Betreff
Vollzug des Aufenthaltsgesetzes, Strafanzeigen gegen ausländische Studenten wegen Studienfachwechsels
Vorlage
33/008/2012
Aktenzeichen
III/332/KKB T.2410
Art
Mitteilung zur Kenntnis

Der Bericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.


Zur Anfrage von Frau StR’in Rossiter in der 6. Sitzung des Stadtrates am 23.05.2012 wird folgendes mitgeteilt:

 

Die Aufenthaltserlaubnis ausländischer Studierender ist strikt an den Aufenthaltszweck Studium in der beantragten Fachrichtung gebunden. Wechselt ein Student sein Studienfach, ohne dies der Ausländerbehörde anzuzeigen, so erlischt seine Aufenthaltserlaubnis kraft auflösender Bedingung. Aufenthaltsgesetz und Verwaltungsvorschriften sehen dies explizit so vor. Die verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung ist ebenfalls eindeutig. Jeder Student wird hierüber bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gegen Unterschrift und Aushändigung des entsprechenden Hinweises informiert.

 

Tritt dieser Fall ein, so hält sich der betreffende Student unerlaubt hier auf und verwirklicht damit einen Straftatbestand. Bislang bestand die Staatsanwaltschaft auf die Vorlage einer Strafanzeige, die Stadt Erlangen hatte dem nachzukommen. Eine zahlenmäßige Erfassung dieses Personenkreises erfolgt nicht. In aller Regel wurden die Strafverfahren eingestellt, bzw. geringe Geldstrafen verhängt, es sei denn es bestanden bereits Vorstrafen.

 

Nach der neuesten Rechtsprechung des OLG Nürnberg vom 30.01.2012 geht dieses Gericht – in Abweichung von der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung – jedoch nicht von einem unerlaubten Aufenthalt aus, wenn ein Verlängerungsantrag gestellt wurde. Insoweit wird von einer Anzeige in diesen Fällen seitdem angesehen.

 


Anlagen: