Betreff
Beitritt zur Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V.
Vorlage
II/169/2012
Aktenzeichen
II/WA
Art
Beschlussvorlage

Der Haupt-, Finanz- und Personalausschuss stimmt einer Korporativ Fördernden Mitgliedschaft der Stadt Erlangen in der Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften e. V. zu.


Seit 2009 besteht in Erlangen mit dem Max-Planck-Institut für die Physik des Lichts das einzige
Institut dieser Forschungsgesellschaft in Nordbayern. Vorläufer war seit Anfang 2004 eine Max-Planck-Forschungsgruppe.


Die Max-Planck-Gesellschaft ist privatrechtlich als eingetragener Verein organisiert und hat neben den Wissenschaftlichen Mitgliedern auch rund 650 Fördernde Mitglieder. Diese Kooperationsform trägt wesentlich zur Unabhängigkeit der Max-Planck-Gesellschaft und zur wissenschaftlichen
Autonomie der einzelnen Max-Planck-Institute bei.

Die Unterstützung durch Fördernde Mitglieder und die Verankerung in wesentlichen Teilen der Gesellschaft sind daher für die exklusive Positionierung der Max-Planck-Gesellschaft sowie für die Exzellenz ihrer Forschungsergebnisse von zentraler Bedeutung.
Dies spiegelt sich auch im Auswahl- und Aufnahmeverfahren für Mitglieder wider, das durch ein hochkarätig besetztes Auswahlgremium gesteuert wird. Dieses Gremium hat derzeit im Rahmen einer Initiative „MPI-Standorte werden Fördernde Mitglieder“ insbesondere solche Städte in den Fokus genommen, die durch eines oder mehrere Max-Planck-Institute bereits in enger Verbindung zur Max-Planck-Gesellschaft stehen. Diese sollen nunmehr durch eine Korporativ Fördernde Mitgliedschaft an den Belangen der gesamten Max-Planck-Gesellschaft teilhaben.

Derzeit gehören 25 Städte, davon 17 Standorte von Max-Planck-Instituten, als Kooperativ Fördernde Mitglieder dem Verein an.


Der Präsident der Max-Planck-Gesellschaft hat den Oberbürgermeister bzw. die Stadt Erlangen angefragt, der Max-Planck-Gesellschaft als Korporativ Förderndes Mitglied beizutreten.

 

Der Mitgliedsbeitrag für die Stadt beträgt 500 € jährlich.

 

 

Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

500 € pro Jahr

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk   208190/57110020/542981

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

Schreiben der Max-Planck-Gesellschaft vom 31.05.2012