Betreff
Abenteuerspielplatz am Anger, SPD-Fraktionsantrag Nr. 031/2012
Vorlage
232/026/2012
Aktenzeichen
VI/23
Art
Beschlussvorlage

Der Sachbericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.

Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 031/2012 ist damit abschließend bearbeitet.


      Die Angerinitiative nutzt gemäß Mietvertrag vom 08.01.1990 eine Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 1957 –Gmkg. Erlangen – zu aktuell ca. 5.400 m² (Gebäude Michael-Vogel-Str. 61 mit Vereinsräumen zu ca. 160 m² sowie Außen-/Freifläche) als Abenteuerspielplatz.

      Im Zuge des Ausbaus der Bahnstrecke Nürnberg-Ebensfeld wird derzeit der Planungsabschnitt PA 17 ausgebaut. Dazu liegt ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss des Eisenbahnbundesamtes vom 30.10.2009 vor. Der Beschluss sieht u. a. vor, dass im Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 1957 – Gmkg. Erlangen – die Bahntrasse verbreitert wird. Dies hat zur Folge, dass der auf dem Grundstück bestehende Abenteuerspielplatz um die entlang der Freizeitfläche verlaufende Ausbaufläche verschmälert werden muss. Die Bahn hat mittlerweile die für den Streckenausbau vorgesehene Teilfläche aus dem Grundstück erworben; eine weitere Teilfläche wird der Bahn als vorübergehende Mietfläche bis zum 31.12.2015 vorgehalten. Der tatsächliche Ausbau im betroffenen Bereich hat noch nicht stattgefunden.

      Die Angerinitiative ist durch den Streckenausbau über eine Fläche/einem Streifen von ca. 340 m² Fläche betroffen (vgl. Lageplan, s. Anlage 1). Davon ist eine Teilfläche von rd. 80 m² vorübergehende Nutzfläche, so dass die Angerinitiative dauerhaft nur rd. 260 m² Fläche verliert. Das für die Betreuung der Einrichtung zuständige Kultur- und Freizeitamt war in die Planungen der Bahn bereits frühzeitig eingebunden, so dass sich der Verein rechtzeitig auf die Veränderungen einstellen konnte. Aufgrund der Einwendungen des Kultur- und Freizeitamtes, die im Rahmen der Beteiligung im Planfeststellungsverfahren abgegeben wurden, hat die Bahn ihre Planungen weitestgehend auf die Belange der Stadt abgestellt und verändert, so dass der Betrieb der Freizeiteinrichtung weiter ungefährdet stattfinden kann.  Ein Ortstermin, der zusammen mit der Angerinitiative stattgefunden hat, hat ergeben, dass das räumliche Gesamtangebot an  vorhandener Freizeitinfrastruktur nicht reduziert werden muss, sondern lediglich eine kleinräumige Verschiebung zweier bestehender Hütten erforderlich wird.

Zudem wird darauf hingewiesen, dass die Freifläche der Angerinitiative bereits in den Jahren 2006/2007 gemäß den Planungen des Kultur- und Freizeitamtes in südlicher Richtung um eine Fläche von rd. 1.000 m² erweitert wurde und mit weiterer Infrastruktur ausgebaut wurde.
Die Erweiterungsfläche ist damit bei weitem größer als der jetzt durch den Bahnausbau bedingte Flächenverlust.

 

Das mit Fraktionsantrag der SPD-Fraktion Nr. 031/2012 als mögliche Ersatzfläche vorgeschlagene städtische Grundstück Fl. Nr. 1957/2 –Gmkg. Erlangen –, das in nördlicher Richtung an das Vereinsgelände angrenzt, ist nach den planungsrechtlichen Voraussetzungen des Flächennutzungsplans als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Seit einiger Zeit werden unterschiedliche Nutzungsoptionen stadtintern diskutiert und geprüft. Diese würden im Falle der Befürwortung des Antrags ggf. durch die Nutzung einer Teilfläche der Angerinitiative beeinträchtigt oder erschwert, was im Gesamtinteresse der Stadt nicht wünschenswert erscheint.  

 

 

 

 

4.   Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des Leistungsangebotes erforderlich?)

Investitionskosten:

bei IPNr.:

Sachkosten:

bei Sachkonto:

Personalkosten (brutto):

bei Sachkonto:

Folgekosten

bei Sachkonto:

Korrespondierende Einnahmen

bei Sachkonto:

Weitere Ressourcen

 

 

Haushaltsmittel

             werden nicht benötigt

             sind vorhanden auf IvP-Nr.      

                        bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk        

                   sind nicht vorhanden


Anlagen:        1 Lageplan

                        2 Fraktionsantrag