Betreff
Bebauungsplan Nr. D 463 der Stadt Erlangen - Geh- und Radweg Dechsendorf-Röttenbach (Teilstrecke Süd) - hier: Verhandlungsergebnis mit dem Freistaat Bayern, weiteres Vorgehen
Vorlage
611/158/2012
Aktenzeichen
VI/61
Art
Beschlussvorlage

Nachdem in den Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern – vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg – weder eine Kostenübernahme bzw. -beteiligung an Planungs- und Gutachterkosten noch eine Bereitstellung von Ausgleichsflächen zu erreichen war, wird die Verwaltung beauftragt, hierfür eine Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2013 zu beantragen.
Die erwarteten Investitionskosten sind unter „Ergebnis/Wirkungen“ aufgeführt.

 


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Der Anlass der Planung ist in den Anlagen 1 und 2 ausführlich erläutert.

 

Gemäß UVPA-Beschluss vom 06.12.2011 wurden von Verwaltungsseite dem Freistaat Bayern die Problemlagen (s. hierzu auch Anlage 1) im Bebauungsplanverfahren Nr. D 463 aufgezeigt. Da im Normalfall die Realisierung eines Radweges entlang einer Staatsstraße im Zuständigkeitsbereich des Freistaates liegt, wurden die Verhandlungen mit der Zielsetzung geführt, bereits in der Planungsphase eine Kostenübernahme oder zumindest eine angemessene Kostenbeteiligung des Freistaates zu erreichen.

 

Vom Freistaat wurde bisher eine Förderung von ca. 75 % (= ca. 210.000,-- €) für die Maßnahme zugesagt. Das Verhandlungsergebnis ist nachfolgend zusammengefasst:

 

Mit dem Aufstellungsbeschluss der Stadt Erlangen vom 19.10.2010 sieht der Freistaat den Radwegebau von Dechsendorf zur nördlichen Stadtgrenze in Richtung Röhrach als städtisches Projekt an, für welches die Kommune eigenständig die notwendigen Planungsmittel bereitzustellen hat. In den bayerischen Haushalt sind und werden hierfür keine Mittel eingebracht.

 

Eine alternative Trassenführung des Geh- und Radweges abseits der Staatsstraße St 2259 und unter „Umfahrung“ der ggf. kostenkritischen Altlastenflächen ist aus Verwaltungssicht kritisch zu bewerten. Hierdurch wird der Weg verlängert und müsste in Teilbereichen verbreitert werden, da landwirtschaftliche Verkehre diesen mitbenutzen müssten.

Sicherheitsaspekte – insbesondere zur Nachtzeit – sind bei einem straßenfernen, in weiten Teilen durch den Wald führenden Routenverlauf zu bedenken und würden eine Wegebeleuchtung erforderlich machen.

Aufgrund der damit verbundenen Mehrkosten kann eine solche Trassenführung nicht befürwortet werden, zumal das Staatliche Bauamt Nürnberg noch prüfen muss, ob die Wegeführung abseits der Staatsstraße überhaupt förderfähig ist.

 

Für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. D 463 sind folgende Gutachten erforderlich:

 

·         Altlastenuntersuchungen
Die Verwaltung schätzt hier Kosten in Höhe von 5.000,-- €. In Abhängigkeit der Beprobungsergebnisse können weitergehende Untersuchungen erforderlich werden, deren Kosten derzeit nicht abgeschätzt werden können.

 

·         Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Die Verwaltung erwartet hier Kosten in Höhe von ca. 3.000,-- €.

 

·         Bezüglich der in Anlage 1 genannten Kosten für eine Höhenplanung des Geh- und Radweges ist zu berichten, dass diese für den Zweck der Bebauungsplanerstellung eigenständig von der Verwaltung geleistet werden kann. Die Verwaltung wird im Winterhalbjahr 2012/2013 ein Höhennivellement zur Verfügung zu stellen, auf dessen Basis die neuen Böschungskörper ausreichend genau bestimmt werden können. Haushaltsmittel werden hierfür im Rahmen der Bebauungsplanung nicht benötigt. Kosten für die technische Planung entstehen erst im Vorfeld des Wegebaus (s. unten).

 

Diese Untersuchungen dienen der Ermittlung von Planungsgrundlagen, die zwingend für das weitere Bebauungsplanverfahren erforderlich sind. Mittel- bis langfristig sind – nach einem erfolgreichen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens – weitere städtische Investitionen für die bauliche Umsetzung des Projektes notwendig:

 

·         Grunderwerb
Die Grunderwerbskosten (inkl. Notar, Vermessung usw.) werden vom Liegenschaftsamt aktuell auf ca. 35.000,-- € geschätzt. Haushaltsmittel hierfür sind bei Amt 23 im Grundsatz vorhanden.

 

·         Kosten für Entwurfs- und Ausführungsplanung des Geh- und Radweges stehen in direkter Abhängigkeit zu den sehr groben Baukostenannahmen (s. nachfolgender Punkt) und werden auf dieser nicht gesicherten Basis derzeit von der Verwaltung in Höhe von
ca. 27.000,-- € angesetzt.

 

·         Baukosten
In einer sehr groben, ersten Kostenschätzung hat die Verwaltung im Frühjahr 2010 für den Wegebau parallel zur Staatsstraße Baukosten in Höhe von ca. 218.000,-- € benannt. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich hierbei lediglich um grobe Kostenannahmen handelt, die im Zuge einer möglichen Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung zu aktualisieren bzw. zu konkretisieren wären. Diese Kosten beinhalten noch keine Anpassungsarbeiten an den Kreisverkehr Altkirchenweg, keine landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen oder Aufwendungen für besondere konstruktive Maßnahmen, die ggf. durch die Altlastenflächen (hier: Tragfähigkeit des Untergrundes) bedingt werden.
Zuwendungsfähige Gesamtkosten (Baukosten + Planung + Grunderwerb) belaufen sich auf ca. 280.000,-- €, für die Fördermittel in Höhe von ca. 75 % (= ca. 210.000,-- €) erwartet werden dürfen.

 

·         Unterhaltskosten für die Dauer von 8 Jahren, bevor die Unterhaltslast auf den Freistaat übergeht, wurden überschlägig mit ca. 24.000,-- € (zzgl. Reinigung und Winterdienst) benannt.

 

·         Kosten für Ausgleichsmaßnahmen sind derzeit nicht ermittelbar, da diese Maßnahmen Ergebnis der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung im Bebauungsplanverfahren sind.

 

·         Kosten für ggf. erforderliche Sanierungspflichten der Altlastenflächen können ohne Altlastenuntersuchung nicht abgeschätzt werden.

 

Mit dieser Beschlussvorlage ist letztendlich zu entscheiden, ob der Radwegebau vom Altkirchenweg zur nördlichen Stadtgrenze Erlangens eine so hohe Priorität besitzt, dass die vorgenannten Kosten und Kostenrisiken gerechtfertigt sind. Hierbei ist auch darauf hinzuweisen, dass ein Radweg allein auf Erlanger Stadtgebiet noch nicht den Lückenschluss nach Röttenbach leisten kann.
Nördlich der Stadtgrenze verbliebe bis Röhrach eine ca. 700 m lange Strecke über Heßdorfer Gemeindegebiet, auf welchem der Freistaat Bayern für Planung und Bau des Radweges zuständig bleiben wird.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

 

Das Bebauungsplanverfahren Nr. D 463 ist weiterzuführen, um den Bau des Geh- und Radweges von Dechsendorf in Richtung Norden auf Erlanger Stadtgebiet planungsrechtlich zu sichern und um eine Rechtsgrundlage für ggf. erforderliche Enteignungen (s. Anlage 2, Aufstellungsbeschluss) zu schaffen.

 

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

ca. 280.000,-- €

bei IPNr.:

Sachkosten:

8.000,-- €

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

 

bei Sachkonto:

Folgekosten

ca. 3.000,-- €/Jahr

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen
(Förderung des Freistaats Bayern)

ca. 210.000,-- €

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden (bis auf Grunderwerb. Weitere Kosten für Ausgleichsmaß-
                        nahmen/Altlastensanierung sind derzeit nicht bezifferbar)


Anlagen:        Anlage 1         UVPA-Beschlussvorlage vom 06.12.2011

                        Anlage 2         Aufstellungsbeschluss vom 19.10.2010