Der HFPA weist den Vertreter der Stadt Erlangen an, in der 24. Gesellschafterversammlung am 25.06.2012 folgenden Beschlussvorlagen zuzustimmen:
· Feststellung des Jahresabschlusses für das Geschäftsjahr 2011.
· Vortrag des Gewinnvortrages zum 01.01.2011 in Höhe von 360.132,18 € zusammen mit dem Jahresüberschuss zum 31.12.2011 in Höhe von 82.962,42 € auf neue Rechnung.
· Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2011.
· Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2011.
· Verlängerung des Geschäftsbesorgungsvertrags zwischen Medical Valley GmbH und Medical Valley EMN e. V. bis 31.12.2015.
Die vom Vertreter in der Gesellschafterversammlung
abzugebenden Stimmen bedürfen nach der
Bayerischen Gemeindeordnung bzw. der Geschäftsordnung des Stadtrates der
Zustimmung bzw.
Genehmigung des Stadtrates bzw. des zuständigen Ausschusses.
Jahresabschluss
und Entlastung
Die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 erfolgte
auftragsgemäß unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes gem. §
316 ff. HGB durch den Abschlussprüfer Herrn Ronald Handwerker von der
Handwerker Wirtschaftstreuhand und Revision GmbH die zum zweiten Mal mit der
Prüfung beauftragt wurde. Der Auftrag umfasste auch die Prüfung nach § 53
Haushalts-grundsätzegesetz (HGrG). Die Prüfung wurde unter Berücksichtigung der
IDW-Prüfungsstandards erstellt und hat zu
keinen Einwendungen geführt.
Es wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
Die Bilanzsumme zum 31.12.2011
beträgt 591.843,85 € (Vj. 543,0 T€), es wurde ein Umsatz von 1.288.615,04 €
(Vj. 1.285,8 T€) erzielt. Der Jahresüberschuss ist mit 82.962,42 € (Vj. 88,9
T€) ausgewiesen und soll zusammen mit dem Gewinnvortrag zum 01.01.2011 in Höhe
von 360.132,18 € auf neue Rechnung vorgetragen werden. Auf die Anlagen 1
(Bilanz) und 2 (Gewinn- und Verlustrechnung) wird verwiesen.
Ergänzend zur Situation und zur voraussichtlichen
Entwicklung der Medical Valley Center GmbH wird nachfolgend auszugsweise auf
den Lagebericht 2011 verwiesen:
„Das Medical Valley Center war während des
Wirtschaftsjahres 2011 ganzjährig voll ausgelastet.
Die Medical Valley Center GmbH setzte
den seit dem Geschäftsjahr 2004 anhaltenden Trend fort und erwirtschaftete auch
im Jahr 2011 einen Gewinn.
Zusammen mit dem Medical Valley EMN e.V. konnten
einige der Aktivitäten des MVC in Förderprojekte eingebracht und eine
Anteilsfinanzierung erreicht werden. Damit erhöht sich insgesamt das zur
Verfügung stehende Budget. Gleichzeitig werden durch den fokussierten
Mitteleinsatz freie Budgets geschont und Liquiditätsreserven aufgebaut.
Das wirtschaftliche Risiko der Medical Valley
Center GmbH ist nach Vollvermietung in erster Linie von der wirtschaftlichen
Situation der eingemieteten Unternehmen abhängig.
Im Jahr 2011 konnte die Medical Valley Center
GmbH Auszüge von Unternehmen innerhalb kürzester Zeit kompensieren. Diese
schnelle Reaktion auf kurzfristige Auszüge wird auch im Jahr 2012 gegeben sein.
Das Medical Valley Center GmbH rechnet mit einer
gleich bleibenden hohen Nachfrage nach Büro- und Laborflächen. Weitere Anfragen
nach Mieträumen liegen vor, die derzeit nicht befriedigt werden können. Die
Medical Valley Center GmbH hat sich aktiv an einem Förderprojekt
„Forschungscampus“ beteiligt. Innerhalb dieses Projektes soll ein Gründercampus
auf Flächen der FAU Erlangen entwickelt werden, welcher im Idealfall durch das
MVC betrieben werden kann. Die Entscheidungen zu diesem Förderprojekt fallen im
Jahr 2012/13.“
Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Medical Valley EMN e.V.
Die damalige Betriebsgesellschaft IZMP mbH, jetzt Medical Valley Center
GmbH (MVC) hat zum 01.05.2010 einen Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Medical
Valley EMN e.V. (MV EMN) abgeschlossen. Der Vertrag ist bis 31.12.2012
befristet.
Da sich die Zusammenarbeit zwischen MVC und MV EMN, insbesondere auch im
Zusammenhang mit der Umsetzung der Beiträge zum Spitzencluster-Wettbewerb, sehr
erfolgreich gestaltet und entwickelt hat, möchte die MVC ihre einseitige
Verlängerungsoption ausüben und den Geschäftsbesorgungsvertrag bis 30.06.2015
verlängern. Für den nach der bisherigen Entwicklung sehr unwahrscheinlichen
Fall, dass das Spitzencluster-Projekt nicht bis zu diesem Zeitpunkt verlängert
wird, wird in den Verlängerungsvertrag eine entsprechende Ausstiegsklausel eingebaut.
Grundlage für das vereinbarte Vertragsende 30.06.2015 war das Auslaufen
der Spitzencluster-Förderung. Die erforderlichen Dokumentationspflichten und
Nacharbeiten, die im Rahmen eines umfangreichen Förderprojektes entstehen,
machen es jedoch notwendig, die Personalressourcen für ein weiteres halbes Jahr
vorzuhalten.
Aus diesem Grund möchte die MVC den MV EMN mit der Fortführung der Geschäftsbesorgung
bis einschließlich 31.12.2015 beauftragen.
Anlagen:
Anlage 1 Bilanz zum
31.12.2011
Alage 2 GuV 2011