Betreff
Antrag zur Überprüfung der Prioritätenliste beim Winterdienst, Bürgerversammlung Tennenlohe vom 17.04.2012
Vorlage
772/011/2012
Aktenzeichen
III/EB 772
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Werkausschuss nimmt die Ausführungen des EB 77 zur Kenntnis.


Das Bürgeranliegen wurde zum Antrag erhoben und ist aus diesem Grund nach den Vorschriften der Gemeindeordnung innerhalb von drei Monaten im zuständigen Ausschuss zu behandeln.
Der Antrag bezieht sich auf den schneereichen Winter 2010/2011 und beinhaltet die Überprüfung der Prioritätenliste des Winterdienstes bezüglich der Einbeziehung der Nebenstraßen in Tennenlohe. Er wird damit begründet, dass der Ortsteil Tennenlohe im Prioritätenplan nicht enthalten sei.

 

Der Winterdienst in der Stadt Erlangen wird nach 3 Prioritäten durchgeführt. Eine sofortige und gleichzeitige winterdienstliche Betreuung des gesamten Stadtgebietes ist weder vom Gesetzgeber gefordert, noch vom städtischen Winterdienst leistbar. Vielmehr richtet sich die winterliche Verkehrssicherung nach der Verkehrbedeutsamkeit und dem Gefahrenpotential der Straßen und wird daher nach Prioritäten eingeteilt und durchgeführt.

 

In der 1. Priorität werden die Fahrbahnen und Bereiche betreut, zu denen die Stadt Erlangen gesetzlich verpflichtet ist (Hauptverkehrsachsen, Busstrecken, Ampelanlagen, Fußgängerüberwege u.Ä.). In der 2. Priorität werden die Straßen betreut, die im Sinne der Rechtsprechung keine Verkehrsbedeutung haben, aber besondere bauliche Gefahrstellen aufweisen (z.B. Schulen, Kindergärten usw.). Nebenstrecken und Anliegerstraße werden schließlich in der 3. Priorität betreut, jedoch nur soweit technische und personelle Ressourcen zur Verfügung stehen.

 

Die Überprüfung der winterlichen Verkehrssicherung im Ortsteil Tennenlohe hat ergeben, dass der städtische Winterdienst die Vorgaben der ersten beiden Prioritäten erfüllt. Eine generelle Erweiterung des Winterdienstes für Tennenlohe bezüglich der 3. Priorität also für Neben- und Anliegerstraßen ist auf Grund der geringen Verkehrsbedeutung, insbesondere in den betreffenden Anlieger- und Nebenstraßen, sowie der bereits erreichten Kapazitätsgrenzen nicht möglich.

 

Einsätze auf Nebenstraßen werden auch künftig situationsbedingt entsprechend der Leistbarkeit angeordnet und durchgeführt.


Anlagen: