Der Bauausschuss/ Werkausschuss für den
Entwässerungsbetrieb begutachtet den Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres
2011.
Der Stadtrat stellt den
Jahresabschluss 2011 fest und beschließt den bilanziellen Jahresverlust in Höhe
von 2,115 Mio. € auf neue Rechnung vorzutragen.
Weiterhin wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
1. Ergebnis/Wirkungen
(Welche Ergebnisse bzw. Wirkungen sollen erzielt
werden?)
Vollzug der zugrundeliegenden Rechtsnormen, insbesondere
- Gemeindeordnung Bayern (GO)
- Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV)
- Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb der Stadt Erlangen
hinsichtlich wirtschaftlicher Führung
und Rechnungslegung
2. Programme / Produkte / Leistungen / Auflagen
(Was soll getan werden, um die Ergebnisse bzw.
Wirkungen zu erzielen?)
- Feststellung des Jahresabschlusses
- Entscheidung über die Gewinnverwendung
- Erteilung der Entlastung
3. Prozesse und Strukturen
(Wie sollen die Programme / Leistungsangebote
erbracht werden?)
- Begutachtung im BWA am 19.06.2012
- Beschluss im RPA am 05.07.2012
- Feststellung des Jahresabschlusses, Entscheidung über die Behandlung des
Jahres-
verlustes und Erteilung der Entlastung
im StR am 26.07.2012
Der Jahresabschluss 2011 des EBE wurde von der Werkleitung gemäß § 25 Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) im I. Quartal 2012 aufgestellt. Siehe hierzu den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2011, in dem der Lagebericht, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung und der Anhang enthalten sind.
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2011 erfolgte gemäß Beschluss des Stadtrates vom 29.09.2011 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband, München, in der Zeit vom 02.04.2012 bis 25.04.2012 (mit Unterbrechungen).
Der Bestätigungsvermerk wurde für den Jahresabschluss 2011 vollinhaltlich erteilt.
Der Jahresabschluss 2011 wird den Mitgliedern des Bauausschusses / Werkausschusses für den Entwässerungsbetrieb gemäß § 9 Abs. 3 S. 1 der Betriebssatzung für den Entwässerungsbetrieb (BS-EBE) zur Stellungnahme vorgelegt.
Die örtliche Rechnungsprüfung wird durch Amt 14 durchgeführt. Der Beschluss des Jahresabschlusses ist im Rechnungsprüfungsausschuss am 05.07.2012 vorgesehen.
Der Stadtrat soll gemäß § 9 Abs. 3 S. 2 u. 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 5 BS-EBE in der Sitzung am 26.07.2012 den geprüften Jahresabschluss 2011 feststellen und über die Behandlung des Jahresverlustes beschließen.
Seitens der Werkleitung wird vorgeschlagen, dass der bilanzielle Jahresverlust des Wirtschaftsjahres 2011 in Höhe von 2,115 Mio. € auf neue Rechnung vorgetragen wird.
Des Weiteren soll die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO erteilt werden.
Die
Mitglieder des BWA’s haben einen Bericht über die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2011 für das Geschäftsjahr 2011 des Wirtschaftsprüfers erhalten.
Die Mitglieder des Stadtrates erhalten ein Testatexemplar des Jahresabschlusses zum 31.12.2011 für das Geschäftsjahr 2011.
Erläuterung des Jahresergebnisses
Gegenüber dem prognostizierten Jahresgewinn im Wirtschaftsplan 2011 in Höhe von 13,6 Tsd. Euro ergab sich ein vorläufiger Jahresverlust i.H.v. 396,4 Tsd. Euro. Bei einer Bilanzsumme i.H.v. 128,8 Mio. Euro ist die Abweichung zum Wirtschaftsplan nur marginal.
Für die im Kalkulationszeitraum 2011-2014 abzubauenden Gebührenüberschüsse i.H.v. rd. 1,7 Mio. Euro aus dem vorhergehenden Kalkulationszeitraum musste im Rahmen des Jahresabschlusses erstmalig zu Lasten des Jahresergebnisses eine Rückstellung gebildet werden, welche bis 2014 wieder erfolgswirksam aufgelöst wird; siehe hierzu Prüfungsbericht Ziff. 2.2 Abs. 2.
Begründet ist dies einerseits durch den vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) erlassenen Prüfungsstandard sowie andererseits durch den am 01.01.2011 neu begonnenen Kalkulationszeitraum für die Kanalbenutzungsgebühren nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG).
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Der Aufwand für die
Abschlussprüfung durch den BKPV beträgt rd. 27.000,-- Euro.
Anlagen: ---