Betreff
Zustimmung des Sachaufwandsträgers zur Überführung des staatlichen Lehrgangs "Virtuelle Berufsoberschule Bayern (VIBOS)" vom Schulversuch in die Regelform
Vorlage
40/139/2012
Aktenzeichen
I/40/HS008
Art
Beschlussvorlage

Die Stadt Erlangen stimmt zu, dass der seit dem Jahr 2003 angebotene staatliche Lehrgang „Virtuelle Berufsoberschule (VIBOS) vom laufenden Schulversuch ab dem Schuljahr 2012/2013 in die staatliche Regelform überführt wird und stellt entsprechend Ziff. 2.2.2. der mit Wirkung vom 1.8.2012 geltenden Verordnung Räume und Einrichtungen für den Lehrgang unentgeltlich zur Verfügung.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Mit Schreiben vom 21.05.2012 bittet das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst, die virtuelle Berufsoberschule mit ihrem Sitz in Erlangen in ein Regelangebot zu überführen. Seit 2003 bestand diese Schulform als Modellprojekt und wird ab kommendem Schuljahr als Regelangebot eingerichtet. Die Stadt Erlangen stellt den Sachbedarf der virtuellen Berufsschule auch mit der Einführung als Regelangebot weiterhin sicher.

 

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Zur Implementierung des Regelangebots der virtuellen Berufsoberschule Erlangen ist der Erlass einer Rechtsverordnung notwendig.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Dem in der Anlage befindlichen Entwurf der Rechtsverordnung des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus vom 3. Mai 2012, Az.: VII.8-5 O 9200-7-7a.4606 wird zugestimmt. Die Stadt Erlangen verpflichtet sich, den Sachbedarf der Schule mit der Bereitstellung von Räumen und Einrichtungen für den Lehrgang zu tragen.

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


 

 

Anlagen: Schreiben des Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und
                 Kunst vom 21.05.2012

                 Entwurf einer Bekanntmachung Nr. 2230.1.3-UK „Staatlicher Lehrgang Virtuelle
                 Berufsoberschule Bayern (VIBOS)“