1. Eine weitergehende Sperrung der Kammererstraße für den
Kfz.-Durchgangsverkehr wird zum
aktuellen Zeitpunkt nicht
befürwortet.
2. Die Kammererstraße ist bei den Planungen zur Ausweitung
der Fußgängerzone im Innenstadt-
bereich zu berücksichtigen.
3. Der Antrag der ÖDP vom 23.5.2012 Nr. 68/2012 ist hiermit bearbeitet.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Sachbericht:
Mit dem Fraktionsantrag Nummer 68/2012 beantragt die ÖDP die
Kammererstraße für den Durchgangsverkehr zu sperren. Begründet wird der Antrag
damit, dass der zugelassene Durchgangsverkehr in der dortigen Tempo 20-Zone
nicht erträglich sei, oftmals zu gefährlichen Situationen führe und
infolgedessen diese Radachse unattraktiv mache (vgl. Anlage 1).
Die Kammererstraße ist als Verkehrsberuhigter
Geschäftsbereich (Tempo 20-Zone) und als eingeschränkte Haltverbotszone
ausgewiesen. Wie aus dem als Anlage 2 beigefügten Übersichtsplan der
bestehenden Verkehrsverbote ersichtlich ist, ist die Kammererstraße bereits für
den Durchgangsverkehr gesperrt. Aus westlicher Richtung ist die Zufahrt schon
zur Südlichen Stadtmauerstraße mit Verkehrszeichen "Verbot der
Einfahrt" mit Ausnahme des Radverkehr unterbunden. Aus Richtung Norden
darf kein motorisierter Verkehr fließen. Aus östlicher Richtung besteht
ebenfalls eine Sperrung für Krafträder und Kraftwagen. Von dieser Sperre ist
der Anliegerverkehr ausgenommen. Die Freigabe des Anliegerverkehrs ist hier
zwingend erforderlich, weil auf der Nordseite der Südlichen Stadtmauerstraße
ein eingeschränktes Haltverbot für den Lieferverkehr kombiniert mit
Bewohnerparkplätzen ausgewiesen ist. Zudem ist eine Zufahrtsmöglichkeit für die
Belieferung der Geschäfte in der Kammererstraße erforderlich.
Ein Abfließen des Verkehrs aus der Südlichen Stadtmauerstraße kann mangels anderer Alternativen lediglich über die Kammererstraße erfolgen. Wendemanöver am Beginn des Fußgängerbereichs Hauptstraße (Einmündungsbereich Kammererstraße) wären unzumutbar und insbesondere für den Fußgänger- und Radverkehr sehr gefährlich. Eine Sperrung der Kammererstraße über das bestehende Maß hinaus kann daher von der Verwaltung derzeit nicht befürwortet werden.
In diesem Zusammenhang wird auf den in der Sitzung des UVPA am 22.5.2012
beschlossenen Auftrag an die Verwaltung, eine Ausweitung der Fußgängerzone im
Innenstadtbereich weiter zu prüfen und das Ergebnis dem Ausschuss bis
spätestens Ende 2012 erneut zur Beschlussfassung vorzulegen, hingewiesen. Bei
dieser Prüfung ist auch die Kammererstraße einzubeziehen, was zu einer
Verbesserung der dortigen Situation führen dürfte.
Anlagen: Antrag (Anlage 1)
Übersichtsplan
(Anlage 2)