Betreff
Antrag aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Sebaldussiedlung" vom 14.2.2012 auf Einführung der Einbahnstraßenregelung in der Görlitzer Straße für den Radverkehr
Vorlage
321/067/2012
Aktenzeichen
III/321
Art
Beschlussvorlage

Der Antrag aus der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Sebaldussiedlung" vom 14.2.2012 auf die Wiedereinführung der Einbahnstraßenregelung in der Görlitzer Straße für den Radverkehr wird abgelehnt und ist damit abschließend bearbeitet.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Vermeidung von Umwegfahrten für den Radverkehr

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Beibehaltung der bestehenden Verkehrsregelung

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

-----

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden

 

 

 

Sachbericht:


In der Bürgerversammlung für das Versammlungsgebiet "Sebaldussiedlung" am 14.2.2012 wurde von einem Bürger beantragt, die Einbahnstraßenregelung in der Görlitzer Straße auch für Fahrradfahrer wieder einzuführen. Die Radfahrer führen zum großen Teil ohne Licht gegen die Einbahnstraßenrichtung und seien für Autofahrer nur schwer erkennbar. Der Antrag wurde von der Mehrheit der anwesenden Bürger angenommen.

Auf Grund der guten Erfahrungen mit der Freigabe von Einbahnstraßen für den Radverkehr in Gegenrichtung in vielen Kommunen sowie in vielen Ländern der EU wurden die gesetzlichen Anforderungen an eine Freigabe deutlich reduziert. In der Görlitzer Straße ist die Geschwindigkeit auf 30 km/h (Tempo 30-Zone) beschränkt und die Verkehrsbelastung ist mit rund 600 Kraftfahrzeugen in 24 Stunden als gering einzustufen. Die Görlitzer Straße weist durchgehend eine Breite von mindestens 6 m auf. Die Begegnungsbreite beträgt trotz einseitig parkender Fahrzeuge zwischen 3,50 und 4 m.

Nachdem die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen für die Freigabe von Einbahnstraßen für Radverkehr in Gegenrichtung erfüllt waren, wurde mit Verkehrsanordnung vom 8.2.2011 die Freigabe des Radverkehrs in der Görlitzer Straße entgegen der Einbahnstraßenrichtung angeordnet. Begründet wurde die Anordnung mit der Erhöhung der Leichtigkeit des Radverkehrs und somit der Möglichkeit für den Radverkehr auf direktem Wege von der Stettiner Straße zur Breslauer und dann weiter zur Gebbertstraße zu gelangen. Die Aufstellung der Beschilderung zur Nutzung der Einbahnstraße in Gegenrichtung erfolgte am 3.3.2011.

Die um Stellungnahme gebetene PI Erlangen-Stadt teilt mit, dass für eine Rücknahme der Freigabe der Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung kein nachvollziehbarer Grund bestehe. Insbesondere seien das Unfallaufkommen absolut unauffällig, die vorhandenen Fahrbahnbreiten ausreichend und die Sichtverhältnisse gut.

Zusammenfassend kommen sowohl die Polizei als auch die Verwaltung zum Ergebnis, dass sich die Freigaben der Einbahnstraße für den Radverkehr in Gegenrichtung sowohl in der Görlitzer Straße als auch in anderen Einbahnstraßen im Stadtgebiet bewährt haben und daher diese Regelungen aufrechterhalten bleiben sollten.