Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss stimmt einer Korporativ Fördernden Mitgliedschaft der Stadt Erlangen in der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. zu.
Seit 2009 besteht in Erlangen mit
dem Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts das einzige
Institut dieser Forschungsgesellschaft in Nordbayern. Vorläufer war seit Anfang
2004 eine Max-Planck-Forschungsgruppe.
Die Max-Planck-Gesellschaft ist privatrechtlich als eingetragener Verein
organisiert und hat neben den Wissenschaftlichen Mitgliedern auch rund 650
Fördernde Mitglieder. Diese Kooperationsform trägt wesentlich zur
Unabhängigkeit der Max-Planck-Gesellschaft und zur wissenschaftlichen
Autonomie der einzelnen Max-Planck-Institute bei.
Die Unterstützung durch Fördernde Mitglieder und die
Verankerung in wesentlichen Teilen der Gesellschaft sind daher für die
exklusive Positionierung der Max-Planck-Gesellschaft sowie für die Exzellenz
ihrer Forschungsergebnisse von zentraler Bedeutung.
Dies spiegelt sich auch im Auswahl- und Aufnahmeverfahren für Mitglieder wider,
das durch ein hochkarätig besetztes Auswahlgremium gesteuert wird. Dieses
Gremium hat derzeit im Rahmen einer Initiative „MPI-Standorte werden Fördernde
Mitglieder“ insbesondere solche Städte in den Fokus genommen, die durch eines
oder mehrere Max-Planck-Institute bereits in enger Verbindung zur
Max-Planck-Gesellschaft stehen. Diese sollen nunmehr durch eine Korporativ Fördernde
Mitgliedschaft an den Belangen der gesamten Max-Planck-Gesellschaft teilhaben.
Derzeit gehören 25 Städte, davon 17 Standorte von Max-Planck-Instituten, als Kooperativ Fördernde Mitglieder dem Verein an.
Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft hat den Oberbürgermeister bzw. die
Stadt Erlangen angefragt, der Max-Planck-Gesellschaft als Korporativ Förderndes
Mitglied beizutreten.
Der Mitgliedsbeitrag für die Stadt beträgt 500 € jährlich.
Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
500 €
pro Jahr |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk 208190/57110020/542981
sind nicht vorhanden
Anlagen:
Schreiben der Max-Planck-Gesellschaft vom 31.05.2012