Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen wird entsprechend der Anlage 1 geändert.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Schwerbehinderte
und deren Begleitung, sofern im Schwerbehindertenausweis entsprechend
gekennzeichnet, sollen zukünftig jeweils 50 % Ermäßigung auf das Teilnehmerentgelt
erhalten.
Um die Inklusion von Menschen im
Bildungsbereich zu erleichtern und zu fördern, kann der Direktor / die
Direktorin unter Beteiligung der jeweiligen Interessenvertretungen von Menschen
mit Behinderung bei sozialer Bedürftigkeit Einzel- oder Gruppenermäßigungen
gewähren.
Diese Änderungen sollen neu in die Benutzungsordnung unter § 4 Abs. 1 mit aufgenommen werden.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Die Benutzungsordnung für die Volkshochschule Erlangen soll zum 01.08.2012 geändert werden.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen:
- Gegenüberstellung der geänderten Vorschriften (Anlage 1)