Der Sachbericht der Verwaltung dient zur Kenntnis.
Der Antrag der SPD-Fraktion Nr. 031/2012 ist damit abschließend bearbeitet.
Die
Angerinitiative nutzt gemäß Mietvertrag vom 08.01.1990 eine Teilfläche des Grundstücks
Fl. Nr. 1957 –Gmkg. Erlangen – zu aktuell ca. 5.400 m² (Gebäude
Michael-Vogel-Str. 61 mit Vereinsräumen zu ca. 160 m² sowie Außen-/Freifläche)
als Abenteuerspielplatz.
Im
Zuge des Ausbaus der Bahnstrecke Nürnberg-Ebensfeld wird derzeit der Planungsabschnitt
PA 17 ausgebaut. Dazu liegt ein rechtskräftiger Planfeststellungsbeschluss des
Eisenbahnbundesamtes vom 30.10.2009 vor. Der Beschluss sieht u. a. vor, dass im
Bereich des Grundstücks Fl. Nr. 1957 – Gmkg. Erlangen – die Bahntrasse
verbreitert wird. Dies hat zur Folge, dass der auf dem Grundstück bestehende
Abenteuerspielplatz um die entlang der Freizeitfläche verlaufende Ausbaufläche
verschmälert werden muss. Die Bahn hat mittlerweile die für den Streckenausbau
vorgesehene Teilfläche aus dem Grundstück erworben; eine weitere Teilfläche
wird der Bahn als vorübergehende Mietfläche bis zum 31.12.2015 vorgehalten. Der
tatsächliche Ausbau im betroffenen Bereich hat noch nicht stattgefunden.
Die
Angerinitiative ist durch den Streckenausbau über eine Fläche/einem Streifen
von ca. 340 m² Fläche betroffen (vgl. Lageplan, s. Anlage 1). Davon ist eine
Teilfläche von rd. 80 m² vorübergehende Nutzfläche, so dass die Angerinitiative
dauerhaft nur rd. 260 m² Fläche verliert. Das für die Betreuung
der Einrichtung zuständige Kultur- und Freizeitamt war in die Planungen der
Bahn bereits frühzeitig eingebunden, so dass sich der Verein rechtzeitig auf
die Veränderungen einstellen konnte. Aufgrund der Einwendungen des Kultur- und
Freizeitamtes, die im Rahmen der Beteiligung im Planfeststellungsverfahren abgegeben
wurden, hat die Bahn ihre Planungen weitestgehend auf die Belange der Stadt
abgestellt und verändert, so dass der Betrieb der Freizeiteinrichtung weiter
ungefährdet stattfinden kann. Ein
Ortstermin, der zusammen mit der Angerinitiative stattgefunden hat, hat
ergeben, dass das räumliche Gesamtangebot an
vorhandener Freizeitinfrastruktur nicht reduziert werden muss,
sondern lediglich eine kleinräumige Verschiebung zweier bestehender Hütten
erforderlich wird.
Zudem wird darauf hingewiesen,
dass die Freifläche der Angerinitiative bereits in den Jahren 2006/2007 gemäß
den Planungen des Kultur- und Freizeitamtes in südlicher Richtung um eine
Fläche von rd. 1.000 m² erweitert wurde und mit weiterer
Infrastruktur ausgebaut wurde.
Die Erweiterungsfläche ist damit bei weitem größer als der jetzt durch den
Bahnausbau bedingte Flächenverlust.
Das mit Fraktionsantrag der
SPD-Fraktion Nr. 031/2012 als mögliche Ersatzfläche vorgeschlagene städtische
Grundstück Fl. Nr. 1957/2 –Gmkg. Erlangen –, das in nördlicher Richtung an das
Vereinsgelände angrenzt, ist nach den planungsrechtlichen Voraussetzungen des
Flächennutzungsplans als Gemeinbedarfsfläche festgesetzt. Seit einiger Zeit
werden unterschiedliche Nutzungsoptionen stadtintern diskutiert und geprüft.
Diese würden im Falle der Befürwortung des Antrags ggf. durch die Nutzung einer
Teilfläche der Angerinitiative beeinträchtigt oder erschwert, was im
Gesamtinteresse der Stadt nicht wünschenswert erscheint.
4. Ressourcen
(Welche Ressourcen sind zur Realisierung des
Leistungsangebotes erforderlich?)
Investitionskosten: |
€ |
bei
IPNr.: |
Sachkosten: |
€ |
bei
Sachkonto: |
Personalkosten
(brutto): |
€ |
bei
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Folgekosten |
€ |
bei
Sachkonto: |
Korrespondierende
Einnahmen |
€ |
bei
Sachkonto: |
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Haushaltsmittel
werden nicht benötigt
sind vorhanden auf IvP-Nr.
bzw. im Budget auf Kst/KTr/Sk
sind nicht vorhanden
Anlagen: 1 Lageplan
2 Fraktionsantrag