangen e.V., Natur- und Umwelthilfe e.V., der Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V. und dem Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. wird zugestimmt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die vier Erlanger Naturschutzorganisationen Natur- und Umwelthilfe e.V.(NUH), Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. (BN), die Erlanger Kreisgruppe des Landesbund für Vogelschutz und die Naturschutzgemeinschaft Erlangen e.V.(NGE) haben wie im Vorjahr beantragt, im Jahr 2012 städt. Zuschüsse für ihre Naturschutzprojekte im Stadtgebiet zu erhalten (siehe Anlagen 1-4). Die vier Vereine haben die Verwendungsnachweise für die Zuschüsse des Jahres 2011 dem Umweltamt termingerecht vorgelegt. Die Prüfung der Verwendungsnachweise hat ergeben, dass die städt. Mittel sachgerecht verwendet wurden.

Zu den vorliegenden Förderanträgen werden für das Jahr 2012 von der Verwaltung folgende Aussagen getroffen bzw. folgende Vorschläge unterbreitet:


Natur - und Umwelthilfe e.V. -NUH- (Antrag vom 15.02.2012):

Die Natur- und Umwelthilfe hat sich seit langem um die Erlanger Storchenpopulation verdient gemacht; das Umweltamt unterstützt fachlich geeignete und rechtlich zulässige Aktivitäten daher im Rahmen seiner personellen und finanziellen Möglichkeiten. Bezogen auf den o.g. Antrag beurteilt die Verwaltung die Förderfähigkeit der folgenden Positionen:

 

Pos. 1: Zur Fütterung von Störchen besteht für die Kommune keine rechtliche Verpflichtung; der Einsatz von städt. Fördermitteln kann insofern nicht in Erwägung gezogen werden.

 

Pos. 2 Biotoppflege auf ca. 9 ha Wiesen- und Gewässerfläche, z.B. Wartung des Regnitzwasserradsystems, Gewässer- und Gehölzpflege am Langenaugraben und am Adergraben, wenn dies unter primärer Inanspruchnahme staatlicher Zuschussmittel erfolgt und mit der Wasserrechtsbehörde abgestimmt ist.

 

Pos. 3: Schutzmaßnahmen für heimische Vogelarten wie im Förderantrag dargestellt.

 

Pos. 4: Zur beantragten Unterschutzstellung der im Eigentum der Natur- und Umwelthilfe stehenden Biotopflächen ist auszuführen, dass sich diese  im Geltungsbereich der Landschaftsschutzverordnung der Stadt Erlangen befinden und somit naturschutzrechtlichen Bestimmungen unterliegen. Diese Position stellt kein Fördervorhaben dar.

 

Pos. 6: Das Vorhaben wurde inzwischen als sog. „Eigene Maßnahme der unteren Naturschutzbehörde“ realisiert und unter Inanspruchnahme staatlicher Zuschüsse zu 100 % finanziert. Eine Inanspruchnahme städt. Fördermittel ist nicht erforderlich.

 

Pos. 7: Die hier genannten Aufwendungen für die Storchenhorstpflege und die Kennzeichnung der Jungtiere werden als förderfähig erachtet, wenn die Maßnahmen mit der Höheren Naturschutzbehörde abgestimmt bzw. von dieser explizit genehmigt werden.

 

Pos. 8: Das seitens des Bayer. Naturschutzfonds geforderte Pflege- und Entwicklungskonzept aus dem Jahr 2008 steht in Zusammenhang mit dem Grunderwerb der Fl. Nr. 1613, Gem. Eltersdorf. Der Einsatz städt. Fördermittel für Grunderwerb und den damit in Zusammenhang stehenden Aufwendungen wird seitens der Verwaltung (wie bisher) abgelehnt.

 

Pos. 9: Der Einsatz des Kraftfahrzeugs ist für die Arbeiten vor Ort erforderlich; notwendige Aufwendungen für Instandsetzungsarbeiten werden insofern als förderfähig erachtet.

 

Pos. 10: Hinsichtlich der anzuerkennenden Aufwendungen, die über die sog. Aufwandspauschale abgerechnet werden können, gelten die bisherigen Festlegungen des UVPA weiter; durch die Aufwandspauschale abgegolten sind damit sämtliche Aufwandentschädigungen der Mitarbeiter, sämtliche Bürokosten (Materialien und Geräte), Fahrtkosten und die Aufwendungen für Öffentlichkeitsarbeit (Plakate, Ausstellungen, Vorträge, Honorarkosten für Referenten u.ä.).
Sollten einzelne, im Zuschussantrag zur Förderung beantragte Projekte im Laufe des Zuwendungszeitraumes nicht durchgeführt werden, besteht in begründeten Einzelfällen die Möglichkeit, stattdessen andere Projekte in die Förderung mit einzubeziehen; dies bedarf der vorherigen schriftlichen Anzeige und der vorherigen Genehmigung durch die Stadt Erlangen.

 

Die Verwaltung schlägt vor diesem Hintergrund vor, dem Verein  für seine vorgenannten Arten- und Biotopschutzmaßnahmen den Betrag in Höhe von 8.950 EURO zu gewähren. Voraussetzung hierfür ist, dass die Projekte und Arbeiten vorher mit dem Umweltamt abgestimmt und naturschutzfachlich positiv bewertet werden.

 

 

 

Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erlangen e.V. – BN -(Antrag vom 30.03.2012)                  

 

Der vorliegende Antrag beinhaltet die Weiterführung von Projekten der Flächenbetreuung auf städtischen Grundstücken sowie Ausgaben für Veranstaltungen, die der Verein (z.B. im Rahmen der „Rädli“ und des Holzweg-Aktionstages in Büchenbach) der Erlanger Bevölkerung anbietet.
Auf dem Sektor des Arten- und Biotopschutzes ist die Fortführung von Dokumentationen auf einer seit 1991 eingerichteten Dauerbeobachtungsfläche (sog. Biomonitoring), die die Populationsentwicklung von gefährdeten Pflanzen im Hinblick auf durchgeführte Pflegemaßnahmen aufzeigt, zu nennen.

Wie im Vorjahr soll die städt. Förderung auch auf einer von der Stadt Erlangen angepachteten Streuobstwiese bei Atzelsberg für Pflegemaßnahmen verwendet werden. Das Grundstück wurde vom Bund Naturschutz inzwischen zu einem Obstlehrgarten entwickelt.

Für das vereinseigene Fahrzeug werden Reparaturkosten in Höhe von voraussichtlich 850 EURO erforderlich, die als förderfähig erachtet werden (vgl. Ausführungen bei der Natur- und Umwelthilfe, Pos. 9 – s. o.)

Neben den Naturschutzprojekten wird der Stadtzuschuss noch für folgende Planungen erbeten:

Die Fortführung des Projektes „Gärten in der Stadt“ umfasst in erster Linie die Anschaffung neuer Arbeitsgeräte und Pflanzmaterialien.

Auf dem Gebiet des Energie- und Klimaschutzes wird die städt. Förderung schwerpunktmäßig für Vortragsreihen und Demonstrationsobjekte erbeten. Daneben sollen themenbezogene Broschüren erstellt und publiziert werden.

Das Projekt „Umweltbildung“ umfasst div. Exkursionen für Schulklassen zum Thema „Sehnsucht Wildnis“, Naturerlebnisführungen während der Schulferien und div. andere Kinderprogramme. Neu ist das Projekt „Fledermäuse in und um Erlangen“, welches Führungen und Veranstaltungen zum Thema beinhaltet.


Die Erlanger BN-Kreisgruppe möchte des Weiteren ihr Projekt „Senioren und Naturschutz“ fortführen, dies u. a. mit  Diavorträgen, der Anschaffung eines Megaphons, Exkursionen und Anzeigen.

Das Projekt „Verbraucherschutz, Ernährung und Gesundheit“ beinhaltet publikumswirksame Aktionen zur regionalen Vermarktung von Produkten und  Erzeugnissen aus Streuobstbeständen; hierfür sollen u. a. ein Faltzelt angeschafft  und Probieraktionen zum Thema „Essen mit Genuss“ durchgeführt werden.

Auf dem Gebiet der Verbraucherberatung erbringt der BN in Ergänzung zu den städt. Beratungsstellen zusätzliche Serviceleistungen in den Bereichen Ernährung, Artenschutz, Garten, Energiesparen und Gesundheit, die mit rd. 40 Arbeitsstunden/jährlich beziffert werden. Hier erbittet der BN die Übernahme der Personalkosten.

Zusammenfassung: Der BN beantragt insgesamt einen Zuschuss von 8.950 EURO, der im Hinblick auf das Budget des Umweltamtes übernommen werden kann. Für die nachfolgend genannten Projekte ergeht folgender Fördervorschlag (mit anrechnungsfähigen Beträgen):

 

Arten- und Biotopschutz auf städt. Flächen               bis 6.810 EURO
Garten in der Stadt:                                                    bis    870 EURO
Energie und Klimaschutz:                                           bis 2.040 EURO
Umweltbildung:                                                           bis 1.910 EURO
Verbraucherschutz, Gesundheit, Ernährung              bis 1.480 EURO
Verbraucherberatung (Personalkosten, 40 Std.)        bis 1.300 EURO

 

Die Planungen umfassen Ausgaben in einer Gesamthöhe von 14.410 EURO. Seitens der Verwaltung wird  ein Förderbetrag in Höhe von insgesamt 8.950 EURO für die vorstehenden Projekte vorgeschlagen.

 

 

 

Naturschutzgemeinschaft Erlangen –NGE-  (Antrag vom 28.01.2012)

 

Für das lfd. Jahr ist beabsichtigt, das Schauangebot für lebende Tiere zu erweitern, das hierfür notwendige neue Schauterrarium fertig zustellen, d.h. den Metallaufbau und die Verglasung fertigen zu lassen. Daneben soll ein neuer Strom und Wasseranschluss im Mittelteil des Weihergrundstückes hergestellt und die Mulchauflage der begehbaren Bereiche erneuert werden.

Der Verein plant die Erstellung eines Konzeptes zur Zucht von Futtertieren und möchte evtl. mit ersten Aufbauten hierfür beginnen. Des Weiteren soll ein Hinweisschild auf das Weihergrundstück an den Seelöchern aufgestellt werden. Der Verein führt zudem seine landschaftspflegerischen Maßnahmen auf ökologisch wertvollen Grundstücken beim Wasserwerk West weiter und organisierte im März 2012 erneut die Amphibienschutzmaßnahmen am Kuhwasen und dem Hellersweiher. Die Finanzierung der erstgenannten Pflegemaßnahmen erfolgt inzwischen durch die Erlanger Stadtwerke AG.

Wie in den Vorjahren beantragt die Naturschutzgemeinschaft die Bezuschussung der Personalstelle für eine pädagogische Kraft mit einem Anteil in Höhe von 3.000 EURO, die die zahlreichen Schulklassenführungen auf dem Weihergrundstück in diesem Jahr durchführen wird. Das Umweltamt vertritt hierzu die Auffassung, dass der Verein damit einen wichtigen Beitrag zur familien- und kinderfreundlichen Stadt Erlangen leistet, was im Jahr 2011 durch 32 Veranstaltungen dokumentiert wurde.

 

Insgesamt werden für das Weihergrundstück, die Landschaftspflegemaßnahmen und für die Personalstelle 11.450 EURO als städt. Zuschuss erbeten, der im Hinblick auf das Budget des Umweltamtes in Höhe von 8.950 EURO gewährt werden sollte. Es ergeht daher folgender Vorschlag zur Verwendung des Zuschusses:

 

Weiterer Ausbau des Weihergrundstücks und
Aufwendungen für landschaftspflegerische Maßnahmen:                5.950 EURO

Zuschuss für die Personalkostenaufwendungen für Führungen       3.000 EURO

 

Die Verwaltung schlägt somit eine Förderung in einer Gesamthöhe von 8.950 EURO vor.

 

 

 

Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen (Antrag vom 27.03.2011)

 

Die örtliche Kreisgruppe des LBV hat mit dem sich in der Anlage befindlichen Schreiben einen Zuschuss in Höhe von 11.570 EURO beantragt. Die ehrenamtlich tätigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter führen auch 2012 rd. 20 naturkundliche Führungen im Bereich des Erlanger Stadtgebietes, u. a. bei der „Rädli“ und dem Büchenbacher „Holzweg-Aktionstag“ im Juni 2012 durch. Der Verein beteiligt sich zudem am Ferienprogramm und dem der Jugendkunstschule der Stadt Erlangen.

 

Das im Jahr 2008 begonnene Gebäudebrüterprojekt soll im lfd. Jahr weiter ausgebaut werden. Näheres kann unter der Internetseite www.gebaeudebrueter-erlangen.de in Erfahrung gebracht werden. Der Verein kooperiert hier im Besonderen mit dem Erlanger Gymnasium Fridericianum und dem Albert-Schweitzer-Gymnasium.

 

Auch die vom LBV in Erlangen angebrachten Nisthilfen bedürfen weiterer Pflege und müssen ggf. ersetzt und ausgebaut werden. Der LBV hat im März 2012 zudem die Amphibienschutzmaßnahmen der Stadt unterstützt.

 

Die Verwaltung schlägt im Hinblick auf die im Budget des Umweltamtes enthaltene Summe eine Förderung in einer Gesamthöhe von 8.950€  vor.

 

 

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Bezuschussung unter dem Aspekt der vorgelegten Förderanträge und einem Pauschalbetrag für wiederkehrende Aufwendungen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Vorprüfung der Zuschussanträge durch die Verwaltung; Vorlage und Prüfung der Verwendungsnachweise; eine Bezuschussung im Folgejahr ist nur bei einer sachgerechten Verwendung der Vorjahresmittel möglich.

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Es handelt sich um eine freiwillige Leistung. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 16.02.2012 beschlossen, die Haushaltsmittel im Budget des Umweltamtes um 6.000 EURO zu erhöhen; insgesamt steht ein Betrag in Höhe von 35.800 EURO zur Verfügung.
Der Betrag soll zu gleichen Teilen an die Naturschutzverbände gewährt werden.

 

 

 

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   310090/55410031/530101

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:       
Anlage 1_Zuschussantrag Bund Naturschutz, Kreisgruppe Erlangen e. V.
Anlage 2_Zuschussantrag Landesbund für Vogelschutz, Kreisgruppe Erlangen
Anlage 3_Zuschussantrag Naturschutzgemeinschaft Erlangen
Anlage 4_Zuschussantrag Natur- und Umwelthilfe e. V.