Die Stadt Erlangen stimmt zu, dass der seit dem Jahr 2003
angebotene staatliche Lehrgang „Virtuelle Berufsoberschule (VIBOS) vom
laufenden Schulversuch ab dem Schuljahr 2012/2013 in die staatliche Regelform
überführt wird und stellt entsprechend Ziff. 2.2.2. der mit Wirkung vom
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche
Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)
Mit
Schreiben vom
2. Programme
/ Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was
soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)
Zur Implementierung des Regelangebots der virtuellen Berufsoberschule Erlangen ist der Erlass einer Rechtsverordnung notwendig.
3. Prozesse
und Strukturen
(Wie
sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)
Dem
in der Anlage befindlichen Entwurf der Rechtsverordnung des Bayerischen Staatsministeriums
für Unterricht und Kultus vom
4. Ressourcen
(Welche
Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
€ |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: Schreiben
des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und
Kunst vom
Entwurf einer Bekanntmachung Nr. 2230.1.3-UK „Staatlicher Lehrgang Virtuelle
Berufsoberschule Bayern
(VIBOS)“