Nachdem in den Verhandlungen mit dem Freistaat Bayern –
vertreten durch das Staatliche Bauamt Nürnberg – weder eine Kostenübernahme
bzw. -beteiligung an Planungs- und Gutachterkosten noch eine Bereitstellung von
Ausgleichsflächen zu erreichen war, wird die Verwaltung beauftragt, hierfür
eine Mittelbereitstellung für das Haushaltsjahr 2013 zu beantragen.
Die erwarteten Investitionskosten sind unter „Ergebnis/Wirkungen“ aufgeführt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Der Anlass der Planung ist in den Anlagen 1 und 2 ausführlich erläutert.
Gemäß UVPA-Beschluss vom 06.12.2011 wurden von Verwaltungsseite dem Freistaat Bayern die Problemlagen (s. hierzu auch Anlage 1) im Bebauungsplanverfahren Nr. D 463 aufgezeigt. Da im Normalfall die Realisierung eines Radweges entlang einer Staatsstraße im Zuständigkeitsbereich des Freistaates liegt, wurden die Verhandlungen mit der Zielsetzung geführt, bereits in der Planungsphase eine Kostenübernahme oder zumindest eine angemessene Kostenbeteiligung des Freistaates zu erreichen.
Vom Freistaat wurde bisher eine Förderung von ca. 75 % (= ca. 210.000,-- €) für die Maßnahme zugesagt. Das Verhandlungsergebnis ist nachfolgend zusammengefasst:
Mit dem Aufstellungsbeschluss
der Stadt Erlangen vom 19.10.2010 sieht der Freistaat den Radwegebau von
Dechsendorf zur nördlichen Stadtgrenze in Richtung Röhrach als städtisches
Projekt an, für welches die Kommune eigenständig die notwendigen Planungsmittel
bereitzustellen hat. In den bayerischen Haushalt sind und werden hierfür keine
Mittel eingebracht.
Eine alternative Trassenführung
des Geh- und Radweges abseits der Staatsstraße St 2259 und unter „Umfahrung“
der ggf. kostenkritischen Altlastenflächen ist aus Verwaltungssicht kritisch zu
bewerten. Hierdurch wird der Weg verlängert und müsste in Teilbereichen
verbreitert werden, da landwirtschaftliche Verkehre diesen mitbenutzen müssten.
Sicherheitsaspekte – insbesondere zur Nachtzeit – sind bei einem straßenfernen, in weiten Teilen durch den Wald führenden Routenverlauf zu bedenken und würden eine Wegebeleuchtung erforderlich machen.
Aufgrund der damit verbundenen Mehrkosten kann eine solche Trassenführung nicht befürwortet werden, zumal das Staatliche Bauamt Nürnberg noch prüfen muss, ob die Wegeführung abseits der Staatsstraße überhaupt förderfähig ist.
Für die Fortführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. D 463 sind folgende Gutachten erforderlich:
·
Altlastenuntersuchungen
Die Verwaltung schätzt hier Kosten in Höhe von 5.000,-- €. In Abhängigkeit der
Beprobungsergebnisse können weitergehende Untersuchungen erforderlich werden,
deren Kosten derzeit nicht abgeschätzt werden können.
·
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
Die Verwaltung erwartet hier Kosten in Höhe von ca. 3.000,-- €.
· Bezüglich der in Anlage 1 genannten Kosten für eine Höhenplanung des Geh- und Radweges ist zu berichten, dass diese für den Zweck der Bebauungsplanerstellung eigenständig von der Verwaltung geleistet werden kann. Die Verwaltung wird im Winterhalbjahr 2012/2013 ein Höhennivellement zur Verfügung zu stellen, auf dessen Basis die neuen Böschungskörper ausreichend genau bestimmt werden können. Haushaltsmittel werden hierfür im Rahmen der Bebauungsplanung nicht benötigt. Kosten für die technische Planung entstehen erst im Vorfeld des Wegebaus (s. unten).
Diese Untersuchungen dienen der Ermittlung von Planungsgrundlagen, die zwingend für das weitere Bebauungsplanverfahren erforderlich sind. Mittel- bis langfristig sind – nach einem erfolgreichen Abschluss des Bebauungsplanverfahrens – weitere städtische Investitionen für die bauliche Umsetzung des Projektes notwendig:
·
Grunderwerb
Die Grunderwerbskosten (inkl. Notar,
Vermessung usw.) werden vom
·
Kosten für Entwurfs- und Ausführungsplanung des
Geh- und Radweges stehen in direkter Abhängigkeit zu den sehr groben
Baukostenannahmen (s. nachfolgender Punkt) und werden auf dieser nicht
gesicherten Basis derzeit von der Verwaltung in Höhe von
ca. 27.000,-- € angesetzt.
·
Baukosten
In einer sehr groben, ersten Kostenschätzung hat die Verwaltung im Frühjahr
2010 für den Wegebau parallel zur Staatsstraße Baukosten in Höhe von ca.
218.000,-- € benannt. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, dass es sich
hierbei lediglich um grobe Kostenannahmen handelt, die im Zuge einer möglichen
Entwurfs- bzw. Ausführungsplanung zu aktualisieren bzw. zu konkretisieren
wären. Diese Kosten beinhalten noch keine Anpassungsarbeiten an den
Kreisverkehr Altkirchenweg, keine landschaftspflegerischen Begleitmaßnahmen
oder Aufwendungen für besondere konstruktive Maßnahmen, die ggf. durch die
Altlastenflächen (hier: Tragfähigkeit des Untergrundes) bedingt werden.
Zuwendungsfähige Gesamtkosten (Baukosten + Planung + Grunderwerb) belaufen sich
auf ca. 280.000,-- €, für die Fördermittel in Höhe von ca. 75 % (= ca.
210.000,-- €) erwartet werden dürfen.
· Unterhaltskosten für die Dauer von 8 Jahren, bevor die Unterhaltslast auf den Freistaat übergeht, wurden überschlägig mit ca. 24.000,-- € (zzgl. Reinigung und Winterdienst) benannt.
· Kosten für Ausgleichsmaßnahmen sind derzeit nicht ermittelbar, da diese Maßnahmen Ergebnis der Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung im Bebauungsplanverfahren sind.
· Kosten für ggf. erforderliche Sanierungspflichten der Altlastenflächen können ohne Altlastenuntersuchung nicht abgeschätzt werden.
Mit dieser Beschlussvorlage ist
letztendlich zu entscheiden, ob der Radwegebau vom Altkirchenweg zur nördlichen
Stadtgrenze Erlangens eine so hohe Priorität besitzt, dass die vorgenannten
Kosten und Kostenrisiken gerechtfertigt sind. Hierbei ist auch darauf
hinzuweisen, dass ein Radweg allein auf Erlanger Stadtgebiet noch nicht den
Lückenschluss nach Röttenbach leisten kann.
Nördlich der Stadtgrenze verbliebe bis Röhrach eine ca. 700 m lange Strecke
über Heßdorfer Gemeindegebiet, auf welchem der Freistaat Bayern für Planung und
Bau des Radweges zuständig bleiben wird.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Das Bebauungsplanverfahren Nr. D 463 ist weiterzuführen, um den Bau des Geh- und Radweges von Dechsendorf in Richtung Norden auf Erlanger Stadtgebiet planungsrechtlich zu sichern und um eine Rechtsgrundlage für ggf. erforderliche Enteignungen (s. Anlage 2, Aufstellungsbeschluss) zu schaffen.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
ca. 280.000,-- € |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
8.000,-- € |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
|
bei
Sachkonto: |
Folgekosten |
ca. 3.000,-- €/Jahr |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
ca. 210.000,-- € |
bei
Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden (bis auf Grunderwerb. Weitere Kosten für Ausgleichsmaß-
nahmen/Altlastensanierung sind derzeit nicht bezifferbar)
Anlagen: Anlage 1 UVPA-Beschlussvorlage vom 06.12.2011
Anlage 2 Aufstellungsbeschluss vom 19.10.2010