Betreff
Antrag auf Sperrung der Kammererstraße für den Kfz-Durchgangsverkehr
Vorlage
321/070/2012
Aktenzeichen
III/32
Art
Beschlussvorlage

1. Eine weitergehende Sperrung der Kammererstraße für den Kfz.-Durchgangsverkehr wird zum
    aktuellen Zeitpunkt nicht befürwortet.

2. Die Kammererstraße ist bei den Planungen zur Ausweitung der Fußgängerzone im Innenstadt-
    bereich zu berücksichtigen.

3. Der Antrag der ÖDP vom 23.5.2012 Nr. 68/2012 ist hiermit bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Sachbericht:

 

Mit dem Fraktionsantrag Nummer 68/2012 beantragt die ÖDP die Kammererstraße für den Durchgangsverkehr zu sperren. Begründet wird der Antrag damit, dass der zugelassene Durchgangsverkehr in der dortigen Tempo 20-Zone nicht erträglich sei, oftmals zu gefährlichen Situationen führe und infolgedessen diese Radachse unattraktiv mache (vgl. Anlage 1).

Die Kammererstraße ist als Verkehrsberuhigter Geschäftsbereich (Tempo 20-Zone) und als eingeschränkte Haltverbotszone ausgewiesen. Wie aus dem als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan der bestehenden Verkehrsverbote ersichtlich ist, ist die Kammererstraße bereits für den Durchgangsverkehr gesperrt. Aus westlicher Richtung ist die Zufahrt schon zur Südlichen Stadtmauerstraße mit Verkehrszeichen "Verbot der Einfahrt" mit Ausnahme des Radverkehr unterbunden. Aus Richtung Norden darf kein motorisierter Verkehr fließen. Aus östlicher Richtung besteht ebenfalls eine Sperrung für Krafträder und Kraftwagen. Von dieser Sperre ist der Anliegerverkehr ausgenommen. Die Freigabe des Anliegerverkehrs ist hier zwingend erforderlich, weil auf der Nordseite der Südlichen Stadtmauerstraße ein eingeschränktes Haltverbot für den Lieferverkehr kombiniert mit Bewohnerparkplätzen ausgewiesen ist. Zudem ist eine Zufahrtsmöglichkeit für die Belieferung der Geschäfte in der Kammererstraße erforderlich.

Ein Abfließen des Verkehrs aus der Südlichen Stadtmauerstraße kann mangels anderer Alternativen lediglich über die Kammererstraße erfolgen. Wendemanöver am Beginn des Fußgängerbereichs Hauptstraße (Einmündungsbereich Kammererstraße) wären unzumutbar und insbesondere für den Fußgänger- und Radverkehr sehr gefährlich. Eine Sperrung der Kammererstraße über das bestehende Maß hinaus kann daher von der Verwaltung derzeit nicht befürwortet werden.


In diesem Zusammenhang wird auf den in der Sitzung des UVPA am 22.5.2012 beschlossenen Auftrag an die Verwaltung, eine Ausweitung der Fußgängerzone im Innenstadtbereich weiter zu prüfen und das Ergebnis dem Ausschuss bis spätestens Ende 2012 erneut zur Beschlussfassung vorzulegen, hingewiesen. Bei dieser Prüfung ist auch die Kammererstraße einzubeziehen, was zu einer Verbesserung der dortigen Situation führen dürfte.

 

 

Anlagen:        Antrag (Anlage 1)
                        Übersichtsplan (Anlage 2)