Die gesamte Elisabethstraße wird gemäß beiliegender Planung (Anlage 2) umgebaut.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Erschließungsvertrag mit dem Erschließungsträger (GEWO­BAU Erlangen) abzuschließen, in dem dieser die Kosten für den Straßenumbau übernimmt und einer unentgeltlichen Aufhebung des an den benötigten Grundstücksteilflächen (siehe Anlage 4) lastenden Erbbaurechts (Grundstückseigentümer ist die Stadt Erlangen) zustimmt.


1.   Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt werden?)

Die GEWOBAU entwickelt die Flächen nördlich der Elisabethstraße sowie westlich der Wilhelminenstraße im Bereich Groß-von-Trockau-Platz für Wohnungsbau. Der erste Bauabschnitt, ein Studierendenwohnheim an der Ecke Elisabethstraße / Kurt-Schumacher-Straße ist derzeit in Bau.

 

Bereits im 2009 durchgeführten Wettbewerb war der aufgrund der Bauvorhaben erforderliche Ausbau der Elisabethstraße durch die GEWOBAU vorgesehen und abgestimmt. Der UVPA beschloss in seiner Sitzung am 06.12.2011, die GEWOBAU durch ihren Gesellschafter "Stadt Erlangen" u.a.

- mit der Klärung der noch offenen grundrechtlichen Fragestellungen,

- der Abtretung der für den Straßenausbau erforderlichen Flächen,

- der Kostenübernahme für den Straßenausbau sowie

- dem Nachweis der Einhaltung des Lärmschutzes

zu beauftragen.

 

Im Folgenden werden, basierend auf einer Ämterabstimmung vom 22.05.2012, der aktuelle Sachstand des Gesamtvorhabens, die wesentlichen noch offenen Punkte sowie die im Weiteren erforderlichen Schritte dargestellt.

 

Die Elisabethstraße ist eine Erschließungsstraße in der Buckenhofer Siedlung im Erlanger Stadtosten (Anlage 1).

 

Zur Erschließung der Bauvorhaben der GEWOBAU sollen entlang der Elisabethstraße insgesamt 12 Grundstückszufahrten für die erforderlichen privaten Stellplatzanlagen errichtet werden (Stellplatznachweis). Um ein sicheres Ein- und Ausfahren von den Grundstückszufahrten zu gewährleisten (Sichtfelder) und gleichzeitig einige öffentliche Stellplätze im Straßenraum beibehalten zu können sowie um die bereits im Wettbewerb 2009 formulierten verkehrlichen Ziele für die Elisabethstraße im Zusammenhang mit den Bauvorhaben realisieren zu können, muss die Elisabethstraße komplett umgebaut werden.

 

2.   Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw. Wirkungen zu erzielen?)

Die GEWOBAU hat in Abstimmung mit der Stadtverwaltung einen Straßenplan für die Umge­staltung der Elisabethstraße erstellen lassen. Die Elisabethstraße soll nach dieser Planung umgebaut werden (Anlage 2 und 3).

 

Aufgrund der sehr beengten Platzverhältnisse und zur Geschwindigkeitsdämpfung des motorisierten Individualverkehrs wird die Fahrbahn sehr schmal ausgeführt. Somit können sich zukünftig Pkws nur mit sehr geringer Geschwindigkeit auf der Elisabethstraße begegnen. Größere Fahrzeuge müssen an Ausweichstellen warten.

Auf der nördlichen Straßenseite sind, wo es die zahlreichen Grundstückszufahrten zulassen, öffentliche Parkbuchten vorgesehen, um ein geordnetes Parken sicherzustellen. Zukünftig wird nicht mehr halbseitig auf der Fahrbahn und halbseitig auf dem Gehweg geparkt.

Somit steht ebenfalls auf der nördlichen Straßenseite ein durchgängiger, etwa 2 m breiter Gehweg zur Verfügung.

Der Radverkehr wird, wie in Tempo-30-Zonen üblich, ohne Markierungen auf der Fahrbahn geführt.

Im öffentlichen Straßenraum befinden sich keine Bäume. Die zahlreichen Bäume am Straßenrand auf dem Sportgelände bleiben jedoch unberührt erhalten. Die Bäume am nördlichen Straßenrand auf dem Grundstück der GEWOBAU bleiben teils erhalten oder werden durch neue Bäume ersetzt.

 

Der Umbau der Elisabethstraße erfolgt unabhängig vom Bau einer Haltestelle in der Kurt-Schumacher-Straße, d.h. beim Umbau der Elisabethstraße wird noch keine Bushaltestelle an der Kurt-Schumacher-Straße eingerichtet. Es werden jedoch Flächen für einen möglichen Haltestellenstandort sichergestellt und frei gehalten, sodass eine Haltestelle weiterhin realisierbar bleibt.

 

3.   Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote erbracht werden?)

Durch das groß angelegte Bauvorhaben der GEWOBAU, das sich entlang der gesamten Elisabethstraße erstreckt, wird der Straßenumbau erst notwendig. Die Kosten sind vom Erschließungsträger als dem Veranlasser des Straßenumbaus zu übernehmen. Dazu ist ein Erschließungsvertrag zwischen dem Erschließungsträger (GEWOBAU Erlangen) und der Stadt Erlangen abzuschließen, wobei die Eckpunkte des Erschließungsvertrages sinngemäß u.a. folgende Regelungen beinhalten werden:

- vollständiger Umbau der Elisabethstraße mit Neuaufteilung des Straßenquerschnitts (in Gehweg, Parksteifen, Fahrbahn) einschließlich Umbau der Einmündungsbereiche in die Kurt-Schumacher-Straße und in die Wilhelminenstraße,

- Berücksichtigung eines zukünftig eventuell zu erstellenden Bushalts im Bereich Kurt-Schumacher-Straße bei der Planung des Erschließungsträgers,

- Übernahme sämtlicher Kosten für Planung und Bau durch den Erschließungsträger,

- Beauftragung eines fachkundigen Ing.-Büros für Planung, Ausschreibung und Bauleitung durch den Erschließungsträger,

- Bereitstellung der für den Umbau der Elisabethstraße erforderlichen Grundstücksflächen durch den Erschließungsträger,

- weitere standardisierte Regelungen hinsichtlich Mängelhaftung, Abnahme der Bauleistung und Übernahme der Verkehrsflächen.

 

Der Erschließungsvertrag regelt u.a. den Umbau der Elisabethstraße gemäß beiliegender Planung (Anlage 2 und 3), d.h. Anpassung des Einmündungsbereichs Elisabethstraße/Kurt-Schumacher-Straße sowie des Einmündungsbereichs Elisabethstraße/Wilhelminenstraße, Umbau der gesamten Elisabethstraße auf nördlicher Straßenseite mit Anlage von Parkbuchten, Grundstückszufahrten und Gehweg.

 

Um die Mindestanforderungen für Gehweg-, Parkstreifen- und Fahrbahnbreiten erfüllen zu können, wird sich die Straßenbreite insgesamt leicht erhöhen (um etwa 0,92 m). Die Teilflächen von rund 377 m² aus dem Grundstück # 2507 und # 2507/240 – Erlangen – (Anlage 4), die für den Straßenumbau der Elisabethstraße sowie für eine mögliche Bushaltestelle an der Kurt-Schumacher-Straße benötigt werden, sollen durch eine unentgeltliche Aufhebung des Erbbaurechts (Stadt Erlangen ist Grundstückseigentümer) an diesen Teilflächen an die Stadt Erlangen übertragen werden. Dies wird ebenfalls in dem Erschließungsvertrag vereinbart.

 

Eine Bürgerbeteiligung zum Straßenumbau wird nicht durchgeführt, da die Elisabethstraße derzeit, bis auf ein Einfamilienhaus und das Sportgelände, unbewohnt ist. Zudem werden bei einem Umbau keine Beiträge nach der Straßenausbaubeitrags-Satzung von den Grundstückseigentümern erhoben, da die Kosten vollumfänglich durch den Erschließungsträger zu übernehmen sind.

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:

            Anlage 1 - Ausschnitt Stadtkarte

            Anlage 2 - Straßenplan Elisabethstraße

            Anlage 3 - Straßenquerschnitt Elisabethstraße

            Anlage 4 - Grunderwerbs-Flächen