Der
Bau- und Werkausschuss beschließt:
Den
Ausführungen in der Begründung wird zugestimmt. Die vorhandene baulich marode
Brücke im Zuge der Sebastianstraße über den Hutgraben in Tennenlohe wird
abgebrochen und gemäß der vorliegenden Planung (Lageplan, Längsschnitt) als
Stahlrohrdurchlass wiederhergestellt.
Für die Realisierung der Maßnahme ist Grunderwerb geringen Ausmaßes erforderlich. Die Verwaltung wird beauftragt, die Grundstücksflächen zu erwerben.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Die Brücke über den
Hutgraben im Zuge der Sebastianstraße in Tennenlohe, muss zur Sicherstellung
der Standsicherheit und zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit vollständig
abgebrochen und erneuert werden. Durch diese Maßnahme wird eine dauerhafte und
nachhaltige Nutzung wieder hergestellt.
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
Bei der Brücke über den
Hutgraben im Zuge der Sebastianstraße in Tennenlohe handelt es sich um eine
Sandsteinbogenbrücke mit einer aufgelagerten Betonplatte, die nachträglich
durch einen Wellstahlrohrdurchlass verlängert wurde.
Bei der Hauptprüfung 2009
gemäß DIN 1076 wurden umfangreiche Schäden im Bereich der Sandsteinbogenbrücke
festgestellt, die es notwendig macht, einmal im Jahr eine Sonderprüfung gemäß
DIN 1076 durchzuführen, um die Verkehrssicherheit und die Nutzung weiterhin
gewährleisten zu können.
Die Art und der Umfang der
vorhandenen Schäden sind derart massiv, dass eine Sanierung mit vertretbarem
wirtschaftlichem Aufwand nicht mehr möglich ist. Daher ist es beabsichtigt,
dieses Bauwerk vollständig zu erneuern.
Die Verwaltung beabsichtigt
die derzeitige Fahrbahnbreite von 6,90 m auf 7,50 m zu erhöhen. Zudem werden
die westlich und östlich vorhandenen Gehwege mit einer Breite von 2,00 m bzw.
1,50 m auf jeweils 2,50 m verbreitert. Damit ergibt sich eine Erhöhung der
Breite zwischen den Geländern von derzeit 10,40 m auf geplant 12,50 m.
Der erforderliche
Querschnitt des Bauwerkes wurde hinsichtlich der hydraulischen Erfordernisse
innerhalb der Verwaltung und mit der unteren Wasserrechtsbehörde abgestimmt.
Im Rahmen der Vorplanung hat
das beauftragte Ingenieurbüro zwei verschiedene Bauwerksvarianten untersucht.
Neben dem Stahlrohrdurchlass wurde auch eine Stahlbetonbrücke untersucht. Die
Stahlbetonbrücke stellt mit einem Investitionsaufwand von ca. 350.000,- € und
einer Bauzeit von ca. 4 Monaten im Vergleich zum Stahlrohrdurchlass keine
vertretbare Alternative dar.
Die jetzt zur
Beschlussfassung vorgesehene Variante des Stahlrohrdurchlasses stellt sowohl im
Hinblick auf die erstmaligen Investitionskosten in Höhe von 200.000,- € (incl.
ca. 5.000,- € Grunderwerbskosten) hinsichtlich der deutlich kürzeren Bauzeit
(ca. 2 Monate) und damit der verkehrlichen Beeinträchtigungen die sinnvollste
Lösung dar. Auch hinsichtlich der Dauerhaftigkeit haben Stahlrohrdurchlässe mit
einer theoretischen Nutzungsdauer von 70 Jahren gegenüber Stahlbetonbrücken mit
einer theoretischen Nutzungsdauer von 80 Jahren (Überbau) bei dieser Bauwerksgröße
kaum Nachteile.
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
Die Maßnahme soll im August
2012 gemäß VOB/A ausgeschrieben werden. Der Baubeginn erfolgt voraussichtlich
Mitte September 2012, so dass die Überfahrung des Hutgrabens Ende Oktober 2012
fertig gestellt werden kann.
Die Maßnahme wird unter
Vollsperrung für den Kfz-, Fußgänger- und Radverkehr durchgeführt. Hierzu
werden für den Individual- und den öffentlichen Verkehr (Bus)
Umleitungsstrecken eingerichtet.
Eine Förderfähigkeit der Maßnahme
wurde geprüft, da es allerdings um keine wesentliche Verbesserung der
verkehrliche Verhältnisse handelt, ist keine Förderung möglich.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
200.000,- € |
bei IPNr.: 541.813 |
Sachkosten: |
€ |
bei Sachkonto: |
Personalkosten (brutto): |
€ |
bei Sachkonto: |
Folgekosten |
keine zusätzlichen Folgekosten |
bei Sachkonto: |
Korrespondierende Einnahmen |
€ |
bei Sachkonto: |
|
Haushaltsmittel
werden
nicht benötigt
sind vorhanden auf
IvP-Nr. 541.813: Erneuerung Brücke über Hutgraben
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind
nicht vorhanden
Bearbeitungsvermerk des
Rechnungsprüfungsamtes
Die
Entwurfsplanungsunterlagen mit ergänzender Kostenermittlung haben dem
RPA vorgelegen. Bemerkungen waren
nicht veranlasst
veranlasst (siehe
anhängenden Vermerk)
Anlagen: Übersichtslageplan (Anlage 1)
Lageplan (Anlage
2)
Längsschnitt
(Anlage 3)