1. Die Verwaltung wird beauftragt, zwei zusätzliche
Bewohnerparkgebiete (Gebiet Nummer 7 "Schillerstraße") sowie (Gebiet
Nummer 8 "Berufsschulzentrum") auszuweisen.
2. Die Verwaltung wird des Weiteren beauftragt, in den nächsten Monaten eine zusätzliche Bedarfsermittlung durchzuführen und bei Feststellung eines erhöhten Bedarfs zusätzliche Bewohnerparkplätze in den o. g. Gebieten auszuweisen.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Verbesserung der Parkplatzsituation für Bewohner im Bereich des Berufsschulzentrums.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Ausweisen von zwei neuen Bewohnerparkgebieten.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Ausweisen von 85 Bewohnerparkplätzen im Bewohnerparkgebiet "Schillerstraße" sowie von 16 Parkplätzen im Bewohnerparkgebiet "Berufsschulzentrum".
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
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Sachkosten: |
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Folgekosten |
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Korrespondierende
Einnahmen |
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bei
Sachkonto: |
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Hinweis: Amt 32 kann nicht ausschließen, dass die
Einführung weiterer Bewohnerpark-
regelungen Auswirkungen
hinsichtlich Parkgebühreneinnahmen bzw. auf die
Zuweisungen des
Zweckverbandes kommunale Verkehrsüberwachung aus
Verwarnungs- und
Bußgeldern an die Stadt Erlangen haben kann.
Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind im Budget des Amtes 66 vorhanden
sind nicht vorhanden
Sachbericht:
Die Verwaltung hat in der Sitzung des Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschusses am 20.9.2011 darüber informiert, dass ihr in den zurückliegenden Jahren wiederholt Anträge aus der Bürgerschaft zugingen, für bestimmte Wohnbereiche eine Bewohnerparkregelung einzuführen. Der Umwelt-, Verkehrs- und Planungsausschuss (UVPA) sowie das Ordnungs- und Straßenverkehrsamt konnten diese Anträge seinerzeit u. a. deswegen nicht befürworten, weil die Voraussetzung für eine gut funktionierende Bewohnerparkregelung – nämlich eine kontinuierliche Überwachung der Parkbeschränkungen – nicht in ausreichendem Umfang gewährleistet werden konnte.
Die Verwaltung hat weiter darüber informiert, dass aufgrund eines neueren Antrages aus der Bürgerschaft nach Abstimmung mit dem ZVKVÜ im Hinblick auf die Überwachung von dort keine Bedenken gesehen werden, wenn die Stadt Erlangen in eigener Zuständigkeit weitere Bewohnerparkgebiete ausweist. Nähere Informationen können der als Anlage 1 beigefügten Vorlage entnommen werden.
Rechtliche Aspekte
bei Einrichtung von Bewohnerparkgebieten
Nach der Verwaltungsvorschrift zu § 45 StVO (VwV-StVO) ist
die Anordnung von Bewohnerparkgebieten nur dort zulässig, wo mangels privater
Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die
Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit
haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen
Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden. In verschiedenen Gerichtsurteilen
wurde ein Fußweg von
300 – 350 m vom geparkten Fahrzeug zur Wohnung als zumutbar festgestellt und
dies selbst bei mehrfacher täglichen An- und Abfahrt.
Die Bewohnerparkbereiche sind unter Berücksichtigung des Gemeingebrauchs, des vorhandenen Parkdrucks und der örtlichen Gegebenheiten festzulegen. Dabei muss es sich um Nahbereiche handeln, die von den Bewohnern dieser städtischen Quartiere üblicherweise zum Parken aufgesucht werden. Die maximale Ausdehnung eines Bereiches darf auch in Städten mit mehr als 1 Mio. Einwohnern 1.000 m nicht übersteigen. Innerhalb eines Bewohnerparkbereichs dürfen werktags von 9.00 bis 18.00 Uhr nicht mehr als 50 %, in der übrigen Zeit nicht mehr als 75% der zur Verfügung stehenden Parkfläche für die Bewohner reserviert werden.
Datenerhebung und
Datenauswertung
Auf Grundlage des Beschlusses vom 20.9.2011 (Anlage 1) führte die Abteilung Verkehrsplanung in Anlehnung an die o. g. rechtlichen Vorgaben für den Bereich Berufsschulzentrum als erstes Gebiet eine umfangreiche Datenerhebung in Form einer ganztägigen Kennzeichenerfassung sowie eine entsprechende Auswertung durch. Wegen der weiten Ausdehnung des Berufsschulzentrumsgebiets mussten der Bereich entsprechend den Vorgaben der VwV zu § 45 StVO auf zwei Regelungsgebiete aufgeteilt werden. Für die beiden Gebiete wurden relevante Kenndaten (Einwohner, Haushalte, Schüler der Berufs-, Berufsober- und Fachoberschule, Anzahl der PKW) zusammengestellt. Mit Hilfe der Kennzeichenerfassung wurden im Zeitraum von 5:30 bis 21:30 Uhr die im öffentlichen Straßenraum geparkten Kraftfahrzeuge – unterschieden in Bewohner-Kfz. und gebietsfremde Kfz. – ermittelt. Im genannten Zeitraum fanden im kompletten Gebiet mehrmalige Begehungen statt, bei denen die Kennzeichen insgesamt sechs Mal erfasst wurden. Zusätzlich wurden die öffentlichen und privaten Stellplätze im genannten Bereich quantifiziert. Bei den öffentliche Stellplätzen wurde die jeweilige Parkregelung (Bsp. absolutes/eingeschränktes Halteverbot, Bewohnerparken etc.) erfasst.
Der Abgleich der erhobenen Kennzeichen erfolgte auf Grundlage der Hypothese, dass parkende Kfz. dann als Bewohner-Kfz. einzustufen sind, wenn diese
Ø ganztägig parken
Kraftfahrzeuge, die lediglich um 9 Uhr, 12 Uhr und 21 Uhr parkten, und nicht früh bzw. ganztägig erfasst wurden, wurden als nicht im unmittelbaren Wohnumfeld ansässige Parker (Schüler, Studenten, Berufstätige, Nutzer der Hiersemann-Halle etc.) eingestuft.
Unter Berücksichtigung der ermittelten Kenndaten, der Gebietsstruktur und dem beschriebenen Vorgehen bei der Kennzeichenerfassung konnten Stellplatzauslastung sowie Anteil an Bewohner-
Kfz. straßenscharf und zeitlich differenziert berechnet
werden (vgl. Anlage 2).
Ergebnis der
Datenerhebung
Die Analyse der erhobenen Kennzeichen und der Gebietsstruktur im Bereich Berufsschulzentrum ergab bezüglich des Parkdruckes ein differenziertes Bild. Die Stellplätze in einigen Straßen (z. B. Wilhelm-, Schiller- und Moltkestraße) sind ganztägig komplett belegt. Der Anteil an Bewohnerkraftfahrzeugen differiert nach Straße und Tageszeit. In weiteren Straßen im Untersuchungsgebiet sind ganztägig Parkplätze verfügbar. Die Reservierung von Bewohnerparkflächen ist in diesen Bereichen nicht notwendig.
Es wird darauf hingewiesen, dass die
Datenerhebung Ende des Winters während der Semesterferien durchgeführt wurde
und damit verbunden nicht repräsentative Verkehrsverhältnisse widerspiegelt. Es
ist davon auszugehen, dass sich der Parkdruck im Bereich des Berufsschulzentrums
aufgrund der sich in näherer Umgebung befindenden Institute der Universität
während des Semesters erhöhen wird. Die Durchführung einer erneuten Kennzeichenerfassung
außerhalb der Semesterferien ist in den nächsten Monaten vorgesehen. Eine
Ausweitung der aktuell vorgesehenen Bewohnerparkflächen kann dann auf Basis
dieser zweiten Kennzeichenerfassung vorgenommen werden.
Vorschlag zum
weiteren Vorgehen
Die neuen Bewohnerparkbereiche sollen
die Bezeichnung "Schillerstraße" bzw. "Berufsschulzentrum"
tragen und sind in Anlage 3 bzw. 4 dargestellt. Im Bewohnerparkgebiet Nummer 7
(Schillerstraße) wären somit ca. 85 von 450 öffentlichen Stellplätzen für
Bewohner reserviert (18,9 %). Im Bewohnerparkbereich Nummer 8
(Berufsschulzentrum) wären insgesamt ca. 16 von 240 öffentlichen Parkplätzen
den Bewohnern vorbehalten (6,7 %). Bei den Bewohnerparkplätzen auf der
Westseite der Loewenichstraße (42 Stück) würde ein sog. "Mischgebiet"
ausgewiesen werden, in dem man sowohl mit dem Bewohnerparkausweis Nummer 4
(Zollhaus) als auch mit dem Ausweis für das Bewohnerparkgebiet Nummer 7
(Schillerstraße) parken darf.
Die vorgesehenen Bewohnerparkbereiche
sind im Umgriff in Anlagen 3 und 4 dargestellt; im unmittelbaren Umfeld der
Beschwerdeführer aus der Max-Busch-Straße sind derzeit noch keine
Bewohnerparkplätze vorgesehen; dies ist jedoch im Rahmen der weiteren Bedarfsermittlung
möglich (vgl. Ziffer 2 Beschlussantrag).
Die Verwaltung weist darauf hin, dass
das durchgeführte Verfahren zur Ermittlung des Bedarfs an Bewohnerparkplätzen
mit sehr umfangreicher und zeitaufwendiger Datenerhebung sowie Datenauswertung
in Erlangen zum ersten Mal angewendet wurde und sich in zahlreichen anderen
Städten bereits seit langem bewährt hat. Dieses Verfahren liefert gut verwertbare
Zahlen und Ergebnisse, so dass die Durchführung von zusätzlichen Bewohnerbefragungen
nach Auffassung der Verwaltung weder sinnvoll noch zielführend wäre. Eine Auswertung
hinsichtlich der Auslastung der neuen Bewohnerparkgebiete im Zusammenhang mit
der Zahl der ausgegebenen neuen Bewohnerparkausweise muss nach einigen Monaten
durchgeführt werden, um so eine sinnvolle Nutzung des vorhandenen Parkraums zu
gewährleisten. Dabei ist eine kontinuierliche und lückenlose Überwachung des
ruhenden Verkehrs zwingend erforderlich.
Informativ weist Abteilung Verkehrsplanung darauf hin, dass ihr für das Wohngebiet Berufsschulzentrum zwischen Sieglitzhofer Straße und Loewenichstraße vermehrt Bürgerbeschwerden zugekommen sind, die bemängeln, dass die Anliegerstraßen häufig zur Umfahrung der Lichtsignalanlagen in der Drausnick- und Luitpoldstraße genutzt würden. Analog zum Vorgehen bei der Problematik des Durchgangsverkehrs in der Buckenhofer Siedlung wird die Verwaltung eine weitere Kennzeichenerfassung im Bereich Berufsschulzentrum durchführen, um den Anteil des Verkehrs zu erheben, bei dem es sich nicht um Ziel- und Quellverkehr handelt. Der Ausschuss wird über die Ergebnisse dieser Untersuchung erneut in Kenntnis gesetzt. Eine öffentliche Informationsveranstaltung zu beschriebener Problematik kann zu gegebener Zeit durchgeführt werden.
Anlagen: Vorlage vom 20.9.2011 (Anlage 1)
Auslastungsübersicht
(Anlage 2)
Übersichtsplan
Bewohnerparkgebiet Schillerstraße (Anlage 3)
Übersichtsplan
Bewohnerparkgebiet Berufsschulzentrum (Anlage 4)